Zusammenfassung
Unter betrieblichen Zusammenschlüssen läßt sich in einem weiten Sinne jede Form des Zusammengehens von Betrieben verstehen. Dieses Zusammengehen kann auf Verträgen beruhen, aber auch auf Grund von Kapitalverflechtungen erzwungen werden. Die Ziele, die mit den solchermaßen umfassend definierten betrieblichen Zusammenschlüssen angestrebt werden, sind entsprechend vielfältig. Sie reichen von der gemeinsamen Vertretung von Betrieben gegenüber Arbeitnehmervereinigungen über die gemeinsame Vertretung von Brancheninteressen und die gegenseitige Unterstützung in der Erfüllung betrieblicher Funktionen bis zu der Absicht, mehrere Betriebe wie einen einzigen Betrieb zu führen.
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Diederich, H. (1976). Betriebliche Zusammenschlüsse. In: Grundtatbestände der Betriebswirtschaftslehre. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87476-4_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87476-4_4
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Print ISBN: 978-3-409-30261-6
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