Zusammenfassung
Wirtschaftsprüfer Dr. Klug erhält von der Handelsbank den Auftrag, die Bonität der Maschinenfabrik Kurz zu prüfen, weil die Firma einschl. der Verbindlichkeiten für 10 Millionen Deutsche Mark angeboten wurde. Klug übernimmt den Auftrag für ein Honorar von 10.000,- DM und es ist vereinbart, daß das Gutachten bis spätestens 1. 4. 1981 abzuliefern ist. Da Dr. Klug aber noch einen Osterurlaub macht, liefert er das Gutachten erst am 15. 4. 1982 ab. Er verlangt sein Honorar von 10.000,- DM. Der Prokurist der Handelsbank erklärt, das Gutachten brauche er nicht mehr, die Firma sei bereits am 10. April an die Commerzbank verkauft und ihnen sei daher ein Schaden von 500.000,-DM entstanden, weil sie die Firma an einen Konzern für diesen Aufpreis hätten weiterverkaufen können. Diese 500.000,- DM würden sie als Schadenersatz geltend machen.
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© 1983 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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von Stetten, W.F. (1983). Dienstvertrag — Werkvertrag. In: Klausuren Bürgerliches Recht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87466-5_15
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Print ISBN: 978-3-409-17730-6
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