Zusammenfassung
Nicht jede Erklärung, die jemand im täglichen Leben abgibt, ist eine Willenserklärung. So liegt keine Willenserklärung vor, wenn sich jemand bereit erklärt, einem anderen eine Gefälligkeit zu erweisen. Wer eine Einladung annimmt, gibt ebenfalls keine Willenserklärung ab. Ebensowenig ist dies der Fall, wenn ein Herr eine Dame zum Tanz engagiert. Der Jurist pflegt zu sagen, daß die Beteiligten in solchen Fällen nicht unter den Druck der Rechtsordnung zu treten pflegen. Es fehlt an einem Verpflich-tungswillen.
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© 1975 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Weimar, W. (1975). Eine Willenserklärung, die nicht gilt. In: Praktische Rechtsfälle. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87463-4_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87463-4_5
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-76001-0
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