Zusammenfassung
Mit Gegenzeichnung (Indossierung, Bestätigung) bezeichnet man das Eintreten in die Verpflichtung aus einer von einer anderen Bank ausgestellten Direktgarantie. Letztere kann eine von einem deutschen Institut ausgestellte Garantie sein, aber selbstverständlich kommt es auch vor, daß eine von einer ausländischen Bank erstellte Garantie von einer Bank in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt werden soll. Hierbei soll nicht die Konstellation berücksichtigt werden, daß der Wunsch auf Bestätigung vom Begünstigten der Garantie ausgeht und daß dazu kein Auftrag des Garanten vorliegt.
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© 1993 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Oehlmann, A.W. (1993). Gegenzeichnung von Direktgarantien. In: Praxis der Auslandsgarantien. Banktraining, vol 1. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87420-7_13
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-14431-5
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