Zusammenfassung
Indem das Aktiengesetz nur sehr wenige konkrete Umsetzungen für den komplexen Auftrag der Geschäftsführungsüberwachung des Aufsichtsrats kennt, ist die Ausfüllung dieses Überwachungsauftrags der Interpretation durch die Wissenschaft und die Rechtsprechung einerseits und einer sich in den Unternehmungen entwickelnden Überwachungspraxis andererseits überantwortet.57 Es sind daher ‘Grundsätze ordnungsmäßiger Überwachung’ als Voraussetzung der Kontrolle von Aufsichtsräten aufzustellen, um die Effizienz der vom Aufsichtsrat ergriffenen Aktivitäten objektiv beurteilen zu können. Diese Grundsätze haben deutlich zu machen, daß die Erfüllung des Überwachungsauftrags an den Aufsichtsrat als Organ nicht in dessen freies Ermessen gestellt ist: Nur eine ordnungsmäßige Erfüllung dieses Auftrags kann demgemäß eine Haftungsinanspruchnahme und das damit verbundene Risiko für das einzelne Aufsichtsratsmitglied begrenzen.58
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© 2000 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden, und Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden
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Wolff, U. (2000). Kontrolle der durch Finanzintermediäre entsandten Aufsichtsräte. In: Beteiligungsbesitz und Corporate Governance. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87391-0_11
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