Zusammenfassung
Bauträger Schöner-Formen schließt mit Bauunternehmer Baufix einen WOB-Bauvertrag über die Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses ab. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich folgende Klauseln:
-
1.
Nachtragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich erklärt werden.
-
2.
Führt der Unternehmer Zusatzleistungen ohne schriftliche Nachtragsvereinbarung aus, so hat er auch dann keinen Anspruch auf Zusatzvergütungen, wenn die Parteien an den Formzwang nicht gedacht haben.
-
3.
Der Unternehmer kann allenfalls den Einwand der Treuwidrigkeit erheben, wenn der Auftraggeber die Einhaltung der Schriftform bewußt vereitelt hat.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Rilling, J. (1998). Kann die Wirksamkeit von Nachtragsvereinbarungen in einem Schlüsselfertig-Bauvertrag von der Schriftform abhängig gemacht werden?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_99
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_99
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
Online ISBN: 978-3-322-87217-3
eBook Packages: Springer Book Archive