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Eine Bank hat eine Gewährleistungsbürgschaft übernommen. Sie ersetzt eine Sicherheitsleistung, die für ein Jahr einbehalten werden durfte. Das Jahr ist vorüber. Muß die Bank auf Verlangen zahlen?

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Baurechtsberater Bauherren
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Zusammenfassung

Bauunternehmer Flach hat für Eigenheim ein Einfamilienhaus errichtet. Zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche hat die Bank des Flach Eigenheim eine Gewährleistungsbürgschaft eingeräumt. Im Bürgschaftsformular war diese Gewährleistungsbürgschaft als unbefristet bezeichnet. Darüber hinaus hatte die Bank auf die erste Anforderung hin ungeachtet aller Einwände und Einreden auch von dritter Seite zu bezahlen. Daneben haben Flach und Eigenheim einen Vertrag geschlossen, wonach die durch die Bürgschaft ersetzte Sicherheitsleistung nur für ein Jahr einbehalten werden durfte. Nach Ablauf eines Jahres fordert Eigenheim die Bank auf aufgrund der Bürgschaft zu bezahlen. Diese verweigert bezugnehmend auf den Vertrag zwischen den Parteien die Zahlung.

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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden

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Rilling, J. (1998). Eine Bank hat eine Gewährleistungsbürgschaft übernommen. Sie ersetzt eine Sicherheitsleistung, die für ein Jahr einbehalten werden durfte. Das Jahr ist vorüber. Muß die Bank auf Verlangen zahlen?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_35

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_35

  • Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag

  • Print ISBN: 978-3-322-87218-0

  • Online ISBN: 978-3-322-87217-3

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