Zusammenfassung
Zwischen Bauherr Eigenheim und Bauunternehmer Flach ist es bezüglich des Neubaus des Eigenheim zu einem Rechtsstreit gekommen. Auf Antrag des Bauherrn ging dem Rechtsstreit ein Beweissicherungsverfahren voraus. Im Rechtsstreit selbst kommt es zu einem Vergleich zwischen den Parteien. Folge dieses Vergleiches ist es, daß die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben sind. Eigenheim möchte jetzt jedoch die Kosten für das Beweissicherungsverfahren von Bauunternehmer Flach erstattet haben.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Wann kann der Antragsteller eines Beweissicherungsverfahrens keinen Anspruch auf Erstattung der dort entstandenen Gerichtskosten geltend machen?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_32
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_32
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
Online ISBN: 978-3-322-87217-3
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