Zusammenfassung
Egon Eigenheim läßt sich von Bauunternehmer Baufix ein mehrstöckiges Bürogebäude errichten. Die Bauarbeiten verzögern sich, da Eigenheim Vorleistungen nicht zur Verfügung stellen kann, weil die entsprechenden Vorunternehmer säumig sind. Daraufhin verlangt Baufix gem. §6 Nr. 6 VOB/B Schadenersatz wegen Bauverzögerung. Eigenheim wendet ein, diese Verzögerung sei von ihm nicht zu vertreten, da die entsprechenden Vorunternehmer säumig sind. Darüber hinaus sei er vertraglich zur Verschiebung der Bauzeiten gegenüber den vorherigen Zeitplänen berechtigt. Schon deshalb sei ein Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Muß Eigenheim Schadenersatz leisten?
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Rilling, J. (1998). Hat es der Bauherr zu vertreten, wenn es zu einer Bauverzögerung kommt, weil die Vorunternehmer säumig sind?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_24
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_24
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
Online ISBN: 978-3-322-87217-3
eBook Packages: Springer Book Archive