Zusammenfassung
Eigenheim läßt sich von Bauunternehmer Schlampig ein Einfamilienhaus errichten. Im Bauvertrag wurde eine Bauzeit von 7 Monaten mit Verlängerung durch Regen und Frosttage und der Beginn der Bauarbeiten am 15.09.92 vereinbart. Gleichwohl wurde das Haus erst im August 1993 fertiggestellt. Eigenheim hatte Schlampig bereits Ende April angemahnt und ihm eine Frist zur Fertigstellung gesetzt. Diese ließ Schlampig verstreichen. Durch diese Verzögerung ist Eigenheim ein Schaden entstanden. Diesen möchte er von Schlampig ersetzt haben. Schlampig verweigert jedoch die Bezahlung.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Kann der Bauherr vom Bauunternehmer Schadenersatz verlangen, wenn der Bauunternehmer mit der Erbringung seiner Bauleistung in Verzug ist?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_22
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_22
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
Online ISBN: 978-3-322-87217-3
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