Zusammenfassung
Eigenheim hat mit dem Bauträger Wertvoll einen Bauträgervertrag geschlossen. Es wurde bereits mit den Arbeiten begonnen und Eigenheim hat auch schon einige Teilzahlungen geleistet. Aufgrund des Verhaltens des Wertvoll kündigt Eigenheim den auf die Bauleistung bezogenen Teil des Bauträgervertrages aus wichtigem Grund. Er verlangt die Übereignung des Grundstückes. Wertvoll meint, durch die Kündigung sei der Anspruch auf Übereignung des Grundstücks erloschen.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Sind Grundstückserwerbsvertrag und Bauvertrag untrennbar miteinander verbunden?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_19
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_19
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
Online ISBN: 978-3-322-87217-3
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