Zusammenfassung
Elisa läßt sich von Bauunternehmer Higgins einen Blumenladen errichten. Der Baumaßnahme war die WOB zugrunde gelegt. Eines Tages verweigert sie die Bezahlung einer von Higgins gestellten Zwischenrechnung. Sie hat sich nämlich in der VOB/B schlau gemacht. Dort heißt es in §14 Nr. 2 Satz 1, daß die für Abrechnung notwendigen Feststellungen gemeinsam getroffen werden sollen. Da dies jedoch nicht geschehen sei, sei die Rechnung wirkungslos.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Müssen die für Abrechnung notwendigen Feststellungen gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber getroffen werden?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_175
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_175
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
Online ISBN: 978-3-322-87217-3
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