Zusammenfassung
Die Firma Roh sollte für die Firma Immo den Rohbau der neuen Häuseranlage errichten. Dem Bauvertrag wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Immo angefügt. Darin hieß es:
-
a)
Die für Bedarfspositionen vereinbarten Preise gelten auch bei der Über- bzw. Unterschreitung des Mengensatzes bis 100%.
-
b)
Beansprucht der Auftragnehmer wegen einer über 10% gehenden Überschreitung des Mengenansatzes einen höheren Preis, so muß er diesem dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich ankündigen. Im übrigen wurde ein Einheitspreis vereinbart.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Darf die Änderung eines vereinbarten Preises für eine bestimmte Bedarfsposition bei Unterschreitung des Mengenansatzes beschränkt werden?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_170
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_170
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
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