Zusammenfassung
Eilig möchte sich ein Haus bauen. Hierfür ist er auf der Suche nach einem Grundstück sowie nach einem Bauunternehmer, der ihm sein Haus errichtet. Den Bauunternehmer findet er recht schnell in Person des Baufix, mit dem er sich einigt. Nach längerem Suchen findet er auch ein passendes Grundstück. Nachdem er den Kaufvertrag für das Grundstück notariell beurkundet hat, schließt er noch vor Eintragung im Grundbuch einen Werkvertrag mit Baufix. Baufix verlangt nun die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek. Eilig meint, mangels Eintragung im Grundbuch sei er noch nicht Eigentümer und somit auch nicht berechtigt, eine Bauhandwerkersicherungshypothek zu bewilligen. Deshalb könne Baufix auch keinen Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersiche-rungshypothek gegen ihn haben.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Kann der Bauhandwerker auch dann eine Bauhandwerkersicherungshypothek verlangen, wenn der Besteller noch nicht als Eigentümer eingetragen ist?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_17
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_17
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
Online ISBN: 978-3-322-87217-3
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