Zusammenfassung
Bauherr Eigenheim hat mit Bau-Fix einen Bauvertrag geschlossen. Nachdem Eigenheim in der Bauausführung einige Mängel entdeckte, setzt er Baufix eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Nach Ablauf dieser First läßt sich Eigenheim jedoch auf Einigungsgespräche mit Bau-Fix ein, die jedoch zu keiner Lösung führen. Er verlangt deshalb Minderung des Kaufpreises gemäß §634 1 Satz 2 BGB. Bau-Fix meint jedoch, Eigenheim müsse ihm erneut eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Rilling, J. (1998). Muß ein Bauherr, nachdem er sich nach Fristablauf auf Verhandlungen über die Mängelbeseitigung eingelassen hat und diese gescheitert sind, erneut eine Frist setzen?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_161
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_161
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
Online ISBN: 978-3-322-87217-3
eBook Packages: Springer Book Archive