Zusammenfassung
Schreinermeister Eder soll für Eigenheim eine Wandvertäfelung herstellen und montieren. Sie vereinbaren, daß Eigenheim in regelmäßigen Abständen nach Baufortschritt Abschlagszahlungen zu leisten hat. Als Eigenheim dem Zahlungsverlangen des Schreinermeisters Eder nicht mehr nachkommt, stellt dieser seine Arbeiten ein. Gegenüber Eigenheim meint er, er werde die Arbeiten erst fortsetzen, wenn die Zahlungen, die zweifelsfrei fällig waren, eingegangen sind. Eigenheim meint, eine Arbeitseinstellung verstoße gegen die Leistungspflicht des Unternehmers und sei deswegen nicht Rechtens.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Kann der Unternehmer die Arbeiten bis zur Begleichung der Zwischenrechnung einstellen, wenn Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart sind?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_1
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Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
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