Zusammenfassung
In der quantitativen Bestimmung durch die EG-Kommission klingt bereits ein qualitativer Aspekt an, der ebenfalls für KMU im Sinne mittelständischer Unternehmen typisch ist. Bei den KMU ist das Eigenkapital in den Händen privater Eigentümer und nicht in den Händen von Großunternehmen. Auch Großunternehmen haben Tochtergesellschaften, deren quantitative Obergrenzen sich unterhalb der oben ausgeführten Werte bewegen. Ihre Führungssituation durch einen angestellten Geschäftsführer und durch die Abhängigkeit von der Muttergesellschaft ist aber gänzlich anders als diejenige, in der sich ein Unternehmer befindet, der gleichzeitig Kapitaleigner ist und nicht die finanzielle und materielle Unterstützung eines Großunternehmens im Rücken hat. Von KMU sprechen wir also nur, wenn
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die Leitung durch den Eigentümer bzw. mehrheitlichen Kapitaleigner erfolgt,
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die Überschaubarkeit des Unternehmens für den Inhaber aufgrund der Größe noch gewährleistet ist.
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© 1994 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Bussiek, J. (1994). Die führungsspezifische Abgrenzung. In: Informationsmanagement im Mittelstand. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87043-8_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87043-8_4
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