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Restrukturierung vor Privatisierung: Einige betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen

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Restrukturierungszwänge und Unternehmenskontrolle

Part of the book series: Beiträge zur betriebswirtschaftlichen Forschung ((BBFDUV,volume 98))

  • 49 Accesses

Zusammenfassung

Bis hierhin hatte die Analyse noch die gleiche Perspektive wie mikroökonomische Vergleiche zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen. Für betriebswirtschaftliche Handlungsempfehlungen ist aber zusätzlich ein mikroanalytischer Blick auf die Praxis notwendig, um Ansatzpunkte für realisierbare organisatorische Änderungen zu erkennen. Zusätzliche Erkenntnisse — auch in theoretischer Hinsicht — müssen aus einer praktischen Perspektive der Interaktion zwischen Eigenkapitalgebern und Management des Staatsunternehmens gewonnen werden, weil mikroökonomische Handlungsempfehlungen oft bei abstrakten Forderungen zur Restrukturierung70 eines Staatsunternehmens stehen bleiben. Diese Forderungen müssen aber zuerst in operationalisierbare betriebswirtschaftliche Ziele und dann in Verträge umgesetzt werden. Diese Verträge sind in dem Sinne unvollständig, daß sie nicht alle Eventualitäten der Restrukturierung erfassen und abschließend regeln können71. Sie bieten damit für den Staat die Möglichkeit zu diskretionären Eingriffen. Um die Restrukturierung der Staatsunternehmen auf effiziente Art und Weise zu fördern, müßte der Staat sich sowohl über seine Ziele klarwerden als auch glaubwürdig und elaboriert darauf festlegen, keine oder nur marginale diskretionäre Eingriffe in die Unternehmenspolitik durchzuführen. Konkret bedeutet dies, daß der Staat den Restrukturierungsbedarf eines öffentlichen Unternehmens feststellen und Selbstbindungsmaßnahmen ergreifen müßte, die eine Abkehr von effizienter Restrukturierung für ihn selbst teuer72 machen. Dabei müßte er an dem historisch erreichten Stand expliziter und impliziter Verträge73 anknüpfen und sorgfältig Handlungsspielräume ausfindig machen.

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Literaturverzeichnis

  1. Gründe für die Bevorzugung von Restrukturierungen gegenüber Privatisierungen könnten etwa sein, daß die Unternehmen in ihrer derzeitigen Form zu groß für eine Privatisierung wären, oder daß sich der Staat selbst einen Überblick über den Unternehmenswert verschaffen muß, um ein maximales Privatisierungsergebnis zu erzielen, daß die unterschiedlichen Argumente der Wohlfahrtsfunktion berücksichtigt.

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  2. Vgl. dazu K. Schmidt(1996), S. 3ff und O. Hart (1989), S. 1766f.

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  3. Wenn von “teuer” gesprochen wird, dann sollen nicht nur monetäre, sondern auch psychologische Aspekte gemeint sein (“Gesichtsverlust” etc.); zu den psychologischen Aspekten vgl. Wiemann (1998), insbes. S. 16 ff., mit weiteren Nachweisen.

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  4. Zu nennen sind hier: öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Verträge, politische Kräfteverhältnisse, relative Stärke des Ministeriums und relative politische Macht des Amtsinhabers im Ressortkreis, Relevanz des Ressortthemas in der politischen Auseinandersetzung etc.

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  5. Vgl. dazu Tirole, J. (1995): The Theory of Industrial Organization, insbesondere Kap. 8 und 9 mit weiteren Nachweisen. Für Untersuchungen zur (Nicht-) Anwendung von Selbstbindungsmechanismen vgl. auch Cukierman et al. (1992), und Persson/Tabellini (1996).

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  6. Vgl. Levy/Spiller (1994)

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  7. Vgl. dazu Krahnen (1991), S. 30.

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  8. Vgl. dazu Shleifer/Vishny (1989), S. 123-139, insbesondere S. 126ff.

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  9. Er würde betriebswirtschaftliche Ratschläge nur zur Kenntnis nehmen, aber dann “höhere” politische Einsichten entscheiden lassen, wie im Falle Transrapid. Dies ist das gleiche Problem wie mit der abstrakten “neuen unternehmerischen Kultur” in Staatsbetrieben, in denen außer neuen “Visionen” keine extern wahrnehmbaren Veränderungen stattfanden.

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  10. Sei es, weil der Problemdruck im finanziellen Bereich, wie bei der Bahn, oder im Bereich der europäischen Liberalisierung, wie bei der Telekom, nicht anders vermindert werden konnte.

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  11. Die politische Formulierung wird sich naturgemäß auf Forderungen wie Ökologie, Arbeitsplatzsicherung etc. abstützen müssen; die conditio sine qua non der Erreichung dieser Ziele: ein saniertes Unternehmen läßt sich allerdings auch politisch artikulieren.

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  12. Vgl. Rappaport (1991), S. 100.

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  13. Also einen positiven Kapitalwert haben.

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  14. Nachfolgend werden immer staatliche Eigenkapitalgebervertreter (Politiker oder politische Beamte) unterstellt, wenn von staatlichen Eigenkapitalgebern die Rede ist.

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  15. Vgl. die Ausführungen zu Mitarbeiterrenten in III.

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  16. Praktisch gesprochen: die Aufstellung von auf Branchen spezialisierten Politikern für Mandate hängt oft direkt vom Votum der zuständigen Gewerkschaft ab.

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  17. Beesley(1992), S.43.

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  18. Vgl. dazu auch Boyko, Shleifer und Vishny(1995), S. 7f.

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  19. Beesley(1992), S.42.

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  20. wirtschaftliche Restrukturierungen implizieren, daß Gl. (17) in II.3.2.gilt:-k′(r)= v′(r).

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  21. Laffont/Tirole (1993) schreiben ebenfalls in dieser Richtung (vgl. dazu auch Kapitel III., insbesondere das Problem der noncontractible investments): “the same model would obtain if we made the assumption that the government cannot commit not to expropriate the managers investment, whereas the stockholders can. Therefore a political theory of differences in commitment abilities could be substituted for the incomplete contract theory that we rely upon here.”(a.a.O.,S. 647,FN 8).

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  22. Vgl. dazu Schelling (1960) und Dixit/Nalebuff (1991), S.142-167 mit weiteren Nachweisen.

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  23. Das allgemeine Problem beim Aufbau einer Reputation für Restrukturierung wird von Margaret Thatcher in ihren Memoiren beschrieben: “Am Montag, den 16. Juli, traf ich mich … mit den Mitgliedern des Reedereiverbandes (General Council of British Shipping), bei denen sich eine defätistische Stimmung breitmachte. Dieses Phänomen sollte ich noch häufiger erleben: Zwar empfahlen mir die Unternehmer stets, hart durchzugreifen, doch nur dann, wenn es nicht ihre eigene Branche betraf” (a.a.O.,S. 507).

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  24. Es geht also um die freiwillige strategische Benutzung von versunkenen Kosten.

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  25. Vgl. dazu Holler(1985), S. 57.

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  26. Vielleicht liegt hier ein Grund für das Scheitern der französischen Regierung bei der Sanierung der Eisenbahn am Streik der Eisenbahner Ende 1995: Zum einen ist die verfassungsmäßige Stellung eines Premier zu schwach für Drohungen, da er jederzeit vom Präsidenten abgesetzt werden kann, zum anderen wurde keine Sanktion vom Präsidenten für das Scheitern der Verhandlungen (Steuererhöhungen, Subventionskürzungen im öffentlichen Unternehmenssektor etc.) ex ante gesetzt. Der Erfolg des Streiks der Eisenbahner lag sicher auch daran, daß sie anstelle der wirtschaftlichen die sozialpolitischen Fragen in den Vordergrund der Auseinandersetzung rücken konnten.

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  27. Vgl. dazu mit weiteren Beispielen und Anwendungen Jensen (1986), S. und (1989), S. und Jensen(1993) in Chew (1993), S. 469 und S. 473; Hopper Wruck (1990), S. 434, Baker/Hopper Wruck (1989), S., Jensen (1993), S. 854; deAngelo/deAngelo (1991), S. 30f.

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  28. Vgl. dazu Jensen (1989), S. 73. Angenommen sei, daß zwei Unternehmen mit gleichem Ausgangswert, aber unterschiedlicher Verschuldung, einem gleichlaufenden Wertverlust unterliegen. Dann würden die Fremdkapitalgeber des höher verschuldeten Unternehmens c.p. früher eingreifen als die der gering verschuldeten Unternehmen, und schneller Reorganisationsmaßnahmen einleiten können. Dies bedeutet im Normalfall Verluste für das Management (vgl. dazu Hopper Wruck (1990), S.433f.).

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  29. s. dazu Baker/Wruck (1989), S. 167ff und 187.

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  30. Für weitere solche Übertragungen vgl. Dixit/Nalebuff (1991), S..

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  31. Vgl. Baker/Wruck (1990), Tab. 3, S. 166.

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  32. Klare Aussagen über Managementinteressen finden sich bei: Dial/Murphy (1995), S. 266f.; Baker/Wruck (1989), S. 176f. und S. 183 und deAngelo/deAngelo (1991), S..

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  33. Vgl. Baker/ Wruck (1990), S. 177.

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  34. Der Autor hat eigene Erfahrungen im öffentlichen Beteiligungscontrolling.

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  35. Vgl. Jensen (1986), S.; Teece et al. (1994), S. 22.

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  36. Zur Widerlegung dieses klassischen Vorurteils über LBOs s. Jensen (1993), S..

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  37. Vgl. Baker/ Wruck (1990), Tabelle 5, S. 167.

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  38. Zugespitzt wurde dies für die unterschiedliche Wirkung von Fremd-und Eigenkapital im Restrukturierungsprozeß formuliert: “equity is a pillow, debt a sword” (Stewart/Glassman (1993), S. 602).

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  39. Die Kritik, daß damit ein Anreiz für riskante Investitionen verbunden sei (“Alles auf eine Karte set zen”) ist theoretisch richtig, praktisch wegen der Dauerkontrolle der Kapitalgeber aber weniger relevant.

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  40. Vgl. Baker/ Wruck (1990), S. 176.

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  41. Die in der theoretischen Diskussion beliebte Konzentration auf die Arbeitszeiten verkennt, daß bei Managern nicht Arbeitseinsatz, sondern — wie auch immer erzielte — Ergebnisse zählen sollten.

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  42. Baker/Wruck (1989), S. 187.

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  43. Vgl. dazu Audretsch (1993).

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  44. Vgl. Brander/ Lewis (1986).

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  45. Vgl. Jensen (1993a)/ Kole/Lehn/Kenneth (1999): Deregulation and the adaptation of governance structure: the case of the U.S. airline industry, Journal of Financial Economics, Volume: 52, Issue: I.April, 1999, pp. 79-117)

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  46. Vgl. Teece et al. (1994).

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  47. Myers (1993), S. 91

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  48. 42f.

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  49. Vollständige Kapitalmarktkontrolle ist ex definitione mit Privatisierung verbunden. Abgeschwächte Formen wären etwa der Umtausch von staatlich garantierten Unternehmensanleihen gegen unbesicherte schon vor der Privatisierung.

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  50. Z. B. bei der Finanzierung neuer Fahrwege (Baukostenzuschüsse) vgl. dazu Teil D.

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  51. K.D. Scheuerle, ehemaliger Leiter der Regulierungsabteilung im BMPT, 1996, mündliche Äußerung

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  52. Wie im Falle der vertikalen Desintegration von AT&T.

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  53. Sei es horizontal oder vertikal.

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  54. Vgl. Horvath (1991), S. 164 ff.; Spremann (1991), S. 594.

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  55. Bei mangelnder Bedrohung des Unternehmens durch Wettbewerber sowie positiver Subventionsbereitschaft des Staates würde es für das Management auch keine “indirekte” Belohnung für Restrukturierungen geben.

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  56. Dieser “Ehrgeiz” kann neben dem Arbeitsmarkt für Manager oder Reputationseffekte auch durch indirekte Managerkontrollen, wie gesetzliche Auflagen, gesteuert werden. Für einen ersten Überblick über Mechanismen der Managerkontrolle vgl. Spremann (1991), S. 612 ff.

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  57. Vgl. Dial/Murphy (1995), S. 267.

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  58. Hier kommt es natürlich nicht auf den genauen zahlenmäßigen Nachweis an, sondern vielmehr darum, praktisch nachzuweisen, ob Reformen den Unternehmen die “Finanzierung” einer Variablen in der Wohlfahrtsfunktion durch eine andere erlauben, ohne Effizienzsteigerungen durchzuführen.

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  59. Die Regulierungspraxis unterscheidet hier Preiserhöhungen, die z.B. aus Kostengründen erforderlich sind, aber vor Deregulierung wegen sozialpolitischer Restriktionen unmöglich waren und diskriminierenden Preiserhöhungen, die nur aufgrund der Verfügung des Staatsunternehmens über Engpaßfazillitäten möglich sind. Letztere sind, auch wenn sie profitabel sind, kein Indiz für Unternehmenseffizienz sondern nur eins für mangelhafte Regulierung.

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  60. Im Folgenden kurz: Staatsunternehmen

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  61. Shleifer/Vishny (1984), S., Quelle im LitVerz abweichend

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  62. Vgl. zur Einführung in die Mechanismen der Managerkontrolle Spremann (1991), S. 612-616.

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Ehrmann, T. (2001). Restrukturierung vor Privatisierung: Einige betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen. In: Restrukturierungszwänge und Unternehmenskontrolle. Beiträge zur betriebswirtschaftlichen Forschung, vol 98. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86903-6_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-86903-6_7

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