Zusammenfassung
Obwohl deutsche Unternehmen seit Mitte des vorigen Jahrhunderts für viele Zwecke Genußscheine ausgegeben und rechtliche Probleme die Entwicklung begleitet haben, ist weder die Gestaltung noch die Verwendung von Genußscheinen in Zivilgesetzen geregelt. In der Begründung des Entwurfs des AktG von 1930 heißt es, daß die Genußscheine nach ihrer Ausgestaltung und Zweckbestimmung derartig mannigfaltig und ihre Entwicklung noch so sehr im Fluß seien, daß eine ins einzelne gehende Regelung nur hemmend wirken könnte. Ihre Ausgestaltung bleibe daher einstweilen zweckmäßigerweise der Praxis überlassen. Deshalb sei auch von einer Begriffsbestimmung für Genußscheine abzusehen.41
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© 1995 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Westphal, H. (1995). Zivil- und aufsichtsrechtliche Grundlagen des Genußscheinkapitals und ihre Bedeutung für seine Gestaltung. In: Gestaltung und Bewertung von Genußscheinkapital. Schriftenreihe des Instituts für Kredit- und Finanzwirtschaft, vol 19. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86738-4_3
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Print ISBN: 978-3-409-13782-9
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