Zusammenfassung
Ein Großteil der Vergabeentscheidungen der Kundenengagements muß aus Sicht der Zentrale dezentral in Filialen erfolgen. Gleichzeitig muß die Zentrale Vorstellungen entwickeln, welche Positionen sie zu welchen Zinssätzen gerne aufbauen würde (Bilanzstrukturmanagement) und nach welchen Kriterien sie die einzugehenden Kundenbeziehungen der Filialen beurteilen will. Schließlich müssen den Filialen die nötigen Informationen über die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Geschäftsarten zukommen.
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Literatur
Jacob 1991, S. 90. Zur geschichtlichen Entwicklung von Begriff und Inhalt des Controlling vgl. Hauschildt 1982, S. 13ff.
Vgl. dazu Geisdorf 1984, S. 163; Szyperski/Winand 1980, S. 32f; Remmel 1991, S. 10. Für Darstellungen von Planungsabläufen vgl. z.B. Dunst 1983, S. 34f; Wild 1981, S. 13f sowie S. 39; Fandel 1983, S. 481 ff.
Vgl. z.B. Hauschildt 1982, S. 17; Schierenbeck 1984a, S. 9; Wielens 1981, S. 12.
Martin 1982, S. 1119.
Bangert 1987, S. 247. Nach Albach/Weber 1991, S. VII hat sich diese Erkenntnis in deutschen Unternehmen allerdings noch nicht in dem erforderlichen Maß durchgesetzt.
Vgl. auch Koch 1980, S. 131.
Schierenbeck 1987a, S. 246.
Deyhle 1991, S. 3 hält diese strikte Trennung zwischen operativem und strategischem Controlling allerdings für nicht angebracht, da sich der Übergang von einer zur anderen in der Praxis fließend vollzieht.
Schüller 1984, S. 21.
Vgl. Wild 1982, S. 180.
Vgl. Kreikenbaum 1981, S. 99f.
Vgl. z.B. Schierenbeck 1987a, S. 246; Henzler 1978, S. 914f.
Schierenbeck 1987a, S. 247.
Zum Begriff vgl. Mühlhaupt 1980, S. 188. Für eine Übersicht der möglichen Risikoquellen vgl. z.B. Schmoll 1985, S. 229.
Schierenbeck 1987, S. 247.
Vgl. z.B. Kern 1987, S. 131; Weiershäuser 1989, S. 160f.
Sie selbst hat selbstverständlich ebenfalls ein Interesse am Cross-Selling.
Schierenbeck 1987a, S. 259. Andererseits muß selbstverständlich im Rahmen der Steuerung insofern nach Geschäftsarten eingeteilt werden, als diese unterschiedlich in die Restriktionen eingehen (vgl. auch die Abschnitt 2.2. und 3.).
Vgl. Schierenbeck 1987a, S. 259f.4° Vgl. allgemein zur Portfolio-Planung Albach 1979b; derselbe 1978, S. 705ff; Hinterhuber 1984, S. 96ff sowie in einer kurzen Darstellung für Banken Büschgen 1987, S. 171f; Süchting 1987, S. 65ff.
Für die folgende Darstellung vgl. z.B. Albach 1979b, S. 72ff; Degenhart 1982, S. 47ff; Tanew-Iliitschew 1982, S. 139ff; Benölken/Wings 1985, S. 78f; Elberskirch/Moormann 1991, S. 15f.
Für eine ausführliche Darstellung möglicher Einflußfaktoren vgl. Tanew-Iliitschew 1982, S. 141ff.
Die Einteilung und Eintragungen der Segmente haben rein exemplarischen Charakter.
Allgemein sollten Standard-Strategien mit Vorsicht betrachtet werden; vgl. auch Büschgen 1987, S. 172ff.
Die Geschäftsbereiche sollten zwar so eingeteilt werden, daß ein möglichst hoher Grad an Unabhängigkeit gegeben ist. Allerdings kann dies nur gelingen, soweit die Produktpalette überhaupt vollständig ist. Der Firmenkunde mag z.B. erwarten, daß die Bank auch für die Firmenbediensteten Konten führt. Wie die Arbeit zeigen wird, sind aufgrund der besonderen Banksituation allgemein sehr große Interdependenzen festzustellen.
Vgl. Albach 1987a, S. 646.
einem Graphen mit der Abzisse als Deckungsbeitrag51 pro DM und mit der Ordinate das Geschäftsvolumen aufgetragen werden kann:52
Vgl. auch Huth 1985, S. 62ff; Weiershäuser 1985, S. 64ff.
Der Deckungsbeitrag ergibt sich bei jedem Geschäft jeweils aus dem anfallenden Zinsüberschuß zuzüglich der Provisionen minus der Risikokosten, der direkt zurechenbaren Betriebskosten und natürlich dem abgeschlossenen Volumen (vgl. Schierenbeck 1987a, S. 269).
Vgl. Schierenbeck 1987a, S. 270, der hervorhebt, daß man anhand der Darstellung auch die Volumenseffekte gut darstellen kann, die zu Lasten des Deckungsbeitrages pro DM gehen. Auf dem dargestellten Konzept baut insbesondere auch die Gap-Analyse auf; vgl. dazu Albach 1969a, S. 66ff.
Zum Begriff vgl. z.B. Krumnow 1989, S. 144; Holterhus 1985, S. 142; Hölscher 1987, S. 12ff.
Schierenbeck 1987a, S. 299.
Zusätzlich gestattet § 26a KWG Pauschalwertberichtigungen über die normalen Sammelwertberichtigungen hinaus, so daß zwar nicht die Zahlungsebene entlastet wird (höchstens mittelbar durch eine geringere Steuerschuld), jedoch auf der Ertragsebene bereits Vorsorge getroffen werden kann. Selbstverständlich bedeutet dies nicht, daß deswegen die obigen Ausführungen zur Bedeutung der Risiken einzuschränken wären.
S8 Vgl. Schierenbeck 1987a, S. 301.
s9 So fehlen unter anderem Aktien und Optionen.
° Zum Begriff vgl. u.a. Hölscher 1987, S. 16ff; Schierenbeck 1987a, S. 309; Buschgen 1979, S. 171; Güde 1981, S. 18; Mühlhaupt 1980, S. 198ff; Rolfes 1985c, S. 468.
Dies bezieht sich auch auf die Zinsbindungsfrist.
Hierunter sei auch der Bodensatz von Sichteinlagen subsummiert.
Ähnlich in Schierenbeck 1987a, S. 310.
Rolfes 1985a, S. 177ff; derselbe 1985b, S. 544ff. Vgl. auch die Darstellung in Hölscher 1987, S. 102ff.
Der Name ist insofern nicht ganz glücklich, als es sich nicht um Elastizitäten, sondern die einfachen Ableitungen handelt.
Vgl. Schierenbeck 1987a, S. 315.
Vgl. u.a. Scholz 1979, S. 534ff; Keine 1986, S. 335f sowie für eine umfassende Darstellung der unterschiedlichen Konzeptionen Kugler 1985, S. 220ff. Im folgenden wird eine leichte Modifikation des Ansatzes aus Schierenbeck 1987a, S. 316ff dargestellt, die zusätzliche Einblicke in die offenen Positionen der zukünftigen Perioden ermöglicht; vgl. auch Bangert 1987, S. 283ff.
Für die Ursprungsdaten vgl. Schierenbeck 1987a, S. 317. Hier wird allerdings eine etwas detailliertere Auswertung vorgenommen; vgl. dazu auch ausführlicher unten S. 117.
Vgl. Scholz 1979, S. 534ff für den grundlegenden Ansatz.
Schierenbeck 1987a, S. 318f.
Z Diese Abweichung kann dann noch in Relation zur Ist-Zinsspanne betrachtet werden, indem die offene Position zur Bilanzsumme ins Verhältnis gesetzt wird.
Vgl. Schmidt 1979, S. 712. Diese Bezeichnung macht allerdings nur im Fall der diskreten Modellierung Sinn. Für kontinuierliche Verfahren vgl. u.a. Brennan/Schwartz 1983, S. 3ff; Cooper 1977, S. 701ff.
Rolfes 1985a,S. 61. Rudolph 1987, S. 323ff zeigt, daß es mit Hilfe des Konzeptes auch möglich ist, das Risiko auf eine Ausfallhöhe größer Null zu beschränken (Teilimmunisierung).
Vgl. Rudolph 1979b, S. 191; derselbe 1981b, S. 32.
Vgl. auch für Beispielrechnungen Rudolph/Wondrak 1985, S. 9f; Rudolph 1981a, S. 137f; Wertschulte 1989, S. 103ff.
Vgl. Kaufman 1984, S. 16ff.
Vgl. Rolfes 1985a, S. 85.
Vgl. Toevs 1983, S. 20fff; Bierwag/Kaufman 1985, S. 68ff; Malliaris/Kaufman 1985, S. 683ff.
Vgl. Schmidt 1982, S. 57; Rudolph 1981a, S. 138.
Rolfes 1985a, S. 82.
Vgl. auch Rudolph 1979b, S. 203.
Vgl. Albrecht 1986, S. 1013.
Für die folgende Einteilung vgl. Schierenbeck 1987a, S. 328f.
Es sei bereits hier erwähnt, daß in dem im zweiten Teil zu entwickelnden Steuerungskonzept dieser Risikoaspekt nicht explizit betrachtet wird. Für den Fortgang der Untersuchung wird dort dieses Risiko nicht als für Banken relevant angesehen, die außerhalb der Nähe des Konkursrisikos sind. Vielmehr wird insbesondere in Kapitel 3 davon auszugehen sein, daß Liquidität immer beschaffbar ist, dies jedoch eine Frage der Höhe des zu zahlenden Zinssatzes ist.
Bei großen Beträgen ergibt sich daraus direkt die Konsequenz, daß diese nur von der Zentrale selbst verwaltet/geführt werden können, um so den schnellstmöglichen Informationsfluß und die jederzeitige Kontrolle zu gewährleisten.
Schierenbeck 1987a, S. 333f. Für die Reihenfolge vgl. Krümmel 1969, S. 101f.
Schierenbeck 1987a, S. 333f.
Vgl. Herrhausen 1971, S. 355; Hagenmüller/Jacob 1988, S. 272ff.
Vgl. Hölscher 1987, S. 256ff.
Für das Folgende vgl. Schierenbeck 1987a, S. 396f.
Vgl. Hagenmüller/Jacob 1988, S. 271ff.
Vgl. Schierenbeck 1987a, S. 416ff.
Schierenbeck 1987b, S. 194.
Eisele 1985, S. 125.
Hölscher 1987, S. 268.
Vgl. Hölscher 1987, S. 264ff.
Für allgemeine Übersichten vgl. u.a. Krumnow 1987, S. 135ff; Hagenmüller/Jacob 1988, S. 273; Hölscher 1987, S. 260ff; Schierenbeck 1987b, S. 188.
Schierenbeck 1985a, S. 247. Das Ausfallrisiko wird danach u.a. am Anteil der ausfallbedrohten Aktiva, dem Anteil der Großkredite und dem Diversifikationsgrad des Portefeuilles gemessen.
Vgl. Hagenmüller/Jacob 1988, S. 273.
Für die folgende Darstellung vgl. Schierenbeck 1985a, S. 253ff sowie derselbe 1987a, S. 350ff.
Vgl. Hölscher 1987, S. 265.
Für die Schwierigkeiten dabei vgl. Schierenbeck 1985a, S. 256. 707 Vgl. Hölscher 1987, S. 264ff.
Nach Schierenbeck 1987a, S. 362 muß man sich diesen Prozeß wegen der Vielzahl an Interdependenzen “iterativ” vorstellen.
Schierenbeck 1987a, S. 362.
Bei Durchführung diese Verfahrens werden jedoch “nicht selten Aspekte auftreten, die zu einer Revision des ursprünglich Wünschenswerten führen” (Schierenbeck 1987a, S. 364), womit wohl nur die ursprünglichen Risiko-Vorsichtswerte gemeint sein können.
Nach Schierenbeck 1985a, S. 263, sind damit diejenigen Geschäftsbereiche gemeint, deren Volumina “etwa durch Konditionengestaltung zwar beeinflußbar, aber nicht autonom gestaltbar sind. ”
Schierenbeck 1985a, S. 263.
Für das folgende Modell vgl. Schierenbeck 1987a, S. 271ff sowie derselbe 1987c, S. 502ff.
Aus Vereinfachungsgründen seien effektive Kassenbestände und der jeweilige Saldo des LZB-Kontos zu einer Größe xx~Se zusammengefaßt.
Vgl. Schierenbeck 1985a, S. 272.
Vgl. Schierenbeck 1987a, S. 374.
Für eine Übersicht vgl. Siebel 1968, S. 160ff.
Porter 1961, S. 323ff (insbes. S. 328f); vgl. auch noch schwächer Pierce 1969, S. 25.
Deppe 1961, S. 323ff.
Charnes/Chambers 1961, S. 395f.
Mülhaupt et al. 1982, S. 37ff; Meyer zu Selhausen 1980, S. 187ff.
Vgl. z.B. Waterman/Gee 1966, S. 56ff.
Im Rahmen der Feinsteuerung muß deshalb unten eine detaillierte Umsetzung nicht nur der Strukturziele, sondern auch der Steuerungs-und Kontrollverfahren erfolgen.
Vgl. u.a. Rudolph 1974, S. 21ff.
Von Bedeutung wird noch sein, daß eine vollständige Kompensation in den meisten Fällen jedoch nicht möglich ist; vgl. auch Schierenbeck 1985a, S. 266.
Vgl. dazu Schierenbeck 1985a, S. 266f.
Vgl. Bangert 1987, S. 250; Buschgen 1987, S. 175. Einen allgemeinen Kriterienkatalog zur Abgrenzung des Budgetierungskonzeptes entwickelt Lücke 1988, S. 268ff.
Schierenbeck 1987a, S. 422.
Vgl. z.B. Dolff 1975, S. 30ff; Fischer, R. 1980, S. 18f; Krumnow 1974, S. 72f.
Schierenbeck 1987a, S. 423.
Gälweiler 1981, S. 383; Hahn 1974, S. 24. Dazu ist es natürlich erforderlich, daß bei der Kontrolle dasselbe Verfahren zugrunde gelegt wird, welches bereits bei der Ermittlung der Einzelvorgaben verwendet wurde.
Hölscher 1987, S. 272.
Vgl. Schierenbeck 1987a, S. 424f.
Damit dürfen die Budgets keine Gemeinkostenblöcke erfassen. Eine Vollkostenrechnung scheidet also aus; vgl. Schierenbeck 1987a, S. 425.
Nach Schierenbeck 1985a, S. 309. Die Unterscheidung in den Konditionen-und Strukturteil soll erfolgen, da sie nach Schierenbeck 1985, S. 310 “von völlig verschiedenen Determinanten beeinflußt werden und die entsprechenden Budgets damit auch verschiedenen Verantwortungsbereichen zugeordnet werden müssen”. Für eine andere Einteilung vgl. z.B. Fischer, R. 1980, S. 27ff.
Schierenbeck 1987a, S. 427.
Für das Folgende vgl. Schierenbeck 1987a, S. 428f.
Die Unterscheidung beruht auf der unten zu erläuternden Marktzinsmethode. Entsprechend sind als Märkte nur die Geld-und Kapitalmärkte zur Bewertung heranzuziehen. “Für die Ableitung des Risikobudgets aus dem Gewinnbedarf vgl. Hölscher 1987, S. 280ff sowie Fischer 1989, S. 278.
Vgl. hierzu auch Schierenbeck 1987a, S. 429ff sowie die Darstellung des dortigen Beispiels auf S. 132ff dieser Arbeit.
Für eine etwas andere Berechnung vgl. Doranth 1979, S. 72ff.
Vgl. dazu auch die Darstellung in Fischer R. 1980, S. 90.
So ist es vorstellbar, daß in einer Niedrigzinsphase die erreichbaren Margen im zusammengefaßten Passivgeschäft geringer ausfallen als in einer Hochzinsphase, da die Kundeneinlagen nicht so zinsreagibel sind. Anders herum dürfte es sich im Aktivgeschäft mit den Kunden verhalten.
In der Praxis dürfte es sich dabei in der Regel um Durchschnittswerte der Vergangenheit handeln.
Altgeschäft liefert jedoch ebenso einen Ertragsbeitrag. Dieser ist direkt in der Soll-Marge zu berücksich- ’’ Nach Schierenbeck 1985a, S. 321 “kann dieser Rückkoppelungsprozeß bis hin zu Korrekturen in der Wachstums-und Strukturplanung führen”. Vgl. auch Adam 1983, S. 69; Jacob 1981, S. 165f. ias Schierenbeck 1987a, S. 443ff.
Vgl. Hagenmüller/Jacob 1987, S. 63ff mit dem Beispiel des Verbraucherdarlehens.
Unter den Ansätzen zur Einzelkreditvergabe seien hier solche Theorien verstanden, deren Betrachtungsweise vom einzelnen Kredit und dessen Risikogehalt ausgeht oder die anhand grundsätzlich identischer Kreditnehmer, die sich nur durch einzelne Parameter unterscheiden, Verhaltensänderungen dieser Individuen betrachten. Im Vordergrund steht also der konkrete Abschluß des Bankgeschäfts. Für eine Abgrenzung zu den Programmentscheidungen vgl. Moore 1979, S. 35.
Vgl. z.B. Schmidt 1988, S. 246; Rudolph 1974, S. 38ff; Krümmel 1976, Sp. 498f. Vgl. auch bereits die graphische Darstellung in Albach 1962, S. 42.
Eine Variable mit Balken bezeichnet die vereinbarten Größen, die von den später realisierten abweichen können.
Da fortan immer derselbe Kredit i betrachtet wird, sei der Index i weggelassen.
Bekanntlich ist dies in der Realität nicht der Fall. Vielmehr wird die Bank aus Gründen der Verjährung zunächst die Zinsforderungen begleichen wollen.
In Wilhelm 1977, S. 120ff wird mit i die durchschnittliche Verzinsung des gesamten anderen Aktivgeschäftes beschrieben, die dann auch unsicher ist. Da die Covarianz mit Null angenommen wird (ebenda, S. 123, vgl. auch die Kritik hierzu in Abschnitt 2.4.1.), kommt man zu keinen substantiell anderen Ergebnissen. Es ist dann zusätzlich nur noch die Varianz von i zu betrachten.
Für die weitere Herleitung vgl. Wilhelm 1982, S. 585 sowie derselbe 1977, S. 120ff.
Vgl. z.B. Tobin 1958, S. 76; Schneeweis 1967, S. 146ff. Fischer 1982, S. 272 geht daher direkt davon aus. Die Annahme ist natürlich nicht unproblematisch, wenn man die Definition von q über die Vermögensverteilung des Kunden bis q = 1 betrachtet, wo die Ursprungsverteilung über w abgeschnitten wird.
Vgl. Wilhelm 1982, S. 586; derselbe 1977, S. 123.
Dabei entsteht allerdings insofern eine Inkonsistenz, als zuvor angenommen wurde, q sei normalverteilt, womit die vereinfachte Zielfunktion begründet wurde.
Für die Herleitung vgl. Wilhelm 1977, S. 123.
Vgl. Wilhelm 1977, S. 124; Rudolph 1974, S. 39.
Offensichtlich wird hier auch die Vereinfachung, die durch die Betrachtung nur zweier Zustände erfolgt. So ist der weitere Verlauf der Vermögensstruktur oberhalb der Wahrscheinlichkeitsgrenze, d.h. den jeweils mit der Wahrscheinlichkeit bewerteten Rückzahlungsbeträgen, wenn der Ausfall eintritt, irrelevant für die Vergabeentscheidung.
Vgl. Krümmel 1976a, Sp. 498ff. Vgl. auch die Modellierung in Albach 1981b, S. 38ff. Bitz 1988, S. 70ff zeigt allerdings, daß die Bank auch bei festem Zins nicht immer in der Lage ist, ihre Volumensvorstellungen durchzusetzen.
Vgl. Wilhelm 1982, S. 593.
Vgl. Fischer 1989, S. 274. Die Bezeichnung ist insofern vereinfachend, als nicht alle Einzelkosten hierin erfaßt sind. Andererseits wird in den Abschnitten 2.3.2.3., 2.4.1. sowie Teil II gezeigt, daß sich i nicht als Einzelkosten auffassen läßt, da keine Schlüsselung von Aktiva zu Passiva möglich ist.
Vgl. Fischer 1989, S. 274.
Hiermit soll zum Ausdruck kommen, daß die absoluten Ausfälle je nach minimaler Vermögens-und damit Kreditsituation des Schuldners eine andere Bedeutung haben. Allerdings ist die Gleichsetzung des Bezugs auf Vermögen und maximalen Kreditbetrag nicht so unproblematisch, wie dies Fischer 1989, FN 46, S. 281 meint. Da `“ anders als u/”“” endogen bestimmt wird, ergeben sich jeweils unterschiedliche Ergebnisse.
Vgl. Fischer 1989, S. 286f. ‘89 Fischer 1989, S. 288.
Wilhelm 1982, S. 575, FN 14 sowie Fischer 1989, S. 276 bemängeln allerdings, daß diese Fragestellung häufig mit der der Risikoabgeltung verwechselt würde.
Für das Folgende vgl. Stiglitz/Weiss 1981, S. 395ff; Baltensperger 1985, S. 487ff. 194 Im allgemeinen wird noch eine sichere Zahlung z.B. aus Sicherheiten modelliert (vgl. Stiglitz/Weiss 1981, S. 396ff; Wette 1983, S. 443ff), so daß der Kunde im Konkursfall einen Verlust realisiert. Insgesamt bleiben die negativen Zahlungssituationen jedoch auch dann entsprechend der Kontraktgestaltung begrenzt, so daß die vereinfachende Modellierung des alleinigen Verlustes des eingesetzten Kapitals nichts an der Natur der Ergebnisse ändert.
Vgl. auch die Modellierung in: Albach 1981b, S. 38ff, der umgekehrt bei Differenzierungsmöglichkeit zwischen den Kreditnehmern aus Sicht der Bank eine Obergrenze für das Risiko ableitet.
Vgl. Stiglitz/Weiss 1981, S. 399.
Stiglitz/Weiss 1981, S. 401.
Vgl. dazu auch Myers 1984, S. 157, der die Möglichkeit von Neuverhandlungen betrach-
Für eine detaillierte Darstellung der Methode anhand von Abrechnungsbögen der Praxis vgl. Klopfer 1971, S. 256ff.
Krewerth 1981, S. 225f.
Vgl. Hagenmüller/Jacob 1988, S. 141ff; Süchting 1987b, S. 203ff.
Für eine umfassende Darstellung vgl. Lindenmann 1975, S. 70ff.
Vgl. Hagenmüller 1977, S. 295.
Schierenbeck 1987a, S. 91.
Grundsatz soll es dabei lt. Grasmaier 1967, S. 30 sein, mittels Schätzungen der Realität möglichst nahe zu kommen.
Vgl. z.B. Albach 1988b, S. 601ff; Flechsig 1982, S. 67ff; Bühler, W. 1970, S. 411ff; Hein 1973, S. 104ff.
Vgl. Seider 1975, S. 248f.
Für die Restlaufzeit sprechen sich u.a. Bühler, W. 1970, S. 431; Schierenbeck 1985a, S. 73 aus; für die Gesamtlaufzeit jedoch z.B.: Hein 1973, S. 104ff. Der Konflikt entschärft sich natürlich bei annähernd fristenkongruenter Refinanzierung.
Köllhofer 1975, S. 237 sowie Bühler, W. 1970, S. 414f.
Für ein Beispiel vgl. Grommes/Klopfer 1979, S. 71ff.
Vgl. z.B. Klopfer et al. 1976, S. 102ff.
Da die Gegenpositionen nicht wie bei der Pool-Methode anteilmäßig aus der gesamten anderen Bilanzseite stammen, erscheint das letzte Verfahren hier allerdings weniger geeignet.
Vgl. z.B. Römhild 1987, S. 216; Krewerth 1981, S. 228ff.
Selbstverständlich gilt diese Kritik damit für beide Verfahren. Wie die Formeln zeigen, ist die Pool-Methode schließlich lediglich eine Art, die a und ß zu bestimmen und kann insofern als Unterfall der Schichtenbilanzmethode aufgefaßt werden.
Zurechnungen zwischen Aktiva und Passiva sind letztlich immer willkürlich; vgl. u.a. Plinke 1975, S. 158ff; Bender/Jacob 1975, S. 153; Krümmel 1964, S. 223f; Bangert 1987, S. 127.
Vgl. Schierenbeck 1987a, S. 93f. Wie bei der Goldenen Bilanzregel entsteht das Problem natürlich nicht bei absolut fristenkongruenter Refinanzierung.
Schierenbeck 1987a, S. 89.
Vgl. auch Süchting 1987a, S. 107.
Schierenbeck 1987a, S. 99.
Flechsig/Flesch 1982, S. 456.
Slevogt 1982, S. 141.
Schierenbeck 1987a, S. 101.
Ebenda.
Vgl. auch Schmalenbach 1963, S. 129ff; derselbe 1908, S. 180.
Vgl. Schierenbeck 1985a, S. 83.
Vgl. Bangert 1987, S. 212 mit einer Übersicht über Banken, die diese Methode eingeführt haben.
Vgl. auch schon Köllhofer 1972, S. 199. Die ersten Ansätze befinden sich nach Rudolph 1988, S. 178 in Flechsig/Flesch 1982, S. 454ff.
Bangert 1987, S. 127f schlägt hier insbesondere öffentliche Anleihen vor, um das Ausfallrisiko wirklich vernachlässigen zu können.
Statt jeweils beide Märkte, deren Unterscheidung hier lediglich in den gehandelten Laufzeiten zum Tragen kommt, zu erwähnen sei, fortan in der Nennung nur eines der Märkte jeweils der andere mitgemeint.
Vgl. Slevogt 1981, S. 322.
Vgl. auch Slevogt 1972, S. 94, der allerdings in seinem Ansatz davon den Diskontsatz subtrahiert.
Schierenbeck 1987a, S. 102.
Vgl. z.B. Marusev 1990, S. 217.
Dabei wurde bereits eingesetzt, daß am Geld-und Kapitalmarkt keine Unterschiede zwischen Schuld- und Anlagezinsen zu machen sind.
Vgl. Schierenbeck 1987a, S. 107. Dies wirkt sich allerdings nur auf die Zurechnung eines Strukturbeitrages zu den einzelnen Positionen aus. Da die Strukturentscheidung nicht dezentralisiert wird, der Strukturbeitrag also keine Lenkungsfunktion besitzt, hat die Wahl von s nur deklaratorischen Charakter. Der Informationsgehalt ist dementsprechend gering, egal wie s gewählt wird. Die Schlüsselung ist somit letztlich willkürlich.
Vgl. Schierenbeck 1985a, S. 107f.
Schierenbeck 1987a, S. 126f zeigt allerdings, wie darauf der Effektivzins der Preisangabenverordnung aufbaut.
Vgl. Albach 1962, S. 47ff; Franke/Laux 1975, S. 168; Schneider, D. 1990, S. 86ff; Allerkamp 1983, S. 47ff sowie konkret für die Marktzinsmethode Bangert 1987, S. 130ff. Schierenbeck 1984b, S. 103f entwickelt ein dem statischen ähnliches Näherungsverfahren.
Baldwin 1959, S. 98ff. Die Methode ist auch als “reale Zinsfuß-Methode” bekannt (Mair 1979, S. 354ff).
Vgl. Lück 1975, S. 21f und für die Beurteilung im Rahmen der Marktzinsmethode: Schierenbeck 1985a, S. 111.
Bangert 1987, S. 132 will in der Anwendung auf die Bank für jede Periode eine Zinsprognose durchführen.
Vgl. u.a. Schierenbeck 1985b, S. 733ff.
Für eine Übersicht vgl. Bangert 1987, S. 133ff.
Vgl. u.a. näher dazu Wittgen/Eilenberger 1984, S. 176; Michel 1980, S. 18ff.
Droste et al. 1983, S. 319; Süchting 1976a, S. 26f.
sa Flechsig 1982a, S. 275ff.
Vgl. Jacob 1991, S. 92; Hagenmüller 1977, S. 171ff; Hagenmüller/Jacob 1988, S. 202.
Vgl. Berger 1987, S. 256ff; Hölscher 1987, S. 95.
Vgl. Schierenbeck 1985a, S. 342, der noch zusätzlich steuerliche Gesichtspunkte einbezieht.
Vgl. u.a. Gilde 1967, S. 104f; Hagenmüller 1977, S. 216ff; Schierenbeck 1983, S. 530ff.
Schierenbeck 1985a, S. 132.
Vgl. Flechsig 1982a, S. 175; Schierenbeck 1983, S. 547. Hagenmüller/Jacob 1988, S. 164ff wollen als zweites Rechenwerk daneben noch die Vollkostenrechnung betrachten. Krewerth 1981, S. 152ff entwickelt ein System von (drei) “Grundgleichungen”.
Droste et al. 1983, S. 320.
Vgl. auch in Hagenmüller/Jacob 1988, S. 166ff die exemplarische Berechnung der unterschiedlichen Deckungsbeitragsstufen bei der Depot-Kalkulation.
Dies ist allerdings lediglich ein Verfahren. Denkbar ist auch die Belastung nach der Ertragskraft oder dem Volumen der Geschäfte, vgl. Schierenbeck 1985a, S. 343.
Vgl. Schierenbeck 1985a, S.344, der die Möglichkeit einer Aufteilung der Kostenabweichung von Plankosten in die Beschäftigungs-und
Verbrauchsabweichungen im Rahmen der gewünschten Abweichungsanalyse betont (ebenda, S. 1360.
Schierenbeck 1985a, S. 132f sowie S. 343. Anders allerdings Droste et al. 1983, S. 320.
Eigenkapitalkosten sollen lediglich für Kreditgeschäfte berücksichtigt werden - vgl. Schierenbeck 1985a, S. 342.
Vgl. Schierenbeck 1987a, S. 250.
Vgl. auch für die Darstellung nur einer Wahrscheinlichkeitsverteilung in Fischer 1989, Dabei stellt F(w) die kumulierte Wahrscheinlichkeit des Endvermögens (w) und entsprechend p die in Abhängigkeit von x,,,~ ermittelte maximale Ausfallwahrscheinlichkeit dar. Der Kreditspielraum der Risikovermeidung liegt links von dem minimalen Endvermögen worin und betrachtet die Vermögensverteilung überhaupt nicht. Von Bedeutung ist lediglich das Endvermögen beim schlechtesten Ausgang. Die Risikonormierung stellt demgegenüber insofern einen Fortschritt dar, als nun ein Element aus der Vermögensverteilung hinzukommt - die Wahrscheinlichkeit, daß es überhaupt zu Ausfällen kommt, egal wie hoch, mit welcher Wahrscheinlichkeit.
Im Extremfall fällt ein Kredit, wenn er ausfällt, sofort ganz aus, da sofort wm;“ eintritt. Das gegenteilige Extrem wäre, daß wm;” nur mit einer gegen Null gehenden Wahrscheinlichkeit eintritt und alle Werte darüber aber unterhalb xmgx(1 + i) das Wahrscheinlichkeitsmaß Null besitzen, so daß der Kredit praktisch keinen negativen Deckungsbeitrag erbringen kann.
Nur mit der begrenzten Sichtweise der Einzelentscheidung ist es erklärbar, wenn Erträge die über x(1 + i) hinausgehen als “Chancen” und nicht “Risiken” bezeichnet werden (vgl. Wilhelm 1982, S. 593 und 596), wird damit doch die Existenz von Opportunitätskosten in Form anderer möglicher Kredite im Rahmen des Portefeuilles geleugnet. Abgesehen davon, wäre der Terminus irrelevant, solange die gesamte Wahrscheinlichkeitsverteilung betrachtet würde.
’4 Damit werden diese Ansätze den selbst gestellten Anforderungen (vgl. Fischer 1989, S. 267) nicht gerecht. Konsequenterweise sucht Krümmel 1976a, Sp. 498f die Bestimmung des Zinses in exogenen Faktoren, wie dem Marktzins und der Verhandlungsmacht. Süchting 1976b, S. 22f sieht allerdings gerade in dem individuellen Risiko eine wesentliche Determinante der Verhandlungsmacht und sieht deshalb darin eine Bestätigung der Risikoabgeltungsthese.
Man weiß aus der Risikovermeidung und -normierung lediglich, daß
Zu Recht wird darauf hingewiesen (vgl. u.a. Fischer 1989, S. 275; Wilhelm 1982, S. 573), daß die in den Bilanzen ersichtlichen geringen Ausfälle wegen der Durchbrechung des Prinzips des Einzelausweises (vgl. auch Birck/Meyer 1977, S. IV 38ff sowie Albach 1982c, S. 565f) durch § 26a KWG nicht als Indiz für eine geringe Bereitschaft zur Risikoübernahme gelten können. Anders mögen selbst diese verhältnismäßig geringen, offen ausgewiesenen Ausfälle zeigen, daß die Banken, anders als es die Risikovermeidung postuliert, bereit sind Risiken zu
Vgl. dazu auch Schneider, D. 1980, S. 509; Rudolph 1974, S. 65; Krümmet 1976a, Sp. 498 führen allerdings aus, daß die notwendige Zinserhöhung zu groß wäre, als daß sie am Markt und in der Öffentlichkeit toleriert würde. Wilhelm 1982, S. 580f und S. 589 kommt bei entsprechenden Berechnungen, allerdings wiederum nur im Rahmen der Einzelkreditvergabe, lediglich zu geringen Risikoaufschlägen.
In der Produktion sind dies meist Engpässe aber auch Kuppelprodukte. Dort ist die Programmplanung mit den entsprechenden Zusammenhängen erreicht und als notwendig erkannt; vgl. z.B. Albach 1979c, S. 11f; Schierenbeck 1987d, S. 218ff.
Insofern werden hier die beiden Ansätze in Wilhelm 1977, S. 120ff und derselbe 1982, S. 584ff zusammymingefaßt.
Wilhelm 1982, S. 585, FN 30 sieht dies selbst. Anders jedoch noch in derselbe 1977, S. 120. Hier liegt eine der großen Schwächen der Risikoabgeltungstheorie. Die Modellierung der Ausfallsituation in Abhängigkeit von einem minimalen Vermögen und einer beliebigen Verteilung darüber wäre insofern eher überzeugend. In Abschnitt 3.4. wird allerdings ein Verfahren dargestellt, mit dessen Hilfe es doch noch möglich sein wird, mit Normalverteilungen zu arbeiten. Zu beachten ist auch, daß der oben dargestellte Ansatz impliziert, daß das Risiko gemessen in der Varianz quadratisch mit dem Kreditbetrag steigt. Die Varianz der Ausfallquote selbst hingegen bleibt im folgenden davon unberührt. Daß dies nicht gelten kann, zeigen die Überlegungen der Risikonormierung, wo allerdings nur die minimale Rückzahlungsquote direkt vom Kreditbetrag abhängt.
Wilhelm 1977, S. 123; derselbe 1982, S. 585.
Damit fehlt natürlich auch die Möglichkeit des Risikoausgleichs im Portefeuille, vgl. auch Kern 1987, S. 123 sowie inzwischen auch Wilhelm 1988, S. 476.
Wilhelm 1982, S. 585.
Wilhelm 1977, S. 123.
Vgl. auch ausführlich Abschnitt 3.4.
Dabei wird allerdings weiterhin die unrealistische Annahme der Normalverteilung der Erträge gemacht. Desweiteren wird zur Vereinfachung die Refinanzierungsseite nicht betrachtet, da sie an dieser Stelle formal keine Unterschiede bewirkt - man setzte einfach einige der Variablen für Aktive für Passiva und führe auch für diese die Bedingung ein, das die Addition der prozentualen Anteile sich zu eins addieren.
Die Unterschiede zu Abschnitt 2.3.1. resultieren neben der Berücksichtigung einer Gesamtmengenrestriktion aus der etwas anderen Risikobetrachtung, nach der nun die Kreditmenge festgehalten wird und das Einzelrisiko - gegeben diese Menge - erhöht wird.
Dies ist allerdings ein anderer Effekt als bei Wilhelm 1977, S. 125, bei dem sich das Gesamtrisiko lediglich aus der Summe der Einzelrisiken zusammensetzt. Man mischt dort ein anderes Papier hinzu, da es ein geringeres Einzelrisiko hat, ohne die Zusammenhänge zu betrachten.
Hinzuweisen ist nochmals darauf, daß das Ergebnis nur unter der - unrealistischen - Annahme der Normalverteilung zu Stande kam.
So Wilhelm 1977, S. 124.
Dabei ist es durchaus strittig, ob solche Situationen wirklich in der Realität gegeben sind, vgl. Baltensperger/Devinney 1985, S. 476. Zu erklären war allerdings auch die Tatsache, daß Firmen (und andere Kreditnehmer) nicht unbeschränkt Kredit erhalten, mit den entsprechenden Auswirkungen z.B. auf die nicht mehr gegebene Gültigkeit des Fischer’schen Separations-theorems (vgl. z.B. Weingartner 1977, S. 1405ff; Hirshleifer 1958, S. 337ff).
Für eine Übersicht vgl. Gerken, L. 1989, S. 198ff insbesondere auch für die erstmals explizite Modellierung eines Bankensektors neben mehreren Konsum-und Investitionsmärkten.
Die ersten wegweisenden Gedanken sind dazu in Hodgman 1960, S. 258ff sowie derselbe 1962, S. 488ff zu finden.
Vgl. dazu z.B. Jaffee 1971, S. 29 und 39 sowie Jaffee/Modigliani 1969, S. 854ff.
Vgl. dazu auch nochmals Stiglitz/Weiss 1983, S. 913ff in einem Mehrperiodenansatz.
Vgl. ausführlich Baltensperger/Devinney 1985, S. 488f; Stiglitz/Weiss 1981, S. 397.
Vgl. auch Wilhelm 1982, S. 597; Albach 1981b, S. 38ff.
’ Vgl. ebenso Baltensperger/Devinney 1985, S. 490 sowie Stiglitz 1979, S. 342 selbst, wenn auch für “normale” Konsumgüter. Die Modellierung in Hellwig 1988, S. 147ff zeigt insbesondere die Möglichkeit, mittels Sicherheiten zu unterscheiden.
sog Im Vergleich erfolgreicher mit weniger erfolgreichen Unternehmen zeigt Albach 1987a, S. 643ff, daß Erfolg tatsächlich mit höherem Risikobewußtse in einhergeht.
Albach 1981a, S. 72ff zeigt allerdings, daß autonomes Entscheiden der Kreditnehmer in vielen Fällen durch die Beteiligung der Kreditgeber an den Kontrollorganen zu mindest eingeschränkt ist.
Vgl. auch Fried/Howitt 1980, S. 474 wonach die Bank, die selber risikoneutral ist, in der Lage sei, den risikoaversen Kreditnehmern eine Sicherheit gegen Zinsschwankungen zu gewähren.
Vgl. auch nochmals sehr anschaulich die Abbildung in Rudolph 1988, S. 179.
Hasenkamp 1982, S. 88 sieht in solchen Ausgleichsmaßnahmen einen wesentlichen Grund für das Entstehen von Zinsänderungsrisiken.
Albach 1974, S. 227 zeigt, daß bei einer solchen Trennbarkeit und nur dann Marktpreise die richtigen Lenkpreise sein können.
So inzwischen auch Schierenbeck 1987a, S. 189.
Vgl. auch das Beispiel im dritten Teil dieser Arbeit, 480ff.
Vgl. Schierenbeck 1985a, S. 265, der sich mit diesem Problem jedoch nicht weiter auseinandersetzt.
Nicht geplant ist allerdings, den Strukturbeitrag als Steuerungsgröße für die Fristentransformation zu nutzen, die schließlich nach der Marktzinsmethode nur zentral nach Bilanzstruktur-vorgaben erfolgt und also keiner pretialen Lenkung bedarf.
Schierenbeck 1985a, S. 94.
Vgl. auch Hagenmüller/Jacob 1988, S. 220; Süchting 1987b, S. 205.
Schierenbeck 1985a, S. 90. 318 Dies entspricht natürlich dem gerade geschilderten Grundgedanken der Marktzinsmethode und ist damit also vereinbar. Krumnow 1974, S. 130 sieht hierin richtigerweise eine Schmälerung des Gewinnpotentials.
Dies wäre natürlich gar nicht nötig, wenn das Konzept aufginge. Wer die Einwirkung auf die Filialen fordert geht davon aus, daß das Konzept von einer zentral falschen Annahme ausgeht!
Es ist insofern unverständlich, daß Schierenbeck 1985a, S. 90 in einer Zusammenfassung beides in einem Atemzug aufführt.
Unterstellt wird hier, daß die Filiale lediglich auf das Periodenergebnisse des laufenden Jahres schaut. Abgesehen von dem Problem, daß sie keine Informationen oder eine andere Meinung über die zukünftige Entwicklung der Zinsstruktur haben mag (z.B. Konstanz als beste Prognose annimmt), ist hierfür vor allem eine erhöhte Gegenwartspräferenz verantwortlich; vgl. dazu auch ausführlich Abschnitt 4.3. 2. 2.
Der Versuch, über die Laufzeit Konditionsspannen der Filiale gutzuschreiben, kann auch nicht befriedigen, wie unten zu erläutern sein wird.
Nach Blattmann 1987, S. 624 führt dies in der Praxis zu undurchsichtigen und irreführenden Verrechnungspreisen.
Das des Geldes nur aus Risikogründen ist eher unwahrscheinlich, da am Geldmarkt dasselbe erreicht werden kann, dann jedoch im Gegensatz zum LZB-Konto eine Zinszahlung erfolgt.
Das Beispiel in Schierenbeck 1987a, S. 173ff.
Wenn die Trennung in die eine Richtung gilt, d.h. der Konditionenbeitrag nicht von der Strukturentscheidung abhängen soll, so ist nicht einzusehen, warum das Ergebnis der Zentrale von den Bedingungen der Kundeneinlagen abhängen sollte.
Vgl. wiederum das Beispiel in Schierenbeck 1987a, S. 173ff.
Vgl. auch Halten Süchting 1987b, S. 206.
In den neueren Entwicklungen zur Marktzinsmethode wird entsprechend verfahren; vgl. u.a. Schierenbeck 1991, S. 191ff; Schierenbeck/Marusev 1990, S. 794ff; Grabiak et al. 1988, S. 787ff sowie Abschnitt 2.4.2.3. dieser Arbeit.
Eine einfache Abdiskontierung mithilfe von Diskontierungsfaktoren, die aus Geldmarkttiteln gewonnen werden (vgl. auch den neueren Ansatz hierzu in Marusev 1990, S. 36ff; Schierenbeck 1991, S. 192), übersieht also, daß die späteren Zahlungen den Liquiditätsstrom des Gesamtpools beeinflussen.
Eine gewisse Verbesserung erreichen auch hier die neueren Verfahren zur Marktzinsmethode, indem der Zahlungsstrom eines zu bewertenden Kundengeschäfts unter Berücksichtigung (allerdings nur) der Grundsätze mithilfe eines alternativen Nicht-Geldmarktgeschäfts beurteilt wird (vgl. Abschnitt 2.4.2.3. dieser Arbeit).
Vgl. Bothe 1987, S. 8ff mit weiteren Literaturangaben. Für Näherungsverfahren und allgemeine Kriterien, denen diese genügen müssen, vgl. Schierenbeck 1987a, S. 142ff. Die genannten Schwierigkeiten können dadurch allerdings höchsten abgeschwächt werden.
Schierenbeck 1987a, S. 182f. Der Gedanke klingt natürlich zunächst allein aufgrund seiner Terminologie vereinbar mit dem Prinzip - “je nachdem, wo der Engpaß besteht”.
Dies zerstört nicht die gewünschte Eigenschaft, daß die Summe aus allen Konditionenbeiträgen ergänzt um den Strukturbeitrag genau dem Zinsergebnis entspricht, wie die Herleitung bereits in Abschnitt 2.3.3.1., dargestellt durch die unterschiedlichen Symbole r;M und iÇM, zeigt.
Hierbei geht man allerdings davon aus, daß die Restriktion auch wirklich ausgeschöpft wird (vgl. Schierenbeck 1987a, S. 449). Krümmel 1989, S. 40 greift dies an, da Schwankungsreserven zu halten seien. Deren Einführung ändert natürlich letztlich nichts. Lediglich die Restriktion ist dann enger zu fassen mit der Folge, daß es noch wahrscheinlicher wird, daß die entsprechend modifizierte Bedingung bindend ist. Richtig ist allerdings, daß es nicht unproblematisch ist, von vornherein alle Restriktionen als ausgeschöpft anzusehen (vgl. auch ausführlich unten S. 251ff und insbesondere S. 257 ).
Bangert 1987, S. 173ff formuliert etwas geschickter, indem er fordert, daß “jedes Geschäft, das eine Eigenkapitalbindung verursacht, den erforderlichen Mindestgewinn selbst verdient.” Allerdings ist auch hier nicht das volle notwendige zusätzliche Eigenkapital gemeint, sondern nur die Verzinsung des entsprechenden Betrages, die geboten werden muß, um extern Haftmittel aufzunehmen (vgl. ebenda Anhang 1.1), was bekanntlich nicht täglich möglich ist. Hier wäre die Gewinnthesaurierung in der vollen benötigten Höhe schneller wirksam.
Vgl. hierzu auch das Beispiel im dritten Teil dieser Arbeit auf 480ff.
Es handelt sich damit um die Finanzierung anderer Projekte. Daran sieht man wiederum, das eine Trennung auch der Geschäfte auf einer Bilanzseite nicht möglich sein kann.
So wurde oben in Kapitel 2.3.3.2.3. argumentiert. Sao Die Zahl ergibt sich aus der unendlichen Reihe.
Zu den Problemen in Grundsatz I ist noch anzumerken, daß nach Schierenbeck 1987a, S. 455 eine bestimmte Eigenkapitalquote aus Gründen der Akzeptanz in der Öffentlichkeit gehalten werden muß. Diese Problem erscheint allerdings im Hinblick auf die hier zu formulierende substantielle Kritik an den Berichtigungen nicht allzu gravierend.
Schierenbeck 1987a, S. 453 meint hingegen, daß die Zurechnung der (derivativen) Eigenkapitalkosten ausschließlich die Kreditgeschäfte der Bank betreffe. Dies ist allerdings auch insoweit unverständlich, als diese Kosten lediglich erst durch das zusätzliche Passivgeschäft und die dafür erforderliche Wiederanlage entstehen.
a3 Dieses Geschäft verändert allerdings nicht die Situation der Grundsatzes II und III, da Eigenkapital und die Anlage oder Aufnahme langfristiger Bankengelder in Grundsatz II mit demselben Satz (100%) eingehen.
Vgl. Bangert 1987, S. 177 und 472.
sas Im Ansatz überzeugender ist daher Bangen 1987, S. 473, wonach die Kundenforderung durch Kundeneinlagen kompensiert werden soll. Schließlich wird jedoch wieder auf Bankengel-der zurückgegriffen (S. 476), da das Problem, welche alternative Kundeneinlage zu betrachten ist, ungelöst bleibt.
a’ Hiervon geht die Marktzinsmethode offensichtlich richtigerweise aus. - Ansonsten müßte keine Berücksichtigung der Risikokosten erfolgen.
Dies wird in den einführenden Bemerkungen der entsprechenden Literatur auch meist erkannt; vgl. z.B. Schierenbeck 1985a, S. 199. Es ist insofern allerdings unverständlich, daß anschließend nur Ansätze dargestellt werden, die lediglich das Risiko der einzelnen Geschäftsarten zugrunde legen. Zu beachten ist ferner, daß die mögliche Kumulierung von Risiken sich nicht nur auf das Ausfallrisiko erstreckt. Vielmehr kann es hohe Korrelationen z.B. zwischen Ausfall-und Zinsänderungsrisiken geben.
av Vgl. auch Süchting 1987a, S. 110ff. Die Betrachtung der gesamten Laufzeit, in der unterschiedlichste Situationen und Korrelationen zu anderen Positionen entstehen können, kann in dem statischen Rahmen der Marktzinsmethode schon gar nicht betrachtet werden.
s’ So verstößt die Marktzinsmethode gegen das grundlegende Schmalenbach’sche Prinzip, daß eine Bewertung immer zweckgebunden, also unter Berücksichtigung der Unternehmensziele und sämtlicher Restriktionen, erfolgen muß (vgl. Schmalenbach 1963, S. 129ff).
Zu den neueren Konzeptionen im Rahmen der Marktzinsmethode vgl. z.B. Schierenbeck 1991, S. 169ff, insbes. S. 799ff; Schierenbeck/Marusev 1991, S. 155ff; Marusev/Siewert 1990, S. 217ff.
s3 Vgl. Marusev/Siewert 1990, S. 221ff; Marusev 1990, S. 203ff.
Vgl. Marusev 1990, S. 205f. Die dortige Modellierung ist insofern vereinfacht, als die Entlastung des Grundsatzes III durch gleichlautende Geldmarktgeschäfte auf beiden Seiten der Bilanz nicht berücksichtigt wird (vgl. auch nochmals S. 70 dieser Arbeit). Die folgende Argumentation beeinträchtigt dies indessen nicht, insbesondere wenn im Grundsatz I nicht die nötigen Freiräume für Geldmarktgeschäfte vorhanden sind.
In Beispielfällen ohne Restriktionen verteilen die Vertreter dieser neueren Berechnungsmethode den Konditionenbeitrag wieder über die gesamte Laufzeit (vgl. z.B. Schierenbeck/Marusev 1990, S. 800f; Marusev 1990, S. 38ff). Der Verteilungsschlüssel ergibt sich dabei proportional dem jeweils abdiskontierten Kontosaldo der einzelnen Perioden. Durch die erneute Aufzinsung des jeweiligen, anteiligen Konditionenbetrags auf die entsprechenden Perioden erhält man die in dem jeweiligen Zeitpunkt zu verrechnenden Konditionenbeiträge. (Für weitere Verteilungskonzepte vgl. Marusev 1990 S. 51ff.)
Wird das jeweilige Kundengeschäft mit einem Geschäft gleicher Art verglichen (vgl. das obige Beispiel), so bedeutet dies, daß die Abdiskontierung und nachfolgende Aufdiskontierung sich gegenseitig aufheben. (Für das obige Beispiel ohne Restriktion würden jährlich 2.655,- DM verrechnet). Überträgt man diese Vorgehensweise auf den Fall mit Restriktionen müßten also gerade die Geldmarktgeschäfte kompensiert werden, die zunächst zu einer Abdiskontierung führten. Dies bedeutet aber, sie gleich nicht zu tätigen, so daß die Überschüsse direkt durch Vergleich der Auszahlungsströme zu ermitteln sind.
Es sei nochmals auf die obige Einschränkung verwiesen, wonach in der Modellierung die Schaffung von Freiräumen im Grundsatz III durch den gleichlautenden Abschluß von Geldmarktgeschäften auf beiden Seiten der Bilanz nicht berücksichtigt wurde. Die Argumentation gilt insofern unter Berücksichtigung von Grundsatz I. Für diesen Grundsatz selbst gilt das Gesagte direkt (die Vorgehensweise läßt sich z.B. direkt auf das entsprechende Beispiel in Schierenbeck 1991, S. 801ff für Grundsatz I anwenden).
Dies hat gleichzeitig die problematische Konsequenz, daß die Belastung der Filiale für das ausfallende (gleiche) alternative Kundengeschäft von den selbst vereinbarten Konditionen abhängt. Je besser die Zinsvereinbarung die sie abschließen kann, desto mehr Geldmarktgeschäfte sind notwendig, um die höheren Auszahlungen vorzufinanzieren. Da dies gleichzeitig Grundsatz III entlastet, wird entsprechend weniger Kundengeschäft verdrängt, so daß der Konditionenbeitrag stärker steigt.
° Vgl. Marusev 1990, S. 204; Marusev/Siewert 1990, S. 221. 361 Vgl. z.B. Schierenbeck 1991, S. 399f.
Vgl. dazu auch Marusev 1990, S. 228ff; Schierenbeck 1991, S. 809f.
Vgl. Gerken 1989, S. 158ff.
Aaa Vgl. auch nochmal Abschnitt 2.4.3.1.3.
Auf die Bedeutung solcher Zusammenhänge weisen ebenfalls Rolfes 1985a, S. 272 und Bangert 1987, S. 219f hin.
aso Dies entspricht der (richtigen) Kritik von Schierenbeck 1987a, S. 189 an der Marktzinsmethode. Es ist dann allerdings unverständlich, daß nicht dieselbe Kritik auch hier geäußert wird.
Der Ausgangspunkt Gewinnbedarf muß dabei, wie bereits erwähnt, besonders befremdlich wirken, sollte es doch darum gehen, nicht nur ein befriedigendes Ertragsniveau zu erreichen, sondern einen möglichst großen Überschuß zu erwirtschaften. Problematisch war weiterhin, daß die Zielstruktur und der Gewinnbedarf getrennt ermittelt wurden. Damit besteht keine Abwägung zwischen beiden und die Erreichbarkeit ist in keinem Regelsystem erfaßt. Deutlich wurde außerdem wieder die Problematik, der Trennung von Konditionen-und Strukturbeitrag. Vorgegeben werden soll nur der Konditionenbeitrag, der wie gesehen keine Steuerungsfunktion haben kann. Da dieser jedoch von den Werten am Geld-und Kapitalmarkt abhängt, kommt ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor in die Vorgaben hinein.
Die richtige Erfassung der Marktverhältnisse der einzelnen Filialen ist damit naturgemäß nicht gegeben (vgl. auch die Darstellung weiter unten). Spätestens hier müßten die Erkenntnisse aus einem wirklichen Gegenstromverfahren eingehen. Anderenfalls wird man keine Informationen darüber erhalten, ob bei den Margenvorgaben die angestrebt Zielstruktur in seinen Volumensbestandteilen überhaupt realisierbar ist.
Ein gewisses Argument könnte man zugunsten der zweiten Berechnungsmethode darin sehen, daß dieses direkt von der neuen Zielstruktur ausgeht und darauf dann die neuen Margen berechnet. Allerdings bringt auch dies nur scheinbar etwas mehr Realitätsnähe bezüglich der Marktrestriktionen, da die Erhöhungsfaktoren sodann nicht nach den Marktgegebenheiten berechnet werden, sondern einheitlich direkt vom gewünschten Ergebnis abgeleitet sind.
Ein kleines Nebenproblem ist ferner, daß bei Fehlen einer Anfangsbilanz oder neuen/geänderten Geschäftsbereichen, das Verfahren nicht angewendet werden kann (vgl. dazu auch Jacob 1991, S. 93f).
Mit der Steuerung des Festzinsneugeschäftes [wird] das Ziel verfolgt, Risiken bzw. Rentabilitätseinbußen von vornherein zu vermeiden bzw. nur dann hinzunehmen, wenn eine entsprechende Kompensation durch andere Geschäfte sichergestellt ist“ (Schierenbeck 1987a, S. 443), wobei allerdings noch zu ergänzen ist, daß ein wesentlicher Erfolgsbeitrag aus der Fristentransformation entsteht und dementsprechend in begrenztem Maß solche Risiken hingenommen werden. Ferner kann es gerade aus Gründen der Antizipation von Zinsänderungen wünschenswert sein, (offene) Festzinspositionen zu halten.
Nur scheinbar besteht eine Lösung dieses Widerspruchs durch eine andere Interpretation der Berechnungsweise. So könnte anders als in der Darstellung des Abschnitts 2.2.2. die Frage lauten, wieviel Festzinsgeschäft maximal erreichbar ist, gegeben eine Zielmarge der gesamten Geschäftsart insgesamt. Dies wäre allerdings bereits ein Widerspruch zu der bisherigen Aussage, wonach die Bilanzstruktur aufgrund der vorgegebenen Kennzahlen gegeben ist. Ferner würde durch eine solche Vorgehensweise lediglich das Problem umgekehrt, so daß nun das Risikobegrenzungsziel nicht erreichbar sein kann. Das Problem der mangelnden Berücksichtigung der Marktmöglichkeiten im Rahmen einer Gesamtoptimierung ist nur auf eine andere Ebene verschoben.
Kein Gegenargument ist, daß aus der Distanz besser geurteilt werden könnte, als wenn die Filiale im eigenen Interesse handelt. Sie wird genau prüfen, ob durch andere Geschäfte das gewährte Entgegenkommen wieder gutzumachen ist. Voraussetzung für eine richtige Kalkulation wäre allerdings, daß sie die Einzelgeschäfte durch Effizienz-Preis im Sinne der Zentrale richtig kalkulieren kann.
Für das Problem und die motivationale Wirkung vgl. z.B. Kollhöfer 1987, S. 123.
ass Vgl. Albach 1987a, S. 653, der zeigt, daß gerade Flexibilität ein Kennzeichen erfolgreicher Unternehmen ist.
Fischer, R. 1980, S. 88 fordert zwar eine neue “Budgetierungsrunde”, damit sich die Bereichsleiter auch mit den [von der Bankleitung] korrigierten Soll-Werten identifizieren können“. Abgesehen davon, daß damit wohl bestenfalls eine Akzeptanz in den oberen Hierarchiestufen erreicht werden kann, bleibt es letztlich bei aufgezwungenen Vorgaben, will die Bankleitung ihre Ziele durchsetzen. In diesem Fall wird sie bestenfalls um Verständnis werben können. Dies wird umso weniger erfolgreich sein, je mehr sie in Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten, mit schlechten Vorgaben in die dezentralen Bereiche hineinregiert. Hauschildt 1987, S. 147 zeigt entsprechend, daß dezentrale Entscheidungsträger umso erfolgreicher sind, ”je weniger sie sich unter Druck gesetzt fühlen“ (vgl. dazu auch Albach 1982b, S. 268f ).
So wird es z.B. für eine Filiale, die ihren Markt bereits stark durchdrungen hat, schwierig bei abflauender Nachfrage zusätzliche Kunden zu akquirieren. Anders wird dies für Geschäftsstellen mit noch nicht voll abgeschöpften Marktpotential gelten.
Dies schließt allerdings nicht aus, daß diese gesondert für erhöhte filial-bezogene Dienste (z.B. Werbematerial) der Zentrale belastet wird.
Allerdings schreibt Schierenbeck 1985a, S. 266: “Erkenntnis der Abweichungsanalyse kann jedoch auch sein, daß die banktypischen Risiken und ihre Erfassung in Kennzahlen nicht vollständig und differenziert genug vorgenommen wurde, so daß dann der Planungsprozeß zu verbessern ist”. Um dies zu realisieren, müßte man sich jedoch zunächst von der falschen
In der Einleitung dieser Arbeit wurde bereits am Beispiel der Fotoindustrie die Bedeutung richtiger Ergebnisinformationen der einzelnen Produkte hervorgehoben. Für Banken gilt dies in der Situation zunehmenden Wettbewerbs nicht minder.
Man gibt schließlich damit die Distanz zu einem Marktpreis an, mit dessen Höhe das zu tätigende Kundengeschäft nur wenig zu tun haben kann.
Aufgrund der Unkenntnis der Zentrale, wird sie leicht besondere Gegebenheiten dafür verantwortlich machen können.
Im Gegensatz zu divisional organisierten Industrieunternehmen mit interner Lieferverpflechtung, stehen in der Bank viele Filialen mit gleichgerichteten Interessen der Zentrale gegenüber. Bei falschen Bewertungspreisen könnten also alle versuchen, sich zu Lasten der unwissenden Zentrale zu bereichern.
Die Konsequenz müßte die weitere Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Filiale sein. Die Budgets müßten strikt vorgegeben werden. Die Bedeutung der zentralen Berechnung nimmt entsprechend zu. Abgesehen von dem sich dadurch verschärfenden Informationsproblem, hat die Bankleitung jedoch auch keine besseren Zahlen zur Bewertung der Engagements. (Wie sich in Abschnitt 3.4. zeigen wird, ergeben sich allerdings gewisse Verbesserungen durch die dann mögliche aggregierte Betrachtungsweise.) Das Grundproblem, daß keine richtige und mit dem Steuerungsmechanismus kompatible Einzelbewertung vorgenommen werden kann, wird demnach lediglich verstärkt auf die Zentrale verlagert.
Vgl. dazu auch unten Abschnitt 6.1.2.2.
Vgl. letztlich auch den auf Kapitalwerten aufbauenden Ansatz in Rudolph 1988, S. 180ff. 47 Vgl. auch nochmals das Beispiel auf S. 91.
Vgl. Bangert 1987, S. 167.
Vgl. ausführlich den Abschnitt 4.3.3.
Vgl. Bangert 1987, S. 153ff.
Vgl. auch Schierenbeck 1987c, S. 502.
Vgl. auch nochmals Abschnitt 2.2.2.
Dies gilt natürlich nur unter der Annahme, daß die Spareinlagenzinsen nicht sehr reagibel sind, was wohl auch die Empirie bestätigen würde. Ansonsten gelten dieselben Überlegungen für Sparbriefe.
Ein Kriterium könnte dabei die Frage sein, inwieweit sie einen möglichst gleichmäßigen Gewinnstrom wünscht.
Dies gilt entsprechend für Konzepte, die mit Barwerten rechnen (vgl. z.B. Bangert 1987, S. 253ff). Auch hier wird die in ihren Wirkungen komplexe Bindung auf der Aktiv-und Passivseite unzulässigerweise auf eine letztlich statische Sichtweise verkürzt.
Vgl. auch Kollhöfer 1987, S. 124.
Es reicht hier also nicht, einfach nur eine Prognose, z.B. über die zukünftige Zinsentwicklung, zu machen. Vielmehr müssen die einzelnen möglichen Entwicklungen in ihrer Auswirkung analysiert und insgesamt betrachtet werden.
Vgl. Rolfes 1985a, S. 132.
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Gerken, A. (1994). Gängige Methoden der Kalkulation und Steuerung in Banken. In: Optimale Entscheidungen in Banken. Beiträge zur betriebswirtschaftlichen Forschung, vol 74. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86731-5_2
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