Zusammenfassung
Nach etwa hundertjährigem Bestehen wird in Deutschland seit dem 1.1.1997 keine Vermögensteuer mehr erhoben. Zwar ist das Vermögensteuergesetz nicht formal aufgehoben und auch keine ausdrückliche gesetzliche Festlegung dieser Art getroffen worden. Aber dadurch, daß das BVerfG in seinem Beschluß 2 BvL 37/91 vom 22.6.1995 (BVerfGE 93, 121; BStBI II 1995, 655) die Tarifvorschrift des § 10 Nr. 1 VStG mit dem Grundgesetz als unvereinbar erkannt und den Gesetzgeber verpflichtet hat, eine Neuregelung spätestens bis zum 31.12.1996 zu treffen, ist — da der Gesetzgeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist — das bisherige Vermögensteuerrecht nicht mehr anwendbar. Ein Steuergesetz ohne mit der Verfassung vereinbare Tarifvorschrift ist eben nicht mehr gültig.
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© 1997 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Rose, G. (1997). Die Vermögensteuer. In: Die Substanzsteuern. Betrieb und Steuer. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86653-0_3
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