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Kritik des Jahresabschlusses

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Wie beurteilt man eine Bilanz?
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Zusammenfassung

Wir wollen jetzt versuchen, zwischen den Bilanzpositionen sinnvolle Beziehungen herzustellen und für jede Beziehung eine sozusagen ideale Forderung aufzustellen — anschließend mit der entsprechenden Begründung:

  1. 1

    Eigenkapital zu Anlagevermögen (Investierung) Die grundsätzliche (in der Juristensprache heißt das bekanntlich „Ausnahmen zugelassen“) Forderung lautet: „Das Eigenkapital soll mindestens ausreichen, um das betriebsnotwendige Anlagevermögen zu finanzieren!“ Ist dies nicht möglich, so darf dies nur aus langfristigen Krediten finanziert werden.

  2. 2

    Anlagevermögen zu Umlaufvermögen (Aufbau, Struktur) Hier läßt sich selbstverständlich nur im Rahmen eines Geschäftszweiges und einer bestimmten Betriebsgröße eine gültige Aussage machen: „Die Ausstattung mit Anlagevermögen darf die — mit Rücksicht auf Geschäftszweig und Betriebsgröße (Umsatz) gegebene — optimale Höhe nicht über- und nicht unterschreiten!“

  3. 3

    Eigenkapital zu Fremdkapital (Finanzierung) Durch die Bilanzgleichung handelt es sich hier um den gleichen Fall wie bei der Investierung — nur von den Restposten aus gesehen: „Das Fremdkapital soll nicht größer sein als das Umlaufvermögen!“

  4. 5

    Flüssiges Umlaufvermögen zu kurzfristigem Fremdkapital (Liquidität) Es ist die unbedingte Forderung nach Zahlungsbereitschaft : „Die flüssigen Mittel müssen immer ausreichen, um die fälligen Schulden und Kosten zu bezahlen!“

  5. 6

    Anlagen zu langfristigen Verbindlichkeiten (Sicherung) Aber nur insoweit, als es sich einerseits um Grundstücke und andererseits um Hypothekenschulden oder Grundschulden handelt, für welche diese Grundstücke haften: Es handelt sich hier um einen Ausschnitt aus einer anderen Bilanz, die man die Sicherungsbilanz nennt. Sie hat die Aufgabe, die gegenseitigen Haftungsverhältnisse zwischen Aktiven und Passiven darzustellen, wie sie etwa für den Konkurs- oder Liquidationsfall von Wichtigkeit sind. Man will aus ihr ersehen, welche Aktiven frei verfügbar sind, bzw. welche Aktiven für die Verbindlichkeiten verpfändet oder übereignet oder sonst mit Rechten der Gläubiger oder anderer Dritter, z. B. durch Eigentumsvorbehalte, belastet sind. Ebenso hat die Sicherungsbilanz auszuweisen, welche unserer eigenen Forderungen durch Pfänder, Übereignungen oder anderes gesichert sind.

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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden

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Hesse, K., Fraling, R. (1979). Kritik des Jahresabschlusses. In: Wie beurteilt man eine Bilanz?. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86427-7_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-86427-7_2

  • Publisher Name: Gabler Verlag

  • Print ISBN: 978-3-409-96061-8

  • Online ISBN: 978-3-322-86427-7

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