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Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

  • Chapter
Verwaltung und Verwaltungsvorschriften
  • 26 Accesses

Zusammenfassung

Nach den Gesetzen logischen Vorgehens sind hinsichtlich der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung folgende Schritte zu unterscheiden:

  • Der gegenwärtige Zustand muß als kritik- und veränderungswürdig erkannt, die weitere Entwicklung ggf. als bedrohlich angesehen werden;

  • der gegenwärtige Zustand muß analysiert und die in ihm wirkenden Entwicklungskräfte müssen ermittelt werden;

  • der wünschenswerte Zustand muß beschrieben und auf ihn hin müssen Ziele formuliert werden;

  • es müssen Strategien entworfen werden, in deren Verfolgung den formulierten Zielen näherzukommen ist.

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Literatur

  1. Ich gehe in diesem Zusammenhang auf die grundlegende Schwierigkeit aller empirischen Verwaltungsforschung nicht ein, daß sich Verwaltung nur begrenzt und in vieler Hinsicht gar nicht untersuchen läßt, was im übrigen Vermutungen Tür und Tor öffnet. Dennoch gibt es empirische Verwaltungsforschung. Sie hat auch in der Bundesrepublik vor allem in Zusammenhang mit der Implementationsforschung einen gewissen Aufschwung erlebt. Näheres findet sich bei W. Bruder (1981), J.J. Hesse (1982) und K.v. Beyme (1986; hier in den Beiträgen von Th. Ellwein und W. Jann).

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  2. Vgl. D. Schimanke in Th. Ellwein/J.J. Hesse 1985, S. 15

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  3. Vgl. Kap. 2.2

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  4. Dazu ausführlich: NW 1983, Th. Ellwein 1984 a und b, Th. Ellwein/J.J. Hesse 1985, W. Seibel 1986 a und b

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  5. Die vier Maßnahmegruppen, von denen hier die Rede ist, entstammen der Gliederung, welche der für die nordrhein-westfälische Kommission erarbeiteten Synopse der Kommissionsvorschläge zugrunde lag (NW 1983, S. 343 ff). In der Auswertung der Synopse findet sich eine Zusammenfassung der materiellen Arbeitsschwerpunkte der Kommissionen (S. 329 ff). W. Seibel (1986 a) übernimmt die vier Gruppen und versucht mit ihrer Hilfe einen quantitativen Vergleich.

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  6. Vgl. die eigene Übersicht in NW 1983, S. 380 ff.

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  7. S. 105: “Die hier beispielhaft genannten Unzuträglichkeiten sind Ausdruck einer Situation der Steuerverwaltung, die bisherigen Vorstellungen vom Gesetzesvollzug nicht mehr entspricht. Gesetzesanspruch und Besteuerungsanspruch entfernen sich zusehends. Manchen steuerlichen Tatbeständen sieht die Verwaltung sich nicht mehr in der Lage, allgemein nachzugehen, mit der Folge, daß die Problematik der gleichmäßigen Nichtanwendung des Gesetzes entsteht. Der Gesetzgeber hat hieraus bisher keine Folgerungen gezogen.”

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  8. Vgl. dazu Kap. 3.2

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© 1989 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

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Ellwein, T. (1989). Rechts- und Verwaltungsvereinfachung. In: Verwaltung und Verwaltungsvorschriften. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86388-1_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-86388-1_2

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-12059-1

  • Online ISBN: 978-3-322-86388-1

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