Zusammenfassung
Die wichtigsten Arbeitnehmerverbände in der Bundesrepublik sind die Gewerkschaften, während die Arbeitnehmerkammern nur eine recht geringe Bedeutung haben; Arbeitnehmerkammern7) gibt es in der Bundesrepublik nur in Bremen und im Saarland. Die Aufgabe dieser Kammern besteht darin, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Belange der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Interessen der übrigen Bevölkerung zu fördern. Von daher stehen die Arbeitnehmerkammern in Konkurrenz zu den Gewerkschaften, deren Spitzenorganisationen die Verfassungsrechtlichkeit der Arbeitnehmerkammern anzweifelte. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die Frage nach der Verfassungsrechtlichkeit des Zwangsverbandes „Arbeitnehmerkammer“ bejaht. Ebenso kann man zu dem Schluß kommen, daß die Arbeitnehmerkammernneben den Gewerkschaften nicht überflüssig sind, da sie die Interessen der Arbeitnehmer in Abstimmung mit dem Allgemeininteresse fördern.
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© 1977 Gabler
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Werner, E. (1977). Arbeitnehmerverbände. In: Verbände in der Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86380-5_3
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Print ISBN: 978-3-409-60391-1
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