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Zusammenfassung

Will man die Regressionsfunktion schätzen, so ist zunächst die Stichprobe in zeitlicher und sachlicher Hinsicht abzugrenzen. In die Untersuchung einbezogen sind Erstemissionen, die in der Zeit vom 1. Januar 1983 bis zum 30. Oktober 1987 an den Markt kamen.

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References

  1. Ming Telecomputing Inc., ySTAT, Spreadsheet Statistical Package, User’s Manual, Oktober 1987. Es wendet — soweit es diese Arbeit betrifft — die in der statistischen Literatur üblichen Test-und Schätzverfahren an. Anders als es ySTAT vorsieht, wird hier allerdings die Schiefe der Stichprobenverteilung ermittelt: In Schiefe = [ — · Z (rjt — rt)3 ] / s3 n-1 j=1 s = Standardabweichung der Stichprobe

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  2. Mit größer werdender Stichprobe wird die Schätzung genauer. Ändert sich nur der Stichprobenumfang n, dann nimmt der Fehlerspielraum mit l/√n ab. Eine Vedoppelung der Genauigkeit erfordert daher eine viermal größere Stichprobe. Vgl. H. Schneeweiß, ökonometrie, S.60.

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  3. In o.V., Börsen-Neulinge seit der Körperschaftsteuer-Reform, in: Die Bank, 1985, H.1. S.42f; werden für diesen Zeitraum insgesamt 19 Börsenneulinge angegeben. Sie weisen jedoch nur zum Teil die Merkmale auf, die Erstemissionen im Sinne dieser Arbeit ausmachen.

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  4. Ob es zu solchen Strukturveränderungen kam, kann hier nicht geklärt werden. Diese Frage geht über das Ziel der Arbeit hinaus. Um sie zu beantworten, müßte bekannt sein, welche fundamentalen Faktoren die Oberrenditen determinieren, und wie sie sich im Zeitablauf änderten. Zunächst scheint es sinnvoll zu klären, ob sich überhaupt Oberrenditen feststellen lassen.

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  5. Vgl. G.S. Maddala, Econometrics, S.94–97.

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  6. Oberhaupt scheint es an einer solchen Definition zu mangeln. Die Zeitschrift BöRSE Online versucht die Wesensmerkmale herauszuarbeiten: “Bei Neuemissionen erhält die öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu einem festgelegten Preis — dem Ausgabepreis oder Emissionskurs — an einem bis dahin nicht an der Börse notierten Unternehmen zu beteiligen. Die Bank oder Bankengruppe, die die Neuemission durchführt, legt auf der Basis der bisherigen und für die Zukunft erwarteten Ertragssituation des Unternehmens den Ausgabepreis fest. Während der Zeichnungsfrist kann jeder Anleger eine bestimmte Anzahl dieser Aktien über seine Bank zeichnen.” O.Verf., Neuemissionen, in: BöRSE Online, 1987, H.46 vom 6.11.1987, S.24.

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  7. R.H. Schmidt et al. sprechen von den “32 deutschen Erstemissionen der Jahre 1984 und 1985”, ohne anzugeben, nach welchen Kriterien sie selektieren. R.H. Schmidt et al., Underpricing bei deutschen Erstemissionen 1984/85, S.1193. Auch Mella definiert nicht, was er unter einer Neuemission versteht. F. Mella, Chancen und Risiken von Neuemissionen, S.62–67; ders., Aus Sicht der Anleger Chance und Risiken von Neuemissionen, S.52–58. Zur Kritik an Uhlirs Definition und ihrer Umsetzung siehe Gliederungspunkt A.III.3 im Teil II, S.161 und S.171.

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  8. Segmentwechsler sind Titel, die üblicherweise von einem unteren Sekundärmarktsegment in ein höheres aufsteigen. Mit dem Segmentwechsel ist keine Emission verbunden.

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  9. J.J. McConnell u. G.C. Sanger, The Puzzle in Post-Listing Common Stock Returns, in: Journal of Finance, Vol.42(1987), H.I, S.119–140 und die dort auf S.119 zusammengefaßte Literatur.

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  10. J.J. NcConnell u. G.C. Sanger, The Puzzle of Post-Listing Common Stock Returns, S.119.

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  11. Sie werden im Teil IV dieser Arbeit ausführlich diskutiert.

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  12. Hätte man gefordert, daß alle Punkte erfüllt sind, wäre der Stichprobenumfang merklich dezimiert worden.

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  13. Dort zählten Emissionen von Stamm-und Vorzugsaktien zu den Erstemissionen, wenn die Aktien erstmals an eine breitere öffentlichkeit verkauft und anschließend im amtlichen Markt, im geregelten Markt, im geregelten Freiverkehr oder im ungeregelten Freiverkehr notierten.

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  14. Warum es problematisch sein kann, Privatplazierungen einzube-ziehen, sei kurz verdeutlicht. Denkbar ist, daß Emittenten den Emissionskurs von Erstemissionen prinzipiell zu niedrig ansetzen. Sie hoffen, daß mit dem Underpricing Vorteile verbunden sind. Sie können unterschiedlichster Art sein. Piazieren Emittenten die Aktien beispielsweise zu günstigen Konditionen bei Mitarbeitern oder Abnehmern, dann können sie möglicherweise auf besondere Arbeitsleistungen bzw. günstige Absatzchancen hoffen. Erstzeichner erzielen Bruttoüberrenditen. Da sie jedoch zu sonstigen Gegenleistungen verpflichtet sind, entspricht ihre Nettorendite der Gleichgewichtsrendite. Solche Gegenleistungen lassen sich kaum nachweisen und noch weniger bewerten. Sie bleiben deshalb in Untersuchungen regelmäßig unberücksichtigt. Treten sie auf, überschätzen Untersuchungen die Oberrenditen von Erstemissionen, und es besteht die Gefahr, daß die Hypothese effizienter Märkte zu oft abgelehnt wird. Ob es bei allen Erstemissionen oder nur bei Privatplazierungen zu solchen Gegenleistungen kommt, und welchen Umfang sie haben, läßt sich kaum abschätzen. Man kann jedoch vermuten, daß sie bei Privatplazierungen eine größere Rolle spielen als bei öffentlichen Plazierungen. Denn bei öffentlichen Emissionen kann sich der Erstzeichner der zusätzlichen Leistungspflicht entziehen, indem er die Aktien am Sekundärmarkt verkauft, bevor die Gegenleistung fällig ist. Emittenten haben unter diesen Umständen kaum ein Interesse, den Emissionskurs zu niedrig anzusetzen. Bei Privatplazierungen hingegen fällt es Anlegern möglicherweise schwer, sich rechtzeitig von der Investition zu trennen. Die kleine Zahl der Zeichner und die möglichen Kontrollen des Emittenten können Hindernisse sein. Angesichts der Ungewißheit, ob Emittenten solche Emissionsstrategien anwenden, die bewußtes Underpricing vorsehen, und wegen der Folgen für den Stichprobenumfang werden Privatplazierungen nicht von vornherein ausgeschlossen. Mehrere Privatplazierungen, bei denen tatsächlich an Kunden und Mitarbeiter verkauft wurde, zählen jedoch aus anderen Gründen nicht zu den Erstemissionen. Bei ihnen handelt es sich um Segmentwechsler oder um Selbstemissionen. Welche Stichprobenemissionen privatplaziert wurden, läßt sich aus Tabelle I im Anhang ersehen.

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  15. Segmentwechsler sind beispielsweise AVA, Leonberger Bausparkasse und Mineralbrunnen-überkingen. Deren Beteiligungstitel stiegen während des Untersuchungszeitraums aus dem ungeregelten Freiverkehr in ein höheres Sekundärmarktsegment auf. Siehe dazu: o.Verf., AVA:Konsumgenossen an der Börse, in: Wirtschaftswoche, 1986, Nr. 27; o.Verf., “Gesundbrunnen” an der Kurstafel, Größter deutscher Mineralbrunnenproduzent jetzt im geregelten Freiverkehr, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr.276 vom 28.11.1986; o.Verf., Leonberger im Freiverkehr, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 298 vom 24.12.1986.

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  16. Selbstemissionen sind in Deutschland ungebräuchlich. Gelegentlich versuchen einzelne Emittenten, ihre Aktien beim Publikum zu piazieren, ohne ein Emissionshaus zwischenzuschalten. Ferdinand Hofstätter kann als ein Beispiel für den Versuch einer Selbstemission gelten, allerdings konnte das Material nicht piaziert werden. Anderen Emittenten, etwa der Gottlieb Bluthardt AG oder der Pegasus Beteiligungs AG, stand keine Bank zur Seite. Sie nahmen den Service verschiedener Beratungsdienste in Anspruch, die die Titel übernahmen und beim Publikum piazierten. Siehe dazu: W. Karsch, Börse ′86: Glänzende Emissions-Bilanz, in: Die Bank, 1987, H.I, S.36–38; Pegasus Beteiligungen AG, Verkaufsangebot, Heidelberg; o.Verf., Bluthard AG, in: Handelsblatt Nr.172 vom 9.9.1986. Zu den Selbstemissionen zählen auch die Emission von Eurokai und Piper. Bei Eurokai wurde nur an Geschäftspartner des Unternehmens verkauft, ohne daß dabei eine Bank zwischengeschaltet war. Der Emissionskurs ist nicht bekannt. Lediglich Aktien im Wert von DM 1 Mio. wurden zwei Banken überlassen, “um sie für den Handel zur Verfügung zu stellen.” D. Walther, Handbuch der Neuemissionen, in: Der Gang an die Börse, 1986, S.101. Bei der Piper-Emission wurden die Titel vom Emittenten direkt den Kunden und Mitarbeitern zur Zeichnung offeriert. J. Weber, Vor dem Gang an die Börse, Die Welt, Nr. 103 vom 5.5.86. In beiden Fällen war die Zahl der Zeichnungsberechtigten eng begrenzt, was ebenfalls dagegen spricht, sie einzubeziehen.

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  17. Vgl. H. Schmidt und A. Döhrmann, Der geregelte Markt, in: Sparkasse, 104.Jg.(1987), S.376.

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  18. G. Franke, Costless Signalling in Financial Markets, in: Journal of Finance, Vol.42(1987), S.809.

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  19. Ausführlicher diskutiert Gliederungspunkt A.II.l im Teil IV, S.333–349 diesen Aspekt.

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  20. Eine solche, sonst relativ seltene Emissionsstrategie ist bei Unternehmen nicht ungewöhnlich, die während des Untersuchungszeitraums zunächst Erstemissionen piazierten. Der Emission von Vorzugsaktien folgte bei der Berliner Elektro, bei Escada und bei Fuchs Petrolub, die Emission von Stammaktien. (Bundesanzeiger Nr. 219 vom 14.11.86; Bundesanzeiger Nr. 56 vom 21.03.1987; o.Verf., öl-Fuchs erhöht noch in diesem Jahr das Kapital, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 155 vom 2.07.1986) FAG Kugelfischer, Carl Schenck AG und Zanders emittierten zunächst Stamm-und anschließend Vorzugsaktien (Bundesanzeiger Nr. 82 vom 5.05.1987; o.Verf. Zanders erhöht das Kapital, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 207 vom 8.09.1986).

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  21. Vom Emissionsvolumen aller Erstemissionen des Jahres 1986 entfallen beispielsweise über 55% auf eine einzige Emission (Feldmühle Stammaktien). Siehe Tabelle I im Anhang.

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  22. Abweichend hiervon Jog und Riding. Sie unterscheiden zwischen “Consumer, Services und Industrial/Financial”. Die Erstemissionen der verschiedenen Bereiche erzielen am kanadischen Harkt unterschiedliche Oberrenditen. Siehe dazu: V.M. Jog u. A.L. Riding, Underpricing in Canadian IPOs, in: Financial Analysts Journal, Vol.43(1987), H.6, S.53.

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  23. Inzwischen gibt es einen weiteren Aktienindex, den Deutschen Aktienindex (DAX). Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen sieht in ihm einen Index, “der über den deutschen Aktienmarkt in seiner Gesamtheit umfassend informieren soll und der die Grundlage für künftige Indexkontrakte bilden kann.” Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen, Jahresbericht 1987, S.84. Der Laufindex der Frankfurter Wertpapierbörse entspricht diesem Deutschen Äktienindex. Der DAX: — wird nach der Indexformel von Laspeyres berechnet, — ist gewichtet mit dem zugelassenen Grundkapital per Ultimo 1987, — ist um Dividenden und Kapitalmaßnahmen bereinigt, — umfaßt 30 deutsche Gesellschaften, mit hoher Umsatzaktivität, — hat Ultimo 1987 als Basiszeitpunkt, — bezieht ausschließlich amtlich gehandelte Titel ein. Er wurde rückwärts verknüpft mit dem Index der Börsen-Zeitung. Siehe dazu: Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen, Börsenzeitung und Frankfurter Wertpapierbörse, Deutscher Aktienindex — DAX-.

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  24. Gegenstand der Diskussion ist vor allem, ob und wie Aktienindizes gewichtet sein sollten. Siehe dazu: J. Bleymüller, Theorie und Technik der Aktienkursindizes, Wiesbaden 1966, S.45–72; H. Wielens, Aussagekraft und Vergleichbarkeit deutscher Aktienindizes, in: Der langfristige Kredit, 22.Jg.(1971), S.461–463; H.W. Hofmann, Portfoliovergleich mit einer Zufallsinvestierung — Anwendung der Monte-Carlo-Methode zur Lösung des Nethodenproblems-, in: Beiträge zur Aktienanalyse, Hrsg. Deutsche Vereinigung für Fiananzanalyse und Anlageberatung, Darmstadt 1976, S.30–43. Besonders auch die Ausführungen von H. Lutzel und W. Jung, Neuberechnung des Index der Aktienkurse, S.43–56.

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  25. Für Sekundärmärkte mit sinnvoller Narktstruktur ist diese Annahme legitim. Dort ist nämlich zu erwarten, daß eine Hierarchie der Narktsegmente “die Unternehmensanteile übersichtlich und plausibel nach Risiko und Statur des Emittenten einteilt”. So “sollte man Anteile von hochriskanten kleinen Gesellschaften an einem anderen Narktsegment handeln als die Aktien reifer und diversifizierter Unternehmen.” H. Giersch und H. Schmidt, Offene Harkte für Beteiligungskapital, Tz.176.

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  26. Vgl. Tabelle I im Anhang, dort ist angegeben in welchem Sekundärmarktsegment Erstemissionen nach Aufnahme des Sekundärmarkthandels notiert wurden. Viele Emittenten die nach dem 4. Mai 1987 Erstemissionen emittierten, scheinen den Geregelten Markt zu präfe-rieren.

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  27. So urteilen H. Giersch und H. Schmidt, Offene Märkte für Beteiligungskapital, Tz.177–182. Schierenbeck kommt zu dem Schluß, daß “der graduelle Unterschied zwischen den beiden Marktsegmenten (Anm. amtlicher und geregelter Markt keine Bonitätsabstufung bedeutet”; und daß Emittenten wie auch Anleger “grundsätzlich keine Qualitätsunterschiede zwischen dem amtlichen und dem geregelten Markt” machen. H. Schierenbeck, Der geregelte Markt als Organisationsinnovation für den deutschen Kapitalmarkt, in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, Jg.1988, H.5, S.430–455, hier S.443. Anders bei R.H. Schmidt et al.: “Erstemissionen, die zum amtlichen Handel zugelassen waren, erzielen eine Überrendite von lediglich 17,6 Prozent. Für Freiverkehrstitel beträgt die Überrendite 25 Prozent.” R.H. Schmidt et al., Underpricing bei deutschen Erstemissionen 1984/85, S.1201. Die Untersuchung läßt offen: — wie viele Erstemissionen auf jedes der beiden Marktsegmente entfallen, — ob der Unterschied zwischen den Überrenditen signifikant ist. Trotzdem deutet für R.H. Schmidt et al. dieses Ergebnisses darauf hin, daß “... die Segmentierung des deutschen Aktienmarktes im Interesse des Anlegerschutzes und der Funktionsähigkeit des Marktes erfolgt.” R.H. Schmidt et al., Underpricing bei deutschen Erstemissionen 1984/85, S.1197 und 1201.

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  28. Siehe dazu Abschnitt B.III im Teil I, S.52–54, dieser Arbeit.

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  29. Vgl. R. Roll, Ambiguity when Performance is Measured by the Securities Market Line, S.1066. Siehe auch M. Winkelmann, Indexwahl und Performance-Messung, in: Geld, Banken und Versicherungen, Hrsg. W. Eichhorn et al., Königstein 1981, Bd. 1, S.484.

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  30. Siehe dazu: M. Vinkelmann, Indexwahl und Performance-Messung, S.475–487.

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  31. Errechnet sind die Korrelationskoeffizienten aus den Monatsrenditen der Indizes zwischen 1971 und 1978.

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  32. Da sämtliche bisher betrachteten Indizes gewichtet sind, berechnet Winkelmann zusätzlich einen ungewichteten Index. Auch die Oberrenditen, die sich für ihn ergeben, sind mit denen der anderen Indizes annähernd identisch. N. Winkelmann, Indexwahl und Performance-Messung, S.482–484.

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  33. Die Indexwerte des Commerzbank-Indexes lagen nur für den Zeitraum Januar 1985 bis Februar 1987 vor.

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  34. Grund für diese Wahl war die hohe Verläßlichkeit der Daten. Während die von Datastream übernommenen FAZ-Indexwerte mehrere Eingabefehler aufwiesen, traten beim WestLB-Index keine derartigen Fehler auf.

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  35. E.F. Fama und J.D. MacBeth, Risk, Return, and Equilibrium: Empirical Tests, S.625–628.

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  36. Diese Bedingung und die ständig variierenden ß-Werte der Einzeltitel führten dazu, daß das Portefeuille für jede Betrachtungsperiode neu zu mischen war.

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  37. Der Ordinatenschnittpunkt der Regressionsfunktion ist die Rendite des Zero-Beta-Portefeuilles. Ibbotson übernimmt in seiner Untersuchung die Zero-Beta-Portefeuille-Renditen von Fama und MacBeth. Siehe Abschnitt B.III im Teil II, S.197, vgl. auch S.51, wo das Vorgehen von Fama und MacBeth skizziert ist.

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  38. Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Statistischer Teil, V. Zinssätze, Tabelle 6.

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  39. Wie der nächste Gliederungspunkt darlegt, rechnet diese Untersuchung mit Tages-und Wochenrenditen. Zunächst gilt es, den p.a. Satz eines bestimmten Monats in eine Monatsrendite zu transformieren. Dieser Satz wird bei den Tagesrenditen gleichmäßig auf die Handelstage, bei den Wochenrenditen auf die Wochen aufgeteilt.

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  40. Ein solches nicht “emissionsbedingtes” Ereignis ist beispielsweise der Wechsel des Marktsegments vom geregelten Freiverkehr in den geregelten Markt.

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  41. Im Teil II, S.93–96 und S.211, dieser Arbeit wird kritisiert, daß amerikanische Untersuchungen Oberrenditen möglicherweise überzeichnen, wenn sie die negativen Renditen von Erstemissionen mit unvollständiger Kursreihe unberücksichtigt lassen. Auf den ersten Blick mag hier der Eindruck entstehen, das Vorgehen dieser Arbeit sei mit dem amerikanischer Untersuchungen identisch. Tatsächlich gibt es jedoch einen gravierenden Unterschied. Amerikanische Untersuchungen betrachten in der Regel auch lange Haltedauern, beispielsweise vom Emissionstag oder vom ersten Tag des Sekundärmarkthandels bis ein Jahr danach. Liegt am Ende der Haltedauer kein Kurs vor, berechnet man keine Rendite. So bleibt das Kursverhalten dieses Titels während des gesamten ersten Jahres unberücksichtigt. Diese Arbeit betrachtet hingegen Wochenrenditen. Sie berücksichtigt deshalb alle Renditen, die für einen solchen Titel vom Emissionstag bis zum Tag des letzten Sekundärmarkthandels anfallen. Unberücksichtigt bleibt nur, wie sich die Kurse entwickeln, nachdem der Handel endgültig ausgesetzt ist.

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  42. Welcher Sekundärmarkt als relevant im Sinne dieser Arbeit gilt, wird im Abschnitt C.VI, Seite 261–262, erläutert.

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  43. Ein abweichendes Vorgehen legt die Datenbank von Datastreara nahe: dort geht man jeweils von fünf Kursen je Woche aus. Fehlende Kurse werden durch Vortagswerte aufgefüllt. Die Kursreihen, die dem Datastream-System entnommen sind, waren deshalb um diese “Ersatzwerte” zu kürzen.

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  44. Zum Begriff des relativen Erfolges siehe: U. Hielscher und H. Heinzelmann, Beta-Faktoren, in: Beiträge zur Aktienanalyse, Hrsg. Deutsche Vereinigung für Wertpapieranalyse, Darmstadt 1975, H.14, S.7–8.

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  45. Siehe dazu auch: J. Bleymüller, Theorie und Technik der Aktienkursindizes, S.73–89.

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  46. Ausführlicher dargestellt und bewertet sind beide Verfahren bei F.W. Mühlbradt, Chancen und Risiken der Aktienanalyse, S.58–61. Vgl. H.E. Büschgen, Wertpapieranalyse, Stuttgart 1966, S.261–266.

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  47. Diese Auskunft erhielt der Verfasser fernmündlich am 13.6.1988 von H. Schäfer, Mitarbeiter der Westdeutschen Landesbank Düsseldorf und am 9.6.1988 von H. Willgösch, Mitarbeiter der Datastream GmbH, Frankfurt. Siehe dazu auch: Westdeutsche Landesbank Girozentrale, WestLB-Aktienindex, Anhang 2; Datastream, Equity Services, User Manual; G. Arlt, Adjustierung von Kursen und anderen Werten je Aktie — Mit Anmerkungen versehene Übersetzung des im Bulletin der Europäischen Union der Vereinigung für Finanzanalyse vom Dezember 1973 veröffentlichten Beschlusses des Exekutivkommittes der Union vom 4. Oktober 1973 zur internationalen Standardisierung der Adjustierung, in: Beiträge zur Aktienanalyse, Hrsg. Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse, Darmstadt 1976, H.15, S.45–49.

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  48. Den Arbitrageansatz stellen Franke und Hax dar. G. Franke und H. Hax, Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt, S.378f.

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  49. Siehe beispielsweise: R.E. Breuer, Das Effektengeschäft, in: Geld-, Banken-und Versicherungswesen, Hrsg. N. Kloten, J.H. v. Stein, Stuttgart 1980, S.407; J. Süchting, Finanzmanagement, Theorie und Politik der Unternehmensfinanzierung, 4. Aufl., Wiesbaden 1984, S.71f.

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  50. R. Brealey und St. Myers, Principles of Corparate Finance, 1988, S.344f.

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  51. C.W. Smith, Option Pricing: A Review, in: Journal of Financial Economics, Vol.3(1976), S.3–51; L. Kruschwitz, Bezugsrechtsemissionen in optionspreistheoretischer Sicht, in: Kredit und Kapital, 19.Jg.(1986), S.110–121.

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  52. Den Aktionären, die beispielsweise Stammaktien eines Emittenten halten, werden jetzt Vorzugsaktien zum Bezug angeboten. Für sie gibt es bisher keinen Marktpreis.

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  53. o.Verf., Adjustierung von Kursen und Werten je Aktie aus Anlaß von Kapitalerhöhungen, in: Beiträge zur Wertpapieranalyse, Hrsg. Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse, Darmstadt 1987, H.24, Anhang 2, S.29.

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  54. G. Arlt, Adjustierung von Kursen und anderen Werten je Aktie, S.46.

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  55. Dieser Ansicht ist H.H. Domke, Rendite und Risiko von Aktien kleiner Börsengesellschaften, S.99–100.

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  56. Tatsächlich fließt dieser Betrag nur privaten Anlegern zu, die über eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung verfügen. Ohne sie ist lediglich eine Verrechnung mit der Einkommensteuerschuld zulässig; die Steuergutschrift fließt hier zu, wenn eine fällige Einkommensteuerzahlung gekürzt wird. Gehören die Wertpapiere hingegen zum Betriebsvermögen, so unterliegen die Dividendenzahlungen den Ertragsteuern.

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  57. Welche Einkunftsarten der Einkommensteuer unterliegen, regelt § 2 EStG. Auf Kursgewinne ist jedoch eine sogenannte Spekulationsteuer (§§ 22 u. 23 EStG) zu zahlen, wenn sie innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Erwerb des Titels realisiert werden.

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  58. Anders bei Unternehmen: Gehören Wertpapiere zum Betriebsvermögen, dann sind realisierte Kursgewinne stets zu versteuern.

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  59. B. Poschadel, Rentabilität und Risiko, Berlin 1981, S.168–171.

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  60. H.M. Domke, Rendite und Risiko von Aktien kleiner Börsengesellschaften, S.114–@115.

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  61. Statistisches Bundesamt, Fachserie 9, Geld und Kredit, Reihe 2: Aktienmärkte.

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  62. Dahinter verbirgt sich die Annahme, daß Dividenden regelmäßig kurz nach der Hauptversammlung ausgeschüttet werden.

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  63. Siehe hierzu die methodischen Erläuterungen des Statistischen Bundesamtes, in: Statistsiches Bundesamt, Fachserie 9, Geld und Kredit, Reihe 2: Aktienmärkte.

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  64. Sie ist veröffentlicht in: Commerzbank AG, Rund um die Börse, o.O., 1984, S.13. Dort finden sich auch Hinweise zur Berechnung.

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  65. Von den 266 Aktiengesellschaften, die die Commerzbank auswertete, zahlten im Jahr 1983 beispielweise 85 keine Dividende. Entfielen sämtliche Hauptversammlungen des Juli etwa auf diese Gesellschaften, wären in diesem Monat tatsächlich keine Dividenden gezahlt worden. Nach dem Näherungsverfahren hingegen entfielen mehr als 30 Prozent der jährlichen Dividendenrendite auf diesen Monat. Dieses Beispiel mag übertreiben, doch auf die Bedeutung, die einzelnen Titeln in diesem Zusammenhang zukommt, weist auch die Commerzbank hin. Namentlich erwähnt sind die drei großen Chemie-Unternehmen und ihr Einfluß auf die durchschnittliche Dividendenrendite. Commerzbank AG, Rund um die Börse, o.O., 1983, S.12.

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  66. Diese Auskunft erhielt der Verfasser am 26.04.1988 fernmündlich von H. Schäfer, Mitarbeiter der Westdeutschen Landesbank, Düsseldorf.

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  67. Siehe dazu Datastream, Equity Services, User Manual, S.2. Die Angaben wurden am 9.6.1988 fernmündlich von Herrn Villgösch, Mitarbeiter der Datastream GmbH, Frankfurt, bestätigt. In seltenen Fällen begannen Kursreihen nicht mit der ersten Börsennotiz und mußten deshalb durch “Hoppenstedt”-Angaben (siehe Fußnote 3) ergänzt werden.

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  68. Hoppenstedt & Co. Verlag, Hoppenstedts Monatskurstabelle, Darmstadt, Jahrgänge 1983 bis 1988.

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  69. Tatsächlich waren die Kurse der Gestra AG (Quelle: Datastream) und die der Fuchs Petrolub AG (Quelle: Westdeutsche Landesbank) nicht um Kapitalerhöhungen aus Juli 1986 bereinigt.

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  70. Beispielsweise ist die Kapitalerhöhung der VIAG aus Juli 1987 nicht aufgenommen in: Commerzbank AG, Rund um die Börse 1988.

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  71. Uneinheitlich geregelt ist in der Commerzbank Publikation, ob es sich bei den DM 6,50 um die anteilige Dividende oder um die Gesamtdividende handelt. In der Spalte Dividenden 1986 ist bei den Vorzugsaktien der FAG-Kugelfischer VZ die Gesamtdividende angegeben, bei den Vorzügen der Escada hingegen die anteilige Dividende. Commerzbank, Rund um die Börse 1987.

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  72. Hoppenstedt & Co. Verlag, Handbuch der Aktiengesellschaften, 87/88, Darmstadt, S.3279, Commerzbank, Rund um die Börse 1987, S.106, Jahresschlußausgabe der Börsen-Zeitung vom 31.12.87.

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Döhrmann, A. (1990). Datenbasis. In: Underpricing oder Fair Value. Schriftenreihe des Instituts für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg, vol 4. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86363-8_11

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