Zusammenfassung
Das Europäische Währungssystem, das am 13. März 1979 die Währungsschlange ablöste, hat wie diese zum Ziel, wenigstens innerhalb des Gemeinsamen Marktes eine Zone mit stabilen Wechselkursen zu verwirklichen, nachdem die Rückkehr zu festen Paritäten im Weltmaßstab immer unwahrscheinlicher geworden war und am Schluß nur noch die Länder des D-Markblocks, die Bundesrepublik, die Niederlande, Dänemark sowie Belgien und Luxemburg am Gemeinschaftsfloating teilnahmen. Ein vergleichsweise homogener Wirtschaftsraum, wie es die EG ist, kann zwar, wie angestrebt, weiter zusammenwachsen, auch wenn die einzelnen Länder den Außenwert ihrer Währungen sich selbst überlassen, der Einigungsprozeß könnte aber durch feste Wechselkurse wesentlich beschleunigt werden; darauf hatten zumindest die Politiker bei der Einführung des EWS gesetzt. Die Wechselkurse lassen sich allerdings nur aufrechterhalten, wenn die Teilnehmer des Währungsverbunds gleichartige wirtschaftspolitische Zielvorstellungen haben. Das war zunächst nicht der Fall. Das EWS war und ist daher auch im Grunde kein echtes Festkurssystem; Aufwertungen und Abwertungen sind möglich und üblich. In den ersten vier Jahren seiner Existenz kam es zu nicht weniger als sieben sogenannten Realignments. Während der vierzig Jahre bis zum Ersten Weltkrieg gab es im Gegensatz dazu keine Wechselkursanpassungen bei den wichtigeren Währungen, und auch im Bretton-Woods-System ließen sie sich bis 1969 an einer Hand abzählen. Die Ziele des EWS waren in den ersten Jahren vergleichsweise bescheiden: die Vorhersehbarkeit der Devisenkurse sollte besser sein als in einem reinen System flexibler Kurse, es sollte insbesondere kein Overshooting oder Undershooting geben, die einzelnen Länder sollten sich bemühen, es erst gar nicht zu Währungskrisen kommen zu lassen und zu diesem Zweck schon frühzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen, und schließlich sollte die Zusammenarbeit der Währungsbehörden enger sein als bisher. Ein System mit unwiderruflich festen Kursen oder gar eine Währungsunion waren anfangs nicht vorgesehen. Zu viel Autonomie hätte zugunsten einer überstaatlichen Währungsbehörde aufgegeben werden müssen. Dazu war lange Zeit kein Land der EG bereit. Es hätte nämlich bedeutet, daß die nationale Geldpolitik nicht mehr entsprechend ihren gesetzlichen Aufgaben hätte eingesetzt werden können. Die Zentralbanken wären auf den Status der deutschen Landeszentralbanken zurückgestuft worden. Diese besitzen innerhalb der Bundesrepublik keinerlei geldpolitische Autonomie im Verhältnis zur Bundesbank mehr.
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Literatur
Vgl. Peter-Wilhelm Schlüter: „Die zukünftige Rolle der ECu — die Grenzen einer europäischen Korbwährung“, in Hans-Eckart Scharrer und Wolfgang Wessels (Hrsg.): Das Europäische Währungssystem, Bonn 1983, S. 251ff.
Vgl. Kreditbank: Weekly Bulletin No. 48, 31. Dezember 1982, S. 3.
vgl. Istituto Bancario San Paolo di Torino, ECU Newsletter Nr. 4, Februar 1983, S. 5.
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© 1992 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Ochynski, W., Wermuth, D. (1992). Das Europäische Währungssystem. In: Strategien an den Devisenmärkten. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86280-8_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-86280-8_6
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-44108-7
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