Zusammenfassung
Gelegentlich werden Banken aufgefordert, zum sogenannten Fixing Währungen zu kaufen oder zu verkaufen. Bei diesem Fixing werden an jedem Arbeitstag die „amtlichen“Devisenkurse ermittelt, 17 an der Zahl. In der Bundesrepublik hat die Frankfurter Börse dabei die Federführung, die übrigen Börsen in Berlin, Hamburg, Düsseldorf und München beteiligen sich per Telefon ebenfalls an dem Prozeß der Kursfeststellung. Sie geben ihre Aufträge für die einzelnen Währungen saldiert durch. Hauptakteur ist der amtliche Devisenmarkler, der vom Land Hessen bestellt wird. Er darf nicht auf eigene Rechnung handeln. Um 13 Uhr versammeln sich die Bankenvertreter sowie ein Angestellter der Bundesbank im kleinen Börsenraum in der Industrie- und Handelskammer. Sie stehen mit ihren Devisenabteilungen in telefonischem Kontakt und können daher rasch auf neue Tendenzen reagieren. Da sie auf eigene Rechnungen Devisen kaufen und verkaufen können, ist der Kurs, der ermittelt wird, ein echter Marktpreis, wenn auch nur in dem jeweiligen Augenblick.
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© 1984 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Wermuth, D., Ochynski, W. (1984). Amtliche Devisenkurse. In: Strategien an den Devisenm¤rkten. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86278-5_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-86278-5_9
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-24108-3
Online ISBN: 978-3-322-86278-5
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