Zusammenfassung
Fassen wir die im Grundgesetz und an anderen Stellen auffindbaren wesentlichen Aussagen zur Kommunikationssituation in der Bundesrepublik zusammen, so können wir deren Gemeinsamkeit als Kommunikationsverfassung bezeichnen. Die Kommunikationsverfassung umreißt die wesentlichen rechtlichen Elemente von Presse und Rundfunk. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Entstehungsgeschichte beider Mediengruppen gibt es nur wenige gemeinsame Rechtsvorschriften. Dies wird verständlich, wenn man sich vor Augen führt, daß die Rechtsverhältnisse der Presse bereits 1874 erstmals reichseinheitlich festgelegt worden waren. Demgegenüber stellt der Rundfunk ein sehr junges Medium dar, mit z. T. nur wenig präzisierten Normen; beispielsweise wurde der — heute schon nicht mehr unumstrittene — Rundfunkbegriff erstmals 1968 rechtlich genau definiert.
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© 1982 Leske Verlag + Budrich GmbH, Opladen
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Kleinsteuber, H.J. (1982). Grundlagen des Rundfunkrechts. In: Rundfunkpolitik in der Bundesrepublik. Reihe Analysen, vol 32. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86201-3_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-86201-3_3
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-0312-6
Online ISBN: 978-3-322-86201-3
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