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Unternehmungspolitische Zielsetzungen

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Preispolitik
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Zusammenfassung

Jedes unternehmerische Handeln ist in der Regel auf ein bestimmtes Ziel hin ausgerichtet und wird von diesem Ziele her determiniert. Dabei geht es vornehmlich darum, eine (u. U. zwei) der nachstehend genannten Größen so zu beeinflussen, daß sie den für das Unternehmen günstigsten Wert annimmt. Solche Zielgrößen können sein:

  1. 1

    Der Gewinn, oder, allgemeiner formuliert, das Betriebsergebnis;

  2. 2

    der Absatz, gemessen in Mengeneinheiten;

  3. 3

    gegebenenfalls der Umsatz, ausgedrückt in Geldeinheiten1).

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Literatur

  1. Diese Größe kann insbesondere für solche Unternehmen Bedeutung erlangen, die sehr viele verschiedenartige Erzeugnisse herstellen. Ganz allgemein dürfte bei der Wahl des Umsatzes als Zielgröße die Vorstellung eine Rolle spielen, daß mit steigendem Umsatz auf die Dauer gesehen eine Verbesserung der Gewinnsituation und eine fortschreitende wirtschaftliche Stärkung des Unternehmens verbunden sind. Den Überlegungen kann unter Umständen auch ein in irgendeiner Weise modifizierter Umsatzbegriff zugrunde gelegt werden, z. B. der Umsatz abzüglich des Werbeaufwandes oder ein fiktiver Umsatz, ermittelt auf Grund von Verrechnungspreisen. — Zu Zielsysteme vgl. E. Heinen, Das Zielsystem der Unternehmung, Wiesbaden 1966; ders., Zielanalyse als Grundlage rationaler Unternehmungspolitik, in: Schriften zur Unternehmensführung, Hrsg. H. Jacob, Bd. 11: Zielprogramm und Entscheidungsprozeß in der Unternehmung, Wiesbaden 1970; J. Bidlingmaier, Unternehmensziele und Unternehmensstrategien, Wiesbaden 1967; H. Strasser, Zielbildung und Steuerung der Unternehmung, Wiesbaden 1966.

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  2. Vgl. hierzu S. 23 ff.

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  3. Jacob, Preispolitik

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  4. Vgl. Dazu E. Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Bd. I: Die Produktion, 7. Auflage, Berlin-Göttingen-Heidelberg 1962, S. 363ff.; ferner K.Rößle, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2. Auflage, München 1951, S. 24/25.

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  5. Vgl. z. B. den Hessischen Entwurf eines Gesetzes über die Sozialgemeinschaften, Drucksachen des Hessischen Landtags I, Nr. 1030, § 66. Dort wird gefordert, daß die „Sozialgemeinschaften“ ihre Geschäfte nach ausschließlich gemeinwirtschaftlichen Grundsätzen zu führen und den Bedarf der Allgemeinheit zu sozial gerechten Preisen zu decken haben.

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  6. In seinem Buch „Managerial Economics“ (Englewood Cliffs, 6. Auflage 1956, S. 28) schreibt J. Dean: „This trend reflects a growing realization by theorists that many firms, and particularly the big ones, do not operate on the principle of profit maximizing…, but rather set standards or targets of reasonable profits.“ Allerdings schränkt er wenig später seine Aussage vorsichtigerweise ein, indem er bemerkt, er wisse nicht, ob es sich dabei um „the real thinking of businessmen, or just their pious utterances for public consumption“ handele. ähnlich G. Katona, Psychological Analysis of Economic Behavior, New York, Toronto, London 1951, deutsch: Das Verhalten der Verbraucher und Unternehmer, Tübingen 1960, S. 231 ff.; ferner L. A. Doyle, Economics of Business Enterprise, New York, Toronto, London 1952, S. 36.

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  7. Die Forderung nach Maximierung des Gewinnes bei gleichzeitiger Maximierung des Absatzes ergibt keine sinnvolle Zielsetzung. Hier fehlen die Angaben über die Rangordnung.

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  8. ähnlich S. Weintraub, Price Theory, New York, Toronto, London 1949, S. 152/153. Zur Frage der Bewertung von Zielen siehe auch Churchman-Ackoff-Arnoff, Operations Research, Deutsche übersetzung, Wien und München 1961, S. 132 ff.

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  9. Vgl. hierzu auch W. Krelle, Preistheorie, Tübingen, Zürich 1961, S. 80/81.

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  10. Unter Umständen können derartige Nebenziele so stark in den Vordergrund rücken, daß sie die Existenz eines Unternehmens gefährden. Beispiel: Streben nach technischer Vervollkommnung, die vom Markt nicht honoriert wird.

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  11. Die Frage beispielsweise, wie groß der Absatz in einer künftigen Periode unter bestimmten Bedingungen sein wird, kann oft nicht eindeutig beantwortet werden; man muß unter Umständen mehrere Möglichkeiten ins Auge fassen.

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  12. Vgl. hierzu insbesondere C. Sandig, Die Führung des Betriebes, Stuttgart 1953, S. 69 ff.; ferner H.Koch, Zur Diskussion in der Ungewißheitstheorie, Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, 12. Jg. (1960), S.49 ff., insbes. S. 68 ff.; W.Krelle, a.a.O.,S.81 ff. Das Streben nach Sicherheit allein stellt keine vernünftige Zielsetzung dar. Wer nur nach höchstmöglicher Sicherheit strebt, wird von jeder unternehmerischen Tätigkeit Abstand nehmen, da sie in jedem Falle mit einem Risiko behaftet ist.

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  13. Vgl. W. Krelle, a. a. O., S. 81.

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  14. Einem Kommunalbetrieb kann z.B. eine bestimmte Leistung, ein bestimmter Absatz pro Periode, vorgeschrieben sein, während es der Geschäftsleitung im übrigen freisteht, nach welchen Grundsätzen sie ihr Handeln einrichtet. Werden Nebenziele, die das Unternehmen in jedem Falle verwirklichen kann, von dritter Seite zwingend vorgeschrieben, so werden sie damit zu einem Datum der Betriebspolitik. Die Verpflichtung beispielsweise, bestimmte Rohstoffe (z. B. Rohöl) nur von der Muttergesellschaft zu kaufen, stellt für die Tochter ein Datum dar. Würde diese Verbindung dagegen auf einem freien Entschluß der Tochtergesellschaft beruhen und von ihr gewollt sein, so stellte sie ein Nebenziel dar.

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© 1971 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden

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Jacob, H. (1971). Unternehmungspolitische Zielsetzungen. In: Preispolitik. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86130-6_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-86130-6_2

  • Publisher Name: Gabler Verlag

  • Print ISBN: 978-3-409-88524-9

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