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Staatliche Steuerung in der parlamentarischen Demokratie

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Zusammenfassung

Eine distanzierte Betrachtungsweise erleichtert im Leben des einzelnen wie in dem der Völker grundlegende Verhaltensentscheidungen. Jede Art von individueller wie generationsspezifischer Egozentrizität erschwert sie. Das Hier und Heute soll deshalb ernst genommen, aber doch in den Perspektiven von Vergangenheit und Gegenwart gesehen werden. Damit rückt auch das „Schicksalhafte“ an die richtige Stelle und es wird sichtbar, daß verantwortliche Politik immer „Herausforderungen“ begegnen muß. Die Herausforderungen ändern sich allerdings und oft dauert es seine Zeit, bis Politik das wahrnimmt und sich selbst ändert.

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References

  1. Als “Hintergrund” dieser Ausführungen sei mein Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, 5. Aufl. 1983, genannt.

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  2. Vgl. Helmut Willke, Entzauberung des Staates — Überlegungen zu einer sozietalen Steuerungstheorie, 1983.

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  3. Dies hat, wenn auch mit anderem Akzent, zuerst Herbert Krüger, Allgemeine Staatslehre, 1964, ausgeführt, für den Staat allerdings (S. 767) “die Entscheidung darüber, was die Lage erfordert”, reklamiert.

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  4. Hans Herbert von Arnim, Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, 1984, S.471f., der in diesem Zusammenhang zu dem Ergebnis kommt: “Entscheidend ist also nicht der Inhalt des Interesses, sondern der angemessene Weg, das Verfahren der Befriedigung.”

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  5. Vgl. z.B. Wilhelm Hennis u.a. (Hrsg.), Regierbarkeit, Studien zu ihrer Problematisierung, 2 Bände, 1977 und 1979.

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  6. Daß sie, trotz häutiger Verwendung des Wortes fehlt, gilt jedenfalls für den engeren Staats-und politikwissenschaftlichen Bereich, weniger für die Diskussion in der Wirtschaftswissenschaft, soweit sich diese um die Konjunktursteuerung bemüht. Zum Stand der Dinge im erstgenannten Bereich vgl. von Arnim (Anm. 4), S. 455ff., und Ellwein (Anm. 1), S. 46ff. Wichtig erscheint mir, daß “Steuern” nicht identisch ist mit “Ausweitung der Staatstätigkeit”, sondern auf Veränderungen anderer Art verweist.

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  7. Es kann hier nicht weiter darauf eingegangen werden, ob die (unstrittige) Vermehrung der Rechtsnormen und der Staatsausgaben einer “unerhörten Ausweitung” der staatlichen Aktivität und vor allem des vom Staat “wahrgenommenen Aufgabenfeldes” entspricht, wie das von Arnim (Anm. 4), S.460, übereinstimmend mit der herrschenden Meinung feststellt. Realitätsnäher dürfte vermutlich die These sein, daß sich nicht der Aufgabenumfang, wohl aber die Intensität der Aufgabenerfüllung vermehrt hat. Diese These berücksichtigt wohl auch besser den Tatbestand, daß Steuerungsaktivitäten oft nur eingeschränkt wirken, der Staat also prinzipiell mehr Aktivität aufbringen muß, wenn er sich am Prozeß beteiligt, als dort, wo er vorwiegend nur Rahmenbedingungen mit Ge-und Verboten setzt.

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  8. Sie arbeitet auf einem Feld, das staatstheoretisch vermutlich su den spannendsten der näheren Zukunft gehört: Nach geraumer Zeit steuernder Staatstätigkeit lassen sich immer bessere Leistungsanalysen anstellen. Auf deren derzeitig noch bestehende methodische Probleme gehen die jüngeren Beiträge zur Implementationsforschung ein, vor allem: Renate Mayntz (Hrsg.), Implementation politischer Programme I, 1980, und II, 1983 und Hellmut Wollmann (Hrsg.), Politik im Dickicht der Bürokratie. Beiträge zur Implementationsforschung, Leviathan-Sonderheft 9, 1980.

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  9. Im Rahmen der umfangreichen Literatur zur Planungstheorie und-praxis und ihren Folgen für Parlament, Regierung und Verwaltung sowie den Bürger vgl. zuletzt Carl Böhret, Politik und Verwaltung, Beiträge zur Verwaltungspolitologie, 1983.

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  10. René König, Zeitbewußtsein und sozialer Wandel, in: Wissenschaft und Praxis, 1967, hier S. 99.

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  11. Vgl. dazu Kommission zur Gesetzes-und Verwaltungsvereinfachung in Nordrhein-Westfalen, Bericht und Vorschläge, 1983, S. 33ff. und die in Zusammenhang mit dieser Kommissionstätigkeit angestellten Gesetzesbestandsanalysen und Bestandsvergleiche, z.B. Müller/Nuding, Gesetzgebung — “Flut” oder “Ebbe”?, Politische Vierteljahresschrift 1984, S. 74ff.

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  12. Einzelheiten dazu in der Arbeit von Erika Müller, Gesetzgebung in Bund und Land, Ein historischer Vergleich, Konstanz 1984 (noch unveröffentlicht).

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  13. Vgl. Kommission für Gesetzes-und Verwaltungsvereinfachung (Anm. 11), S. 42.

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  14. Vgl. ebenda S. 267 ff., und Ellwein (Anm. 1) S. 232ff.

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Ralf Zoll

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© 1987 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Ellwein, T. (1987). Staatliche Steuerung in der parlamentarischen Demokratie. In: Zoll, R. (eds) Politische Wissenschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86108-5_12

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-86108-5_12

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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