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Pluralismus pp 37–108Cite as

Vom Pluralismus zum Neopluralismus

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Part of the book series: Uni-Taschenbücher ((UT23,volume 925))

Zusammenfassung

Die Übereinstimmung scheint erheblich zu sein: Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien — für die in den Wahljahren 1972 und 1976 immerhin 99,1% der Wähler stimmten —, bekennen sich in ihren programmatischen Aussagen und in den grundlegenden Stellungnahmen ihrer Parteiführer einmütig zur pluralistischen Gesellschaft und zur pluralistischen Demokratie. Das scheint auf eine in der deutschen politischen Geschichte einmalige Grundverständigung zu verweisen. Dabei wird die Vokabel „Pluralismus“ zur Kennzeichnung einer Reihe von Sachverhalten und Postulaten benutzt, die als entscheidende Voraussetzung für Freiheitsentfaltung begriffen werden — mit der Folge, daß häufig die Eigenschaftsworte ‚pluralistisch‘ und ‚freiheitlich‘ sinngleich verwandt werden. Pluralismus gilt im parteipolitischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik als wesentliches Strukturmerkmal freiheitlicher bzw. „westlicher Demokratie“.

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Anmerkungen

  1. Helmut Kohl: Zwischen Ideologie und Pragmatismus — Aspekte und Ansichten zu Grundfragen der Politik, Bonn 1973, S. 91 f. Vgl. auch Norbert Blüm: Reaktion oder Reform — Wohin geht die CDU? Hamburg 1972, S. 47, 79 und 90-93. In Ziffer 122 des „Entwurfs für ein Grundsatzprogramm der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“ vom April 1976 heißt es: „Wir bekennen uns in der eigenen Partei wie im Staat ausdrücklich zum Pluralismus. Er bedeutet aber nicht ein Nebeneinander in Gleichgültigkeit, sondern eine Auseinandersetzung zwischen Standpunkten auf der demokratischen Suche nach dem besten Weg.“ Im beschlossenen Grundsatzprogramm vom Oktober 1978 lautet die entsprechende Passage in Ziffer 4: „Offenheit und Partnerschaft sind Merkmale der Volkspartei und Vorbild für das Zusammenleben aller im Staat.“ Von der „pluralen“ bzw. „pluralistischen Gesellschaft“ und der Rolle der Parteien und Verbände in ihr ist nun in den Ziffern 118 und 122 des Programms die Rede.

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  2. Ulrich von Alemann und Rolf G. Heize haben kürzlich in ihrem Aufsatz „Neo-Korporatismus — Zur neuen Diskussion eines alten Begriffs“, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Heft 4, 1979, S. 469 f, die These vertreten: „In der politischen Programmatik der siebziger Jahre tritt die Dominanz des Pluralismusbegriffs als ‚konstitutives Prinzip der westlichen Demokratien ‘gegenüber den beiden vergangenen Jahrzehnten deutlich zurück.“ Das genaue Gegenteil ist richtig. Erst in den siebziger Jahren hat der Begriff Eingang und zunehmende Verbreitung in den Parteiprogrammen gefunden.

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  3. Ein Pluralismusbekenntnis ist auch in allen Europaprogrammen zu finden, mit denen die im Bundestag vertretenen Parteien bei der ersten Direktwahl zum Europäischen Parlament im Jahre 1979 vor ihre Wähler traten. F.D.P.: Im „Programm für Europa“ der Europäischen Liberalen und Demokraten wird in der Präambel erklärt, „… wir sind Anhänger einer pluralistischen Gesellschaft“. CDU/CSU: Das in dieser Frage vergleichsweise besonders klar formulierte „Politische Programm der Europäischen Volkspartei“ stellt in Ziffer 4.1 u.a. fest: „Die pluralistische Demokratie ist die Staatsform, die einer modernen, partnerschaftlichen Gesellschaft entspricht“ Sie ermöglicht nach dem Willen freier Bürger Anpassung und Wandel ohne Gewalt.’ SPD: In ihrem ‚Programm… für die erste europäische Direktwahl 1979 — Soziale Demokratie für Europa ‘ist unter Ziffer V.3 von einem „offenen pluralistischen Europa“ die Rede. Im Schlußabschnitt IX wird der Pluralismusbegriff zur Abgrenzung von der CDU/CSU und den kommunistischen Par-teien der EG-Staaten, deren „Bekenntnis zu Demokratie und Pluralismus in Staat und Gesellschaft“ noch der Bewährung in der Praxis bedürfe, verwendet.

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  4. Helmut Schmidts, Helmut Kohls und Werner Maihofers bekannte Referate zum Thema „Grundwerte in Staat und Gesellschaft“ im Mai und Juni 1976 in der Katholischen Akademie in Hamburg sind ein einziges Bekenntnis zur pluralistischen Demokratie. Der Pluralismusbegriff wird am häufigsten von Maihofer in bekenntnishafter Form angeführt. Siehe Günter Gorschenek (Hrsg.): Grundwerte in Staat und Gesellschaft, München 1977, bes. S. 88 ff.

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  5. Siehe hierzu unten S. 102 ff. und 153.

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  6. Siehe hierzu Udo Bermbach und Franz Nuscheier (Hrsg.): Sozialistischer Pluralismus — Texte zur Theorie und Praxis sozialistischer Gesellschaften, Hamburg 1973, Einleitung S. 9 f.

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  7. Hierzu vor allem die sowohl in ihrer wissenschaftlichen Qualität wie dogmatischen Parteilichkeit bemerkenswerte Arbeit von äsen Kojarov: Monismus und Pluralismus in Ideologie und Politik, Berlin (Ost) 1976, eine übersetzung aus dem Bulgarischen (259 S.).

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  8. So der einleitende Satz bei Jakobus Wössner „Pluralismustheorie und moderne Gesellschaft — Zu einer Ethik des Kollektiv-Sozialen“, in: Archiv für Rechts-und Sozialphüosophie, Bd. 58, 1972, S. 483–500.

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  9. Helge Pross leitete 1963 ihren Aufsatz „Zum Begriff der pluralistischen Gesellschaft“, in: Max Horkheimer (Hrsg.): Zeugnisse — Theodor W. Adorno zum sechzigsten Geburtstag, Frankfurt/M. 1963, S. 439–450, mit dem Satz ein: „Der Begriff der pluralistischen Gesellschaft, eine Lieblingsvokabel zumal der vulgärsoziologischen Literatur, bürgerte sich in Deutschland erst nach dem Zweiten Weltkrieg ein“.

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  10. William James hat den Begriff wahrscheinlich von seinem Lehrer, dem deutschen Philosophen Hermann Lotze, übernommen. Dazu Jean Wahl: The Pluralist Philosophies of England and America, London 1925, bes. S. 43 ff., dazu den wort-und begriffsgeschichtlichen Appendix S. 317 ff. sowie Manfred Henningsen, „Harold J. Laski und George Orwell“, in Manfred Weber (Hrsg.): Der gebändigte Kapitalismus — Sozialisten und Konservative im Wohlfahrtsstaat, München 1974. S. 113 f. Vgl. auch das Stichwort „Pluralismus“ in G. Klaus und M. Buhr (Hrsg.): Philosophisches Wörterbuch, 8. Auflg, 1972, Bd. 2, S. 854 f.

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  11. Dazu Rainer Beck: Wahrheit, Pluralismus, Kunst — Eine politiktheoretische Studie über die geistigen Grundlagen der pluralen Demokratie und ihre Kunst, München 1979; Helmut Spinner: Pluralismus als Erkenntnismodell, Frankfurt/M. 1974; Karl Bosl: Pluralismus und pluralistische Gesellschaft, München-Salzburg 1967; Kojarow a.a.O., S. 16 ff. und 46 ff; sowie Winfried Steffani „Pluralismus“, in: Wilhelm Bernsdorf (Hrsg.): Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart 2. Aufl. 1969, S. 807–811.

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  12. Siehe hierzu und zum folgenden vor allem den von Franz Nuscheier und Winfried Steffani herausgegebenen „Reader“ mit ausführlicher Einleitung und umfangreichem Literaturverzeichnis: Pluralismus — Konzeptionen und Kontroversen, München 3. Aufl. 1976. Soweit möglich, wird dieser Band für Quellennachweise verwandt.

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  13. Dazu Ralf Dahrendorf: Gesellschaft und Demokratie in Deutschland, München 1965, S. 23 f.

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  14. Näheresbei William E. Connolly „The Challenge to Pluralist Theory“, in ders. (Hrsg.): The Bias of Pluralism, New York 4. Aufl. 1973, S. 3 f.

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  15. Zitiert nach „The Federalist“ — Ausgabe Everyman’s Library, London-New York 1948, S. 47. Madison argumentiert hier: Je größer ein Land, desto mehr Parteien und Interessen und damit zugleich desto geringer die Gefahr der Mehrheitsdiktatur.

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  16. Ebd. S. 45: Madison hebt auf gewählte Repräsentanten ab, deren Weisheit, Patriotismus und Gerechtigkeitsliebe die wahren Interessen des Landes erkennt und sie nicht zeitgebundenen oder patriotischen Strömungen ausliefert.

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  17. Vgl. hierzu und zum folgenden die grundlegenden Aussagen zum generellen Thema und der besonderen Lage in den USA bei Alexis de Tocqueville: Democracy in America, Band I, Kapitel 12 und Band II, Buch 2, Kapitel 5 bis 7. Dort auch die Sätze: „… if the government really believes itself interested in preventing all circulation of ideas; it will then stand motionless, and oppressed by the heaviness of voluntary torpor. Governments therefore should not be the only active powers: associations ought, in democratic nations, to stand in lieu of those powerful private individuals whom the quality of conditions has swept away… Nothing, in my opinion, is more deserving of our attention than the intellectual and moral associations of America. The political and industrial associations of that country strike us forcibly; but the others elude our observation, or if we discover them, we understand them imperfectly, because we have hardly ever seen anything of the kind. It must, however, be acknowledged that they are as necessary to the American people as the former, and perhaps more so.In democratic countries the science of association is the mother of science; the progress of all the rest depends upon the progress it has made. Amongst the laws which rule human societies there is one which seems to be more precise and clear than all others. If men are to be remain civilized, or to become so, the art of associating together must grow and improve, in the same ratio in which the quality of conditions is increased.’ Zitiert nach der Ausgabe Schocken Books, New York 1961, Band II, S. 132 f.

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  18. Connolly a.a.O., S. 4 f., nennt in diesem Zusammenhang vor allem Robert A. Dahl und Seymour M. Lipset.

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  19. siehe Nuscheier/Steffani a.a.O., S. 21 ff. und 84-90.

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  20. Connolly a.a.O., S. 5 ff.

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  21. So vornehmlich Seymour M. Lipset: Political Man, New York 1960, S. 27 ff. und ders.: The First New Nation, New York 1963, S. 208, sowie E. E. Schattschneider: The Semisovereign People — A Realist’s View of America, New York 1960, S. 120–142. Dazu Andrew S. McFarland: Power and Leadership in Pluralist Systems, Stanford 1969. Zur „linken“ Kritik dieser Position T. B. Bottomore: Elite und Gesellschaft, München 2. Aufl. 1969, bes. S. 118 ff., und Peter Bachrach: The Theory of Democratic Elitism — A Critique, Boston 1967.

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  22. Robert A. Dahl: A Preface to Democratic Theory, Chicago 1956; ders.: Pluralist Democracy in the United States — Conflict and Consent, Chicago 1967; ders.: Pluralism Revisited, Arbeitspapier für den IPSA-Kongreß in Edinburgh, August 1976.

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  23. C. Wright Mills: The Power Elite, New York 1956.

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  24. Arnold M. Rose: The Power Structure — Political Process in American Society, New York 1967:-Eine kritische Auseinandersetzung mit der einflußrei-chen Elite-Studie von Mills und ähnlichen Positionen.

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  25. Dahl begründete diesen Begriff in: A Preface to Democratic Theory, a.a.O., S. 63 ff.

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  26. Dahl: Pluralism Revisited, S. 6.Polyarchie definiert Dahl heute also als eine Herrschaftsform, in der umfassende Partizipation besteht und starke institu-tionelle Garantien für die Ausübung von Opposition gesichert sind. In dieser Arbeit betont Dahl u.a., daß Sozialismus und Pluralismus bei dezentralisierter Organisationsstruktur einander keinesfalls ausschließen. Den Ausgangspunkt seiner Argumentation bilden die Hinweise: „Ownership is definitely not a sufficient condition for control… the question of control is theoretically prior to the question of ownership“. Ebd. S. 3 ff.

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  27. Adolf A. Berle: Power without Property, New York 1959. Siehe auch John K. Galbraith; American Capitalism — The Concept of Countervailing Power, Boston 1952. Einen merklichen Positionswandel zeigt Galbraith in: The New Industrial State, Boston 1967. Wichtig Andrew Hacker (Hrsg.): The Corporation Takeover, New York 1965.

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  28. Vgl. Anm. 24.

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  29. Siehe hierzu auch Fritz Scharpf: Demokratie theorie zwischen Utopie und Anpassung, Konstanz 1970, S. 87 f.

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  30. Berle, a.a.O., S. 113. Hervorhebungen nicht im Original. Berle benennt als solche Eliten unter besonderen qualifizierenden Voraussetzungen („sorgfältig“, „solide“, „verantwortlich“ usw.). Universitätsprofessoren, Sachverständige, Journalisten und respektierte Politiker. Sie bilden ein verantwortliches Forum und erzeugen zusammen den öffentlichen Konsens.

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  31. Siehe Nuscheier/Steffani: a.a.O., S. 36 ff. und 215-227. Zur Kritik Peter Bachrachs siehe dessen Buch: The Theory of Democratic Elitism, Boston 1967

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  32. Henry Kariel: The Decline of American Pluralism, Stanford 1961 (in Amerika lange Zeit das wohl einflußreichste Buch der Pluralismuskritik) und den.: The Promise of Politics, Englewood Cliffs 1965; John K. Galbraith: The New Industrial State, Boston 1967; Grant Mc Connell: Private Property and American Democracy, New York 1966; Theodore J. Lowi: The End of Liberalism, New York 1969.

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  33. Nähere Hinweise dazu bei Connolly (Anm. 12) S. 20-28.

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  34. E. E. Schattschneider (Anm. 19) S. 35: „Der Fehler im pluralistischen Himmel ist, daß der himmlische Chor mit starkem Oberschichten-Akzent singt. Wahrscheinlich um 90% der Bevölkerung haben keinen Zutritt zum Pressure-System“.

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  35. Siehe Anm. 19.

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  36. Dazu Connolly a.a.O., S. 20-28; Dahl: Pluralism Revisited, und Robert Presthus: Toward a Post-Pluralist Theory of Democratic Stability, Arbeitspapier für den IPSA-Kongreß in Edingburgh, August 1976, S. 1–20.

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  37. William Alto Kelso: American Democratic Theory — Pluralism and its Critics, Greenwood Press; Westport, Connecticut, USA — London, England 1978.

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  38. So war z.B. Joseph Schumpeter nach Kelso trotz seines Konkurrenzkonzeptes kein Pluralist, sondern in seiner Demokratie theorie ein Polyarchist. Kelso a.a.O., S. 4.

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  39. Näheres hierzu Kelso a.a.O., S. XI und 231-242; es ist nicht der Polyarchie-Begriff Dahls.

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  40. Siehehierzuauch William Kelso „Public Pluralism — A New Defense of an Old Doctrine“, in: Social Science, Winter 1977, Bd. 52, Nr. 1,S. 16–30. Der Aufsatz entspricht dem zweiten Kapitel des Buches. Zum Begriff „Laissez-faire-Pluralismus“ siehe auch Hans-Herbert von Arnim: Gemeinwohl und Gruppeninteressen, Fankfurt/Main 1977, S. 148 ff. (v. Arnim unterscheidet zwischen einem Laissez-faire-Pluralismus und einem Due-Process-Pluralismus; ersteren bezeichnet er auch als „pluralistische Harmonielehre“). Siehe auchGoetz Briefs (Hrsg.): Laissez-faire-Pluralismus — Demokratie und Wirtschaft im gegenwärtigen Zeitalter, Berlin 1966.

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  41. Eine eingehende Literaturliste zu den Arbeiten dieser und weiterer Autoren enthält das Buch von Kelso a.a.O., S. 271–284.

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  42. Theodore J. Lowi: The End of Liberalism, New York 1969; siehe auch dessen Aufsatz „The Public Philosophy — Interest Group Liberalism“, in: American Political Science Review, März 1967, Bd. 61, Nr. 1,S. 5–24. Grant Mc Connelly: Private Power and American Democracy, New York 1966.

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  43. Kelso (Anm. 35) S. 19.

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  44. Siehe hierzu die besonders interessante Studie des ehemaligen Assistant Secretary of the Treasury for Economic Policy, eines Insiders also, Murray Weidenbaum: The Modern Public Sector — New Ways of Doing the Government’s Business, New York — London 1969, bes. S. 31 ff.: „The Government-Oriented Corporation“, sowie Irving Kristol „Corporate Capitalism in America“, in: The Public Interest, Nr. 41, Herbst 1975, S. 121–141 und Edward S. Greenberg: Serving the Few-Corporate Capitalism and the Bias of Government Policy, New York 1974. Greenberg begreift Pluralismus als Laissez-faire-Pluralismus, a.a.O., S. 17 ff. und 26 ff., und plädiert für eine überleitung des „corporate liberalism“ in eine sozialistische Gesellschaft, in „some form of cooperative socialism“, a.a.O., S. 261 ff.

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  45. Als einflußreichstes Werk zu dieser Sicht Adolf A. Berle und Gardiner C. Means (Hrsg.): The Modern Corporation and Private Property, New York 1932. Die Haltbarkeit der These von den Corporations als „creatures of the state“ wurde jüngst vehement bestritten von Robert Hessen: In Defense of the Corporation, Stanford, Calif., USA 1979.

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  46. Lowi a.a.O., S. 287 ff. „Toward Juridical Democracy“. Zur Begründung des Begriffes „interest-group Liberalism“ (im Sinne von „korporativer Pluralismus“) im Gegensatz zu der einfachen Verwendung des Begriffes „pluralism“ (etwa im Sinne von „Laissez-faire-Pluralismus“) siehe Lowi a.a.O., S. 29, 41 ff. und 70 ff.

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  47. Herbert Hoover: U.S. Department of Commerce — Annual Report of the Secretary of Commerce, 1922 und Raymond Moley: The First New Deal, New York 1966.

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  48. Ralph Nader, Mark Green und Joel Seligmann: Constitutionalizing the Corporation — The Case for the Federal Chartering of Giant Corporations, Washington, Januar 1976 und dieslb: Taming the Giant Corporation, New York 1976.

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  49. Hessens Buch ist weitgehend eine Replik auf die Kritik und Reformvorschläge Naders, vgl. Hessen a.a.O., S. XV f. Das Buch Hessens faßt die gegenwärtige Corporation-Diskussion vorzüglich zusammen und bietet einen gewichtigen Beitrag dazu.

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  50. Eine Kurzfassung seines Konzeptes eines public pluralism gibt Kelso auf den S. 25 ff. Zitat S. 27.

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  51. Dazu Kelso (Anm. 35) S. 268 ff.

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  52. Ebd., S. 26 ff.

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  53. Die Bedeutung des Supreme Court wird im Gegensatz zu Kelso besonders von Lowi bzw. die des Bundesverfassungsgerichts von v. Arnim herausgearbeitet.

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  54. Als positive Beispiele im Sinne der Argumentation werden vornehmlich die Präsidenten Roosevelt und Johnson erwähnt, S. 30 ff. und 263 ff.

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  55. Kelso a.a.O., S. 29, das folgende Zitat ebd., S. 270. 54 Siehe dazu unten S. 36ff.

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  56. Hierzu und zum folgenden vor allem die wichtige Arbeit von Darryl Baskin „American Pluralism — Theory, Practice, and Ideology“, in: The Journal of Politics, Bd. 32 1970, S. 71–95.

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  57. In dieser Hinsicht hätte Scharpf (Anm. 27) deutlicher zwischen der deutschen und amerikanischen Pluralismusdiskussion differenzieren müssen.

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  58. Hierzu jetzt die grundlegende Arbeit von Hans Kremendahl: Pluralismustheorie in Deutschland — Entstehung, Kritik, Perspektiven, Leverkusen 1977 sowie Kung C. Hsiao: Political Pluralism, London — New York 1927; siehe auch Steffani (Anm. 9) und Henningsen (Anm. 8) S. 114 f. Zur Entstehung und Entwicklung der Pluralismustheorie in Großbritannien jetzt vor allem die wichtige Arbeit von AdolfM. Birke: Pluralismus und Gewerkschaftsautonomie in England — Entstehungsgeschichte einer politischen Theorie, Stuttgart 1978.

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  59. Zu Otto von Gierke und den Fundstellen siehe Nuscheier /Steffani (Anm. 10) S. 16 f. und 49-59.

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  60. Vgl. Baskin (Anm. 55) S. 84 ff. Zur Gierke-Rezeption in England eingehend Birke a.a.O.

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  61. Otto von Gierke: Das Deutsche Genossenschaftsrecht, Bd. I (1868), Graz 1954 S. 10.

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  62. Henningsen (Anm. 8) S. 114.

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  63. Zu Laskis Pluralismuskonzeption mit zahlreichen weiteren Literaturhinweisen Manfred Henningsen a.a.O., S. 99–153, bes. S. 113-123, und vor allem Birke a.a.O., S. 200-221; siehe auch Nuscheier/Steffani a.a.O., S. 18-21 und 62-83.

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  64. Zitiert nach Henningsen a.a.O., S. 116 (Laski: Authority in the Modern State, New Haven — London — Oxford 1919, S. 65.)

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  65. Zitiert nach Nuscheier /Steffani (Anm. 10) S. 78.

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  66. Ebd.S. 83.

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  67. Ebd.S. 81–83.

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  68. Dazu Nuscheier/Steffani (Anm. 10) S. 24 ff. und 93-120; siehe auch Birke a.a.O., S. 218.

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  69. Henningsen (Anm. 8) S. 116 f.

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  70. Der Vortrag ist abgedruckt in: Nuscheier/Steffani (Anm. 10) S. 158–182. Das Zitat ebd. S. 166.

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  71. Ralf Dahrendorf (Anm. 11) S. 23 f.

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  72. Siehe hierzu Nuscheier / Steffani (Anm. 10) S. 29–35. Zur Bedeutung Ernest Barkers für die Entwicklung des Neopluralismus siehe Birke a.a.O., S. 196-200 und bes. S. 218-221, dort auch die überzeugende Kritik an Gierkes Theorie der „realen Verbandspersönlichkeit“.

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  73. Siehe Anm 11, dazu ders.: Für eine Erneuerung der Demokratie in der Bundesrepublik, München 1968 und ders.: Die neue Freiheit, München-Zürich 1975. ähnlich Karl-Hermann Flach: Noch eine Chance für die Liberalen — Oder: Die Zukunft der Freiheit, Frankfurt/M. 1971. Rolf Schwers erklärte 1968 lapidar: „Aus liberaler Verfassungswirklichkeit folgt — und das ist ihre Absicht — die pluralistische Gesellschaft“. Schroers „Pluralismus und Parteilichkeit“, in: Liberal, 1968, Heft 11, S. 801.

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  74. Siehe Kurt H. Biedenkopf: Die Politik der Unionsparteien — die freiheitliche Alternative zum Sozialismus. Vortrag bei der Katholischen Akademie Bayern, München, 9. Dezember 1973. Und ders.: Fortschritt in Freiheit, München 1974 sowie ders.: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität — Grundlagen christlich-demokratischer Politik, München 1975, dort bes. S. 60 ff. Ebenso die Arbeiten Richard von Weizsäckers in Verbindung mit den Diskussionender Grundsatzkommission der CDU (siehe z. B.: Sonde — Neue Christlich-Demokratische Politik, 9. Jg. Nr. 2/3, 1976). Zu Norbert Blüm (Anm. 1) S. 47, 79 und 90-93. Siehe auch Warnfried Dettling (Hrsg.): Macht der Verbände — Ohnmacht der Demokratie? Beiträge zur Theorie und Politik der Verbände, München-Wien 1976.

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  75. Für die vielen Nachweise siehe z.B. Fritz Erlers Referat „Parteien, Parlament und Regierung in der pluralistischen Gesellschaft“ auf dem SPD-Parteitag in Dortmund 1966, in: Protokolle der Verhandlungen, S. 135–158,bes. S. 144, oder Willy Brandt, der gelegentlich von der „Godesberger Pluralität“ spricht: Der Auftrag des demokratischen Sozialismus — Zum 20. Todestag von Kurt Schumacher, 20. August 1972, und ders.: Freiheit und Sozialismus. Vortrag vor der Evangelischen Akademie Tutzing, 7. März 1976. Dazu auch Georg Lührs (Hrsg.): Beiträge zur Theoriediskussion. Internationale Bibliothek Bd. 70, Berlin/Bonn-Bad Godesberg 1973; Teil II erschienen ebd. als Bd. 74. 1974. — Während sich Brandt in der Schuhmacher-Gedenkrede als Parteivorsitzender „dümmliche oder anmaßende Belehrungen in Sachen Demokratie und Sozialismus“ verbittet und erklärt: „andere faseln von Sozialisierung und möchten den Sozialdemokraten andichten, wir hätten das Godesberger Programm aufgegeben“, schreibt Peter von Oertzen in den Beiträgen zur Theoriediskussion II (S. 25): „Sozialismus ist vollendete Demokratie, Sozialisierung (d. h. Verwirklichung des Sozialismus durch Aufhebung des kapitalistischen Grundwiderspruchs) ist mit Demokratisierung identisch“. Das Bekenntnis zur Demokratisierung wird im Godesberger Programm abgelegt.

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  76. Siehe G. Ch. Schachnasarov: Die sozialistische Demokratie, Berlin (Ost) 1973, russische Originalausgabe Moskau 1972.

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  77. Siehe Anm. 4.

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  78. Ebd. S. 10 und die dortige Anmerkung 2.

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  79. Zur Person, wissenschaftlichen Entwicklung und zum Werk Fraenkels siehe u.a. meinen „Nachruf auf Ernst Fraenkel: 26.12.1898 — 28.3.1975“, in: Politische Vierteljahresschrift, Heft 4, 1975, S. 569–574; Nuscheier/Steffani (Anm. 10) S. 30-34; Doeker/Steffani (Anm. 3), sowie Ernst Fraenkel: Reformismus und Pluralismus — Materialien zu einer ungeschriebenen politischen Autobiographie, Hamburg 1973, mit einer Einführung in die Texte und vollständigem Schriftenverzeichnis der Arbeiten Fraenkels (das auch in der Festschrift abgedruckt ist) verfaßt von Falk Esche und Frank Grube.

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  80. Im Vorwort zur fünften Auflage seines Buches „Deutschland und die westlichen Demokratien“ (1973, S. 9) spricht Fraenkel vom „zuerst im Arbeitsrecht in Erscheinung tretenden Prinzip der autonom strukturierten kollektiven Demokratie …, das eine der Würzein des heutigen demokratischen Pluralismus ist“. Zur Würdigung Sinzheimers durch Fraenkel siehe ebd. S. 93 ff. und Fraenkels Aufsatz „Hugo Sinzheimer“, in: Juristenzeitung 1958, S. 457 ff., abgedruckt in Fraenkel: Reformismus und Pluralismus, Hamburg 1973, S. 131-142. Hier (S. 141) schreibt Fraenkel: „Hugo Sinzheimer war ein Pluralist, der gleichzeitig die Omnipotenz und die Impotenz der Staatsgewalt bekämpfte und der die Einbettung der autonomen sozialen Organisationen in einen demokratischen Staat bejahte.“

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  81. Fraenkel: Reformismus und Pluralismus, S. 281. Ebd. das folgende Zitat, die beide einem 1943 unter dem Titel „Aussichten einer deutschen Revolution“ in der deutschsprachigen New Yorker Gazette „Neue Volkszeitung“ erschienenen Artikel entnommen sind.

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  82. Fraenkel „Anstatt einer Vorrede“, in: Reformismus und Pluralismus (1973), S. 25 f.

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  83. Zu Laskis leicht schwankender UdSSR-Euphorie siehe die mit Zitaten und Hinweisen belegten Ausführungen von Henningsen (Anm. 8) S. 120 ff.; dort auch das Zitat S. 122.

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  84. So Fraenkel in einem Brief an den Verfasser vom 9. Dezember 1971.

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  85. Zitiert nach Nuscheier/Steffani (Anm. 10) S. 150 ff. und 156.

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  86. Die wesentlichsten Aufsätze hierzu sind in Fraenkels Buch: Deutschland und die westlichen Demokratien, Stuttgart 5. Aufl. 1973, abgedruckt.

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  87. Hierzu Nuscheier / Steffani (Anm. 10) S. 182. Siehe auch den wichtigen, die Grundgedanken knapp zusammenfassenden Vortrag von Ernst Fraenkel „Die Selbstbestimmung in der Demokratie und in der Volksdemokratie — Gedenkrede anläßlich der Feierstunde der Freien Universität Berlin am 17. Juni 1960“, in: Deutsche Rundschau, Heft 9, September 1960, S. 778–786.

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  88. Fraenkel: „Ich sehe den bedenklichsten Strukturfehler unserer Demokratie in der Lethargie und Apathie, die sich in zunehmendem Maße innerhalb der Gruppen und Parteien geltend macht“. Deutschland und die westlichen Demokratien,. 67.

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  89. Zitiertnach Nuscheier / Steffani (Anm. 10) S. 161. Klammervermerk nicht im Original.

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  90. Ebd., Hervorhebung nicht im Original.

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  91. Karl Dietrich Bracher und Ernst Fraenkel: Staat und Politik — Das Fischer Lexikon, April 1957, S. 234–235. Nach Neubearbeitung des Lexikons übernahm Kurt Sontheimer die Bearbeitung des Artikels Pluralismus für die Neuausgabe 1964.

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  92. So in der ersten Auflage auf Seite 71 und 84 des von Seite 71 bis 109 reichenden Aufsatzes.

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  93. Ebd., S. 41 f. und 44 ff.

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  94. Ebd., S. 49.

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  95. Ebd., S. 7. Hervorhebung nicht im Original.

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  96. Vierte Auflage S. 10. Hervorhebung nicht im Original.

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  97. Fünfte Auflage S. 8 f. Hervorhebung nicht im Original.

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  98. Zur Fraenkel-Kritik Rainer Eisfelds siehe dessen Buch: Pluralismus zwischen Liberalismus und Sozialismus, Stuttgart 1972, S. 84 ff., mit den auf-schlußreichen Anmerkungen; siehe dazu-auch Nuscheier /Steffani (Anm. 10) S. 21 sowie unten Anm. 139. Paradebeispiele mitunter sehr erheblicher Fehlinterpretationen und Unterstellungen, zu denen die Autoren — die sich weitgehend auf Eisfeld berufen — offensichtlich durch ihre bekundete Parteilichkeit verleitet wurden, lieferten Hannelore Gudrich und Stefan Fett in ihrer Schrift: Die pluralistische Gesellschaftstheorie — Grundpositionen und Kritik, Stuttgart 1974. Nach deren Darstellung zählen zu den Grundpositionen neopluralistischer Theorie u.a. die „Gleich se tzung von ‚A;rechtem ‘und ‚linkern ‘Totalitarismus“ (S. 11)’ die Thesen, daß Jegliches Interesse organisierbar sein muß“ (S. 13) und daß „der Staat hauptsächlich begriffen wird als neutraler Schiedsrichter im pluralistischen Kräftespiel“ (S. 20). Weiterhin heißt es dort, „so findet sich immer wieder die Vorstellung vom, Nachtwäch-terstaat’ in der Begriffswelt der Neopluralisten“ (S. 19), „das Recht auf freie Entfaltung, das im liberalen Selbstverständnis nur dem Individuum garantiert wurde, überträgt der Neopluralismus auf Gruppen und Verbände“ (S. 14), „die ständigen Kompromisse, die in freier Diskussion zwischen gleichberechtigten Gruppen, in denen nach Meinung der Neopluralisten alle Partikularinteressen der Gesellschaft ihren Ausdruck finden, zustande kommen, stellen ein Optimum gesellschaftlicher Selbstverwirklichung dar“ (S. 15). An an-derer Stelle erklären die Autoren, da für Fraenkel Repräsentation Freiheit bedeute, „beurteilen die Neopluralisten auch den Prozeß der Entfremdung durch Repräsentation positiv“ (S. 26). Dabei wird natürlich nicht auf folgende Ausführungen Fraenkeh verwiesen: „Eine Diskriminierung der Interessenverbände schließt die Gefahr der Entfremdung zwischen Wählern und Gewählten ein und gefährdet die Existenz einer Repräsentativverfassung nicht weniger als die Beherrschung der Parteien durch die Verbände, die es dem Parlament unmöglich macht, Träger des Gemeinwohls zu sein…. Der Bestand der Demokratie im Staat hängt ab von der Pflege der Demokratie in den Parteien. Nur wenn den plebiszitären Kräften innerhalb der Verbände und Parteien ausrechend Spielraum gewährt wird, kann eine Repräsentativverfassung sich entfalten“. (Fraenkel: Deutschland und die westlichen Demokratien, 5. Aufl., S. 150 f.). Nach Gudrich/Fett beschreibt Fraenkel repräsentative und plebiszitäre Demokratie als einander ausschließende Prinzipien und optiert „einseitig“ für die Repräsentation, denn „die Repräsentanten fällen durch Verhandlungen und Diskussion politische Entscheidungen, die sich — eben weil sie alle Interessen der Gesellschaft angemessen berücksichtigen — dem Ideal des bonum commune nähern“ (S. 26; Hervorhebung nicht im Original). Tatsächlich schreibt Fraenkel jedoch: „Läßt sich aber theoretisch und empirisch der Nachweis erbringen, d aß in seiner reinen Form sowohl das repräsentative als auch das plebiszitäre System den Keim der Selbstvernichtung in sich tragen, so ergibt sich das Postulat, beide Prinzipien zu Komponenten eines gemischten plebiszitär-repräsentativen, demokratischen Regierungssystems auszugestalten“ (ebd. S. 117). Zur „Mischung“ repräsentativer und plebiszitärer Elemente „unter der Herrschaft des Grundgesetzes“ meint Fraenkel: „Es hat den Anschein, als ob die Väter des Grundgesetzes in das andere Extrem verfallen sind und den repräsentativen Charakter des Regierungssystems überbetont haben“ (ebd. S. 149). Gudrich/Fett glauben, die entscheidende Korrektur ihrer eigenen Darstellungen mit dem Hinweis auf „plebiszitäre Elemente“ in Repräsentativsystemen, die nach Auffassung der Neopluralisten durch Verbände — von Parteien kein Wort — vermittelt werden sollen, in Anmerkung 85 auf S. 108 ihres Buches abtun zu können. Wer wie Gudrich/Fett „die neopluralistische Theorie in der BRD… aus ihrer Funktion als Legitinationstheorie einer restaurierten bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft zu erklären“ (S. 84) versucht, ist offenkundig nicht einmal fähig, die Theorie der Neopluralisten ohne eklatante Entstellungen, Verzerrungen und unter Vermeidung sinnentstellender Zitatverkürzungen referieren zu können.

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  99. Hans Herbert von Arnim: Gemeinwohl und Gruppeninteressen — Die Durchsetzungsschwäche allgemeiner Interessen in der pluralistischen Demokratie. Ein Beitrag zu verfassungsrechtlichen Grundfragen der Wirtschaftsordnung, Frankfurt/Main 1977.

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  100. Ebd. S. 2 f.

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  101. Ebd. S. 150 f. Auf S. 183 wird die „Pluralistische Harmonielehre“, der Fraenkel zugerechnet wird, mit den Worten vorgestellt, dies sei eine Theorie, „die erwartet, daß angemessene Ergebnisse im Spiel der Gruppeninteressen automatisch Zustandekommen, und die politischen Kräfte deshalb sich selbst überlassen zu können glaubt (Laissez-faire-Puralismus)“.

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  102. Ebd.S. 150, Anm. 21, letzter Satz.

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  103. Vgl. die in Anm. 97 dieser Arbeit angeführten Zitate aus den Schriften von Gudrich/Fett mit den weiter unten wiedergegebenen Fraenkel-Zitaten.

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  104. Siehe oben Anm. 37. Eine Besprechung dieser Arbeit findet sich in derauch sonst sehr beachtenswerten Sammelrezension von Eckhard Jesse „Pluralismustheorie ohne demokratische Alternative“, in: Neue Politische Literatur, 1979, S. 145–163, bes. S. 150 ff.

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  105. Hermann Adam „Pluralismus oder Herrschaft des Kapitals“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 14/74, 6. April 1974, schreibt: „Ein ausgewogenes Kräfteverhältnis zwischen allen sozialen Gruppen und Schichten wird in der Pluralismustheorie als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt und nicht weiter diskutiert“ (S. 31). So einfach ist das! Kremendahl hebt hervor, daß „Adam den Pluralismus nur dadurch widerlegen kann, daß er ihm die These vom Kräftegleichgewicht unterstellt“, (Pluralismustheorie in Deutschland, Anm. 57, S. 318).Zu dieser und anderen „Pluralismusthesen“ eingehend Kremendahl a.a.O., S. 261 ff. und 317 ff.

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  106. Kremendahl a.a.O., S. 261. Ohne zwischen amerikanischem und europäischem Pluralismus oder gar zwischen Pluralismus und Neopluralismus sachlich zu unterscheiden, arbeiten mit einem derartigen Zerrbild auch Wolf-Dieter Narr und Gaus 0ffe in der Einleitung zu dem von ihnen herausgegebenen Sammelband: Wohlfahrtsstaat und Massenloyalität, Köln 1975, S. 37 ff. Der Narr-Offe-Linie folgt mit entwaffnender Unbekümmertheit die Einleitung von Ulrich von Alemann und Rolf G. Heinze (Hrsg.) zum Sammelband: Verbände und Staat — Vom Pluralismus zum Korporatismus, Opladen 1979, bes. S. 15-20.

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  107. Der Aufsatz Fraenkels erschien in der Parlaments-Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“, B 49/1969, S. 3–27. Ich zitiere im folgeden aus dem leicht gekürzten Wiederabdruck in Fraenkel: Reformismus und Pluralismus (Anm. 78) S. 404-433.

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  108. Ebd. S. 428 und 432 f.

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  109. Ebd. S. 430. Siehe auch den unten S. 219 Anm. 1 genannten Aufsatz.

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  110. Siehe hierzu den in Anm. 86 genannten Vortrag, S. 779.

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  111. So Fraenkel bis zur vierten Auflage (1968) im Vorwort zu seiner Aufsatzsammlung „Deutschland und die westlichen Demokratien“. Fraenkel wußte wohl zwischen faschistischem und kommunistischem Totalitarismus zu unterscheiden. Siehe hierzu die im Jahre 1943/44 zum Thema „Rule of Law’ in einer sich wandelnden Welt“ verfaßte Studie und die dort entwik-kelte Differenzierung zwischen dem Typus eines „ideokratischen Totalitarismus“ (Beispiel Bolschewismus) und dem Typus eines „solipsistischen Totalitarismus“ (Beispiel Fachismus). Der Aufsatz ist abgedruckt in Fraenkel: Reformismus und Pluralismus (Anm. 58) S. 258-282, die hier interessierenden Partien S. 271 ff.

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  112. Siehe oben Anm. 97.

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  113. Im Vorwort zur ersten Ausgabe seines Buches „Deutschland und die westlichen Demokratien“, Stuttgart 1964, hat Fraenkel zu seiner Vorgehensweise ausgeführt: „Der Verfasser hofft, in diesem Band den Nachweis erbracht zu haben, daß durch Verwendung der für die Politikwissenschaft kennzeichnenden Methode der synoptischen Verwendung empirischer und normativer Betrachtungsweisen es möglich ist, fundamental bedeutsame Probleme der Innen-und Außenpolitik vertieft zu begreifen.“ (S. 10)

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  114. Die hier und in Anmerkung 115 belegten Zitate entstammen dem Anfang 1964 erstmals publizierten Aufsatz Fraenkels „Strukturdefekte der Demokratie und deren überwindung“, abgedruckt in Fraenkel: Deutschland und die westlichen Demokratien, a.a.O., S. 65 f.

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  115. „Wenn wir vom Gemeinwohl reden, denken wir nicht in Kategorien der Macht, sondern in Kategorien des Rechts und der Gerechtigkeit; wir bewe-gen uns nicht im Bereich des Seienden, sondern des Sein-Sollenden. Gemeinwohl ist keine soziale Realität, sondern eine regulative Idee“. Fraenkel: Deutschland und die westlichen Demokratien, a.a.O., S. 42.

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  116. A.a.O., S. 68.

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  117. Von den Gewerkschaften meint Fraenkel in diesem Zusammenhang: „Echte Gewerkschaften sind die pluralistischen — und was dasselbe bedeutet — die anti-totalitären Sozialgebilde par excellence. Sie sind allerdings (und das entsprechende gilt für alle anderen Interessengruppen) echte Gewerkschaften nur dann, wenn sie in der Theorie das Prinzip erfassen und in der Praxis betätigen, daß ihrer Betätigung immanente Schranken gesetzt sind, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, die Gebote des Gemeinwohls zu beobachten. Versagen sie hier, so werden sie über kurz oder lang durch Einführung der Zwangsschlichtung zu Hilfsorganen eines Staates degradiert, der aufgehört hat, die Merkmale eines pluralistischen Staates zu tragen und zumindest potentiell die Merkmale eines totalitären Staates besitzt. Für ein politikwissenschaftliches Verständnis der Interessengruppen ist eine Erforschung ihrer inneren Haltung zu Fragen des Gemeinwohls gleich bedeutsam wie eine Analyse ihrer äußeren Struktur.“ Dieses und das in Anmerkung 117 belegte Zitat entstammen dem erstmals Anfang 1960 veröffentlichten Aufsatz „Deutschland und die westlichen Demokratien“, abgedruckt in dem gleichnamigen Sammelband Fraenkels a.a.O., S. 44.

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  118. Ebd. S. 45 ff. Siehe in diesem Zusammenhang auch den knappen Abschnitt „Die pluralistische und naturrechtliche Basis des amerikanischen Regierungssystems“, in Fraenkel: „Das amerikanische Regierungssystem“, 1. Aufl., Opladen 1960, 3. Aufl. 1976, S. 343-347.

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  119. Die Hervorhebung der zwei ganzen Sätze nicht im Original. Von der Position des „Kritischen Rationalismus als Grundvoraussetzung pluralistischen Denkens“ wird der Rekurs auf das Naturrecht insbesondere von Rainer Beck als Versuch gedeutet, „die richtige Sache mit dem falschen Argument zu vertreten“ (S. 116), denn richtig sei, daß das „Gemeinwohl in der pluralistischen Gesellschaft wesensmäßig auf zwei Komponenten basiert: einmal auf einem als unantastbar geltenden abstrakten Wertkodex und zum zweiten auf einer historisch wandelbaren inhaltlichen Ausformung als dem Ergebnis eines Kollektiven Tauziehens’, das durch die auf jenem Wertkodex beruhenden Spielregeln geregelt wird. Gerade dadurch, daß jene zweite Komponente den pluralistischen Spielregeln unterworfen ist, kann ihre Inhaltlichkeit niemals totalitären Charakter annehmen, denn sie trägt schon zum Zeitpunkt der Geburt das Etikett der Vorläufigkeit.“ (S. 120) Beide Zitate in Rainer Beck: Wahrheit, Pluralismus, Kunst — Eine politiktheoretische Studie über die geistigen Grundlagen der pluralen Demokratie und ihre Kunst, München 1979; siehe dort auch S. 13 ff. und Abschnitte „Offenheit des Wahrheitsproblems als zentrales Wesensmerkmal“ des Pluralismus (S. 97 ff.), „Staatszweck und Gemeinwohl als Folge des weiten Wahrheitsbegriffs“ (S. 108 ff.) sowie „Exkurs III: Zur Fragwürdigkeit einer naturrechtlichen Gedankenführung“ (S. 301 ff.). An der Hamburger Universität arbeitet zur Zeit Joachim Detjen an einer Dissertation, die die Frage aufwirft, was unter Naturrecht heute zu verstehen ist und den Nachweis zu erbringen versucht, daß eine naturrechtliche Begründung der regulativen Ideen unverzichtbar sei.

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  120. An der Universität Hamburg promovierte Peter Massing im Jahre 1977 mit einer Arbeit zum Thema „Interesse und Konsens — Zur Rekonstruktion und Begründung normativ-kritischer Elemente neopluralistischer Demokratietheorie“ (Opladen 1979), die sich mit der kritischen Aufarbeitung zentraler Begriffe der neopluralistischen Theorie Ernst Fraenkels be-faßt. Als weitere an der Universität Hamburg im Entstehen begriffene Dissertationen zu Problemen der Pluralismusforschung seien u.a. genannt die Arbeiten von Joachim Detjen „Versuch einer Begründung der neopluralistischen Staatstheorie aus der Sicht seinsrealistischer Philosophie“ und von Heinrich Erdmann „Pluralistischer Liberalismus — Eine politologische Pluralismusstudie zur Gewaltenteilung im parlamentarisch-demokratischen Verfassungsstaat auf der Basis der soziologischen Pluralismus,-bzw. Rollen-und Klassenkonflikttheorie von Ralf Dahrendorf“ sowie Thomas Walter „Parteien und Pluralismus — Das Verhältnis der großen deutschen Parteien zur Heterogenität“. Siehe auch die eben abgeschlossene, vorzügliche Dissertation von Wolfgang Höpken: Sozialismus und Pluralismus, Hamburg 1980

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  121. Hans Kremendahl zitiert nach Nuscheier/Steffani (Anm. 10) S. 35.

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  122. So Kojarov (Anm. 5) S. 44.

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  123. Ebd. S. 73. 122 Ebd. S. 241.

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  124. Unter den Kritikern, die sich um eine Weiterentwicklung der Pluralismuskonzeptionen bemühen, seien vor allem die interessanten Ansätze von Jakobus Wössner (Anm. 6) und Fritz Rahmeyer: Pluralismus und rationale Wirtschaftspolitik, Stuttgart 1974, erwähnt. Siehe auch Hans-Günther Assel: Demokratischer Sozialpluralismus, München-Wien 1975, und Hans E. Zacher „Pluralität der Gesellschaft als rechtspolitische Aufgabe“, in: Der Staat, Heft 2, 1970, S. 161-186, sowie die oben unter Anm. 118 genannten Autoren.

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  125. Vgl. dazu Nuscheier/Steffani (Anm. 10) S..24 ff. und 123-139. Bei Ernst Forsthoff findet sich in seinem Buch: Der Staat der Industriegesellschaft, München 1971, die Formulierung: „Die Logik des pluralistischen Staates, undemokratisch und unsozial wie sie ist…“ (S. 121). Zum „pluralistischen Staat als (der) gegebenen Staatsform einer pluralistischen Gesellschaft“ siehe ebd. S. 119 ff. AnRüdiger Altmann wird die Schwierigkeit von Zuordnungen deutlich: Soweit er als Carl-Schmitt-Schüler dessen Dezisionismus verpflichtet ist, kann er als „rechter Kritiker“ gesehen werden, als langjähriger Redakteur des Organs der Christlich-Sozialen Kollegenschaft („Gesellschaftspolitische Kommentare“) zeigt er sich vorkonziliarer Pluralismuskritik verbunden; die Formierungsideen Altmanns, mit denen er auch Ludwig Erhard stark beeinflußte, werden von Nawroth zu Recht als Kennzeichen neoliberalen Denkens interpretiert. Siehe Edgar Nawroth „Ganzheitliches Gesellschaftsordnungsdenken“, in: Die Neue Ordnung in Kirche, Staat, Gesellschaft, Kultur. 20. Jg. 1966, S. 401416, bes. 415 f.

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  126. Zur Problematik „Pluralismus und Globalsteuerung, Planung“ etc. siehe vor allem Rahmeyer (Anm. 123) S. 13 ff.

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  127. Siehe Bermbach/Nuscheier (Anm. 4) S. 10.

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  128. Vgl. hierzu und zum folgenden vor allem die wichtige Studie von Edward N. Megay „Anti-Pluralist Liberalism — The German Neoliberals“, in: Political Science Quarterly, Nr. 3, 1970 S. 422-442 (mit zahlreichen Literatur-und Quellennachweisen) sowie zum antipluralistischen Grundzug des Neoliberalismus das aus der Sicht der christlichen Gesellschaftslehre geschriebene grundsätzliche Werk von Edgar Nawroth: Die Sozial-und Wirtschaftsphilosophie des Neoliberalismus, Heidelberg-Löwen 1961, bes. S. 203–269.

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  129. So z. B. Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Bern-Tübingen 1952, S. 313.

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  130. Für Einzelheiten siehe Presse-und Informationsamt der Bundesregierung(Hrsg.): Die Formierte Gesellschaft — Ludwig Erhards Gedanken zur politischen Ordnung Deutschlands — Reden und Interviews des Bundeskanzlers und bemerkenswerte Stellungnahmen, o.O. und O.J. (Bonn 1966) 150 Seiten. Die Zitate ebd., S. 35 f; Hervorhebungen nicht im Original. Das folgende Zitat ebd., S. 25 f.

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  131. So der aufschlußreiche Buchtitel von Goetz Briefs (Hrsg.): Laissez-faire-Pluralismus; Demokratie und Wirtschaft des gegenwärtigen Zeitalters, Berlin 1966. Trotz seines ursprünglich katholischen Standorts nimmt Briefs insofern eine Zwischenstellung ein, als seine Kritik des politischen Verhaltens vor allem der Gewerkschaften neoliberalen Gedankengängen besonders stark verpflichtet ist. So wirft Edgar Nawroth in seinem Aufsatz „Der Pluralismus der Industriegesellschaft als Ordnungsaufgabe“ (in: Die Neue Ordnung in Kirche, Staat, Gesellschaft, Kultur Jg. 21. 1967, S. 254-264) Goetz Briefs vor, eine schärfere Kritik des Pluralismus als Carl Schmitt vorgetragen zu haben, ebd. S. 256

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  132. Im folgenden beziehe ich mich auf die Studie von Joachim Detjen: Katholische Söziallehre und Neopluralismus; Staatsexamens-Arbeit, Hamburg 1976 (Manuskript), mit umfangreichen Literaturhinweisen.

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  133. Die als „Alternative gegen den individualistischen Pluralismus“ gedachte berufsständische oder leistungsgemeinschaftliche Ordnung wurde erstmals in der Enzyklika „Quadragesimo anno“ (1931), an deren Entwurf Gund-lach und Nell-Breuning mitwirkten, erwähnt. Siehe Detjen a.a.O., S. 106 f.

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  134. Detjen a.a.O., S. 113. 134 Ebd. S. 147 f.

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  135. Bei der „linken Kritik“ könnte demnach von der jeweiligen politischen Position des Kritikers her grob zwischen sozialdemokratischer, linkssozialistischer, reformkommunistischer und orthodoxkommunistischer Pluralismuskritik unterschieden werden.

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  136. Siehe hierzu Nuscheier/Steffani (Anm. 10) S. 36 ff. und 228-290.

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  137. Neben zahlreichen Hinweisen bei Kojarov (Anm. 5) aus dem in fast allen Tonlagen stets einstimmigen Chor konformer Argumentationsverpflichtung siehe Gerhard Haney: Die Demokratie — Wahrheit, Illusion und Verfälschung, Berlin (Ost) 1972, bes. S. 75 ff., wo der Pluralismus als Versuch, die „Trennung von Demokratie und Sozialismus“ zu bewirken, verurteilt und der Pluralismus mit dem Neoliberalismus nahezu gleichgesetzt wird. Weiterhin siehe Elmar Julier: ‚Pluralistischer Marxismus‘? — Zur Marx-Interpretation des heutigen Revisionismus, Frankfurt/M. 1974, sowie E. Gottschling: Demokratie im Zerrspiegel, Berlin (Ost) 1978.

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  138. Scharpf (Anm. 27) bes. S. 29 ff.

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  139. Rainer Eisfeld: Pluralismus zwischen Liberalismus und Sozialismus, Stuttgart 1972. Die zumeist im Sinne des Wortes recht „leichtfertige“ Ablehnung der Pluralismuskonzeption Fraenkels und das ebenso „leicht-fertige“ Bekenntnis zu Laski bilden heute bei vielen „linken Kritikern“ gleichsam einen Basiskonsens. Dies gilt neben Eisfeld — der weder die Laski-Biogra-phie von K. Martin (195 3) noch die beiden grundlegenden Arbeiten über dessen Pluralismustheorien von H. Deane („The Political Ideas of Harold Laski“, 1955) und B. Zylstra („From Pluralism to Collectivism“, 1968) verarbeitete — und dessen Epigonen, wie Gudrich/Fett (Anm. 97), u.a. ebenso für Bermbach/Nuscheier (Anm. 4), die ihrem Sammelband über die innerkommunistische Pluralisierungsdebatte ein Laski-Zitat als Motto voranschicken (!), wie jetzt bei Bodo Zeuner (Anm. 140) und Alemann/ Heinze (Anm. 141).

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  140. Bodo Zeuner „Verbandsforschung und Pluralismustheorie — Etatozentri-sche Fehlorientierung politologischer Empirie und Theorie“, in: Leviathan — Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Heft 2, 1976, S. 137–177, Zitat ebd. S. 138.

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  141. Ulrich von Alemann und Rolf G. Heinze (Hrsg.): Verbände und Staat — Vom Pluralismus zum Korporatismus — Analysen, Positionen, Dokumente, Opladen 1979.

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  142. Siehe oben S. 46 f, 60 und Anmerkung 139.

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  143. Dazu Alemann /Heinze a.a.O., S. 13 ff., 21 und 29. Die Argumentationslinie der Herausgeber wird aus folgenden Zitaten deutlich, die kurz hintereinander auf den S. 14/15 zu finden sind: „An diese Thesen (Carl Schmitts aus der Weimarer Republik, W. St.) knüpfen in der Bundesrepublik direkt konservative Autoren an, um die Macht der Verbände und vor allem der Gewerkschaften negativ zu akzentuieren... Die Auflösung des Staates ist für ihn (Rüdiger Altmann, W. St.) nur durch eine Disziplinierung der Verbände — allen voran der Gewerkschaften — und durch eine Stärkung der Funktion des Kanzlers und eines kompetenten Führungsstabes zu bremsen… Derartige Vorstöße dienten nicht zuletzt dazu, staatliche Entscheidungen als einen zweckrationalen und damit nicht mehr zu kritisierenden Vorgang erscheinen zu lassen, um so die demokratischen Gegenkräfte, vor allem die Gewerkschaften, aber auch die Minderheiten, zu ‚formieren‘. Viele heute wieder eingebrach te Argumentationen für eine politische Disziplinierung der Verbände, die vor allem auf die Gewerkschaften zielen, ähneln frappierend den Positionen der 50er und 60er Jahre.“ (Hervorhebungen nicht im Original.) Die Gewerkschaften werden diesen unaufdringlichen Eifer vielleicht honorieren, nicht hingegen die CDU, wenn sie am gleichen Ort (S. 15) liest: „Diese Argumentation wurde dann von Bundeskanzler Erhard auf dem Bundesparteitag der CDU, 1965, in die Forderung nach einer solidarischen Volksgemeinschaft gegenüber einem neutralen und rationalen Staat umgesetzt.“ Als Gewährsleute für diese Kunde werden, wie generell über den Kenntnisstand zum Pluralismus, „Gudrich/Fett 1972, 47 ff.“ angegeben. Bei denen heißt es allerdings auf S. 51, Erhard habe von einer ‚solidaren ‘Leistungs gemeinschaft gesprochen. Zudem berufen sich Gudrich und Fett bei ihrem Erhard-Hinweis auf die Arbeit von Heribert Kohl: „Pluralismuskritik in der Bundesrepublik — Zur Pluralismusdebatte“, in: Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 12/70, S. 28; dort wird von der Regierungserklärung Erhards vom November 1965 berichtet: „In der ‚solidaren ‘Leistungsgemeinschaft sind, so Ludwig Erhard…“. Bei Alemann/Heinze wird daraus der Nachweis, Erhard habe vor dem CDU-Parteitag im März 1965 die „solidarische Volksgemeinschaft“ gefordert! „Volksgemeinschaft“ ermöglicht bessere Assoziationen, und man muß halt nicht so zimperlich sein. Diese wissenschaftliche Solidität kennzeichnet das ganze Einleitungskapitel der Herausgeber.

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  144. Die unter dem Titel „Verbändepolitik und Verbändeforschung in der Bundesrepublik“ stehende Einleitung der Herausgeber (S. 12-33), die sich mit der Darstellung und Kritik der Pluralismustheorie in Deutschland befaßt, liest sich streckenweise wie eine recht unbekümmert zusammengestellte Vorurteilssammlung der an den Darlegungen von Autoren wie Eisfeld, Gudrich/Fett und Narr/Offe orientierten Pluralismushistoriker und-kritiker (vgl. Anm. 97, 105 und 139). Für diese Literatur geradezu „klassische“ Formulierungen finden sich auf S. 16: Typisch die fehlleitende Zitierweise zu Fraenkel; die dem angeführten Fraenkelzitat folgenden, ihm einen sehr anderen Sinn gebenden Sätze werden einfach fortgelassen. ZumNeoplura-lismus heißt es dann mit entwaffnender Naivität: „Das neoliberale Modell (gemeint ist Fraenkels Pluralismustheorie!) mit seinen harmonistischen und equilib ris tischen Tendenzen ist abzugrenzen von Positionen, die Pluralismus als normatives Ziel verwirklichen wollen. Nicht Gleichgewicht, sondern soziale und politische Gleichheit ist das Leitmotiv solcher mehr demokratisch-sozialistischer Ideen — gerade im Rückgriff auf Harold Laskis Pluralismusentwurf (vgl. Bermbacher/Nuscheier 1972 und Eisfeld 1972)“.

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  145. Bereits Tocquevüle (Anm. 15, Bd. II) schrieb über Amerika: „There is only one country on the face of the earth where citizens enjoy unlimited freedom of association for political purposes. This same country is the only one in the world where the continual exercise of the right of association has been introduced into civil life, and where all the advantages which civilization can confer are produced by means of it“ (S. 138). Der Vergleich zu England ebd. S. 129. Siehe dazu auch die heute noch die Lektüre sehr lohnende Arbeit von Franz Klein: Das Organisationswesen der Gegenwart. Berlin 1913, z.B. S. 67 ff. Während für Tocqueville Vereine in Amerika ein Zeichen der Freiheit sind, sind sie für Klein ein Zeichen des Protestes: „Die freien Organisationen sind ein Protest gegen die Annahme, daß die Dinge in der Gesellschaft oder Menschheit sich von selbst machen oder ausreichend und erschöpfend bloß von den offiziellen Organen der Gesamtheit hergestellt werden können. Sie sind das Mittel der an der Zivilisation bewußt und freiwillig arbeitenden Privatpersonen und Ausdruck der überzeugung, daß solches Mitarbeiten der einzelnen unerläßlich ist“ (S. 298).

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  146. Vgl. oben S. 27 ff.

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  147. Lowi a.a.O., S. 70 f.

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  148. Kelso (Anm. 35) S. 19.

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  149. Franz Nuscheier „Regierung auf Vereinbarung der ‚neuen Stände‘? Diskussion und Befund des Korporatismus in Großbritannien“, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 1979, Heft 4, S. 503–524. Das Heft ist schwerpunktmäßig dem Thema Neokorporatfsmus gewidmet. Dort auch ein Aufsatz von Alemann und Heinze zum Thema „Neo-Korporatismus. Zur neuen Diskussion eines alten Begriffes“, S. 469-487.

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  150. Diese ursprünglich bei der University of California (Berkeley) eingereichte Dissertation erschien, herausgegeben von der Stanford University Press, in Stanford, California 1971.

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  151. Schmitter a.a.O., Zitate S. 383 und 384.

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  152. Ebd.,S. 387.

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  153. Siehe dazu insbesondere das von Philippe C. Schmitter herausgegebene Heft 1 vom April 1977 der Vierteljahresschrift Comparative Political Studies, London (152 S.) zum Generalthema „Corporatism and Policy-Ma-king in Contemporary Western Europe“. Die Einführung und der für unseren Zusammenhang wichtige Artikel „Modes of Interest Intermediation and Models of Societal Change in Western Europe“ (S. 3-38) stammen von Schmitter. Zu dieser Thematik weiterhin Alan Cawson „Pluralism, Corporatism and the Role of the State“, in: Government and Opposition, 13. Jg., 1978, S. 178-198 und Klaus von Beyme „The Politics of Limited Pluralism? — The Case of West Germany“, in: ebd., S. 265-287 sowie Les Metcalfe und Will McQuillan „Corporatism or Industrial Democracy?“, in: Political Studies, Bd. 27, Nr. 2, 1979, S. 266–282.

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  154. Zitiert nach der deutschen übersetzung des Aufsatzes von Schmitter „Interessenvermittlung und Regierbarkeit“ im Sammelband von Alemann/ Heinze a.a.O., S. 94 f. Siehe hierzu — und zu dem von Schmitter zeitweilig favorisierten Typus Syndikalismus — Alemann/Heinze (Anm. 149) S. 476. Die drei Definitionen wurden von Schmitter erstmals in seinem Aufsatz „Still the Century of Corporatism?“, in: Review of Politics, Bd. 36, 1974, S. 85-131, insb. S. 93-98 vorgetragen.

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  155. Dazu Schmitter (Anm. 153) S. 12 und in: Alemann/Heinze (Anm. 154) S. 98.

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  156. Ebd., S. 14 bzw. S. 101 („Gattungsbegriff“).

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  157. So die übersetzung von state corporatism im Gegensatz zu societal corporatism in Alemann /Heinze (Anm. 154) S. 97.

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  158. Vgl. dazu oben S. 53.’

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  159. Kelso (Anm. 35) S. 5 ff.

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  160. Vgl. Fraenkel (Anm. 79), S. 9 und den Anhang: „Auszug aus der amtlichen Begründung des Artikels 165 der Weimarer Verfassung“, ebd. S. 222. Siehe auch Ernst Fraenkel: Das amerikanische Regierungssystem, 3. Auflg., Op-laden l976,S.276 ff.

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  161. Die Lektüre der wichtigen Abhandlung von Heinrich August Winkler: Pluralismus oder Protektionismus? — Verfassungspolitische Probleme des Verbandswesens im Deutschen Kaiserreich, Wiesbaden 1972, sei besonders empfohlen.

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  162. Winkler a.a.O., S. 5.

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  163. Ebd.,S. 6.

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  164. Ebd.,S. 12.

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  165. Ebd., S. 31.

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  166. Ebd., S. 35 ff.

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  167. Der einleitende Aufsatz in Fraenkels Buch: Deutschland und die westlichen Demokratien, trägt die überschrift „Historische Vorbelastungen des deutschen Parlamentarismus“. Siehe dort (Ausgabe 1973) bes. S. 20 f. und 30 f.

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  168. Siehe den Diskussionsbeitrag von Wolfgang Roth in der Zeitschrift für Parlamentsfragen, 1979, Heft 4, S. 544-548.

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  169. Vgl. hierzu Hans-Peter Schneider: Die parlamentarische Opposition im Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band I: Grundlagen, Frankfurt/Main 1974, S. 370411, bes. S. 377 ff. Zur Bedeutung der Opposition für pluralistisches Demokratieverständnis siehe auch Winfried Stef-fani: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie, Opladen 1979, S. 207-262.

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  170. Zur Leistungs-und Innovationsfähigkeit westlicher Demokratien siehe den wichtigen Aufsatz von Richard Löwenthal „Gesellschaftliche Umwandlung und demokratische Legitimität — Zu Jürgen Habermas’ Analyse der Krisentendenzen im ‚Spätkapitalismus ‘“, in: Die Neue Rundschau, 86. Jg., 1975, Heft 4, S. 549–573. Der Aufsatz endet mit den Worten: „Angesichts der anomischen Krisentendenzen muß man zwischen der Verteidigung der westlichen Demokratien als möglichen Trägern einer konstruktiven Umgestaltung und dem Angriff auf ihre Legitimität wählen. Ich möchte hoffen, daß Jürgen Habermas’ Parteilichkeit für die Vernunft’ ihn zu einer klareren Entscheidung für den konstruktiven Weg geführt hat, als in der hier diskutierten Schrift zum Ausdruck kommt.“

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Steffani, W. (1980). Vom Pluralismus zum Neopluralismus. In: Oberreuter, H. (eds) Pluralismus. Uni-Taschenbücher, vol 925. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86096-5_3

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