Zusammenfassung
Die Fraktionen im Bundestag und in den Landesparlamenten finanzieren sich ausschließlich oder doch ganz überwiegend aus staatlichen Haushaltsmitteln. Die immer noch verbreitete Bezeichnung derartiger Zahlungen als bloße „Zuschüsse“ ist insofern irreführend, als diese Zahlungen tatsächlich das Gros der Fraktionseinnahmen ausmachen1. Ein verläßlicher Überblick über sämtliche Einnahmequellen der Fraktionen existiert derzeit allerdings nicht, weil die Fraktionen — anders als die Parteien nach Art. 21 I 4 GG — keine Rechenschaftsberichte über die Herkunft ihrer Mittel veröffentlichen, ebenso wenig über die Verwendung ihrer Mittel und über ihr Vermögen. Die staatlichen Zahlungen an die Fraktionen (und damit das Gros ihrer Einnahmen) ergeben sich indes aus den allgemein zugänglichen Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen der Gebietskörperschaften und der Europäischen Gemeinschaft (vgl. für den Bund und die Länder unter 2).
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Literatur
Theodor Eschenburg, Probleme der modernen Parteifinanzierung, 1961, 11 ff.
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© 1990 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen
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von Arnim, H.H. (1990). Verfassungsfragen der Fraktionsfinanzierung im Bundestag und in den Landesparlamenten. In: Wewer, G. (eds) Parteienfinanzierung und politischer Wettbewerb. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86038-5_4
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-11878-9
Online ISBN: 978-3-322-86038-5
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