Zusammenfassung
Seit 1979 gibt es nach Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen eine vierte Ebene des politischen Wettbewerbs in der Bundesrepublik Deutschland1. Nach 1952, als aufgrund des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) erstmals eine aus 78 Abgeordneten der Parlamente der ursprünglich sechs Mitgliedstaaten gebildete „Gemeinsame Versammlung“ zusammentrat, an deren Stelle 1958 nach Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) eine zur Wahrnehmung der Zuständigkeiten aus den drei Verträgen beauftragte „Versammlung“ mit 142 Mitgliedern trat, die sich späterhin als Europäisches Parlament bezeichnete, war dies noch nicht der Fall. Denn damals wurden die europäischen Abgeordneten, deren Anzahl 1973 mit der Erweiterung von sechs auf neun Mitgliedstaaten auf 198 anstieg, von den nationalen Parlamenten lediglich delegiert und die Parteien hatten demgemäß um diese Mandate keinen Wahlkampf zu füren. Dies änderte sich erst mit der Ersten Direktwahl für das Europäische Parlament, mit der die Gesamtzahl der Abgeordneten zugleich auf 410 mehr als verdoppelt wurde2.
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Wewer, G. (1990). Wahlkampffinanzierung aus dem Europaparlament — Vorläufige Anmerkungen zu einem neuartigen Phänomen. In: Wewer, G. (eds) Parteienfinanzierung und politischer Wettbewerb. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86038-5_13
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