Zusammenfassung
Der Überweisungsauftrag gilt als das typisch deutsche Instrument des Zahlungsverkehrs. Seit 1964 werden gewisse Zahlungsvorgänge statt durch Überweisungen der Zahlungspflichtigen an die Zahlungsempfänger in steigendem Umfang durch Lastschriften (Lastschriftkarten) erledigt, die die Zahlungsempfänger über ihre Kontoverbindungen bei den Kontoverbindungen der Zahlungspflichtigen einziehen lassen. Die Lastschriften sind als „rückläufige Überweisungen“ arbeitsersparende Zahlungsträger im Rahmen des Überweisungsverkehrs, werden aber zahlungsverkehrstechnisch wie Schecks behandelt und zusammen mit diesen unterschiedslos zum Einzug gebracht. Die Deutsche Bundesbank hat den vor Jahren für die Kreditinstitute eingerichteten „Vereinfachten Scheckeinzug“ in den „Vereinfachten Scheck- und Lastschrifteneinzug“ erweitert, zieht also für die Kreditinstitute neben Schecks auch Lastschriften ein, und in vielen Statistiken werden diese beiden Zahlungsträger Stückzahl- und betragsmäßig ohne Unterschied zusammen erfaßt. Gleichwohl gilt der Lastschrifteinzug als eine besondere Zahlungsverkehrsart, weil zu seiner Durchführung bestimmte von den Beteiligten einzuhaltende Verkehrsregeln unerläßlich sind.
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© 1970 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr.Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Lipfert, H. (1970). Die Instrumente des Zahlungsverkehrs. In: Nationaler und internationaler Zahlungsverkehr. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85975-4_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85975-4_8
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-88231-6
Online ISBN: 978-3-322-85975-4
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