Zusammenfassung
Wie bereits erwähnt, dürften tarifvertragliche und einzelbetriebliche Regelungen zur materiellen Mitbeteiligung in nächster Zukunft eine besondere Bedeutung erlangen. Dafür spricht u. a., daß nach einer ersten Pionierphase und Experimenten verhältnismäßig weniger Unternehmen in der Zeit bis 1971 der Beteiligungsgedanke seither — auch ohne politische Unterstützung — schon etwas größere Verbreitung gefunden hat und § 88 Abs. 2 BetrVG 1972 solche Regelungen ausdrücklich erwähnt. Nach einer Untersuchung des Institutes der Deutschen Wirtschaft (Guski/Schneider [1977] S. 27 ff.) praktizieren gegenwärtig 770 Unternehmen in der Bundesrepublik Modelle einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Von den begünstigten 800 000 Arbeitnehmern sind etwa 700 000 Belegschaftsaktionäre, d. h. 20 % der in Aktiengesellschaften beschäftigten Mitarbeiter. Insgesamt beträgt das Mitarbeiterkapital 2,3 Milliarden DM.
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Balzereit, B. (1979). Betriebliche Mitbeteiligung. In: Mitarbeiterbeteiligung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85961-7_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85961-7_3
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