Zusammenfassung
In den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts bewirkte Immanuel Kants Unternehmen, das menschliche Erkenntnisvermögen auszumessen, eine Revolution der Denkungsart, die es nicht mehr gestattete, „zwischen Repräsentationen ein geordnetes Tableau von Identitäten und Unterschieden einzuführen“ (1). Die Scheidung von empirischer und transzendentaler Erkenntnis, wobei letztere das Fundierende ist, lenkte den Blick von den Erscheinungen (Phaenomena), von welchen der populärste Aufklärungsphilosoph Preußens Christian Wolff glaubte, daß in ihnen die Wahrheit liege, weil die Dinge logisch begründet seien (2), auf das menschliche Subjekt, welches als das subiectum in sich die Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis (wie auch die Bedingungen der Möglichkeit von Erfahrung der Gegenstände überhaupt) enthält. Transzendentale Erkenntnis nannte Kant diejenige Erkenntnis, die die Bedingungen der Möglichkeit angeben kann, warum synthetische Urteile a priori möglich sind, die sich durch Allgemeingültigkeit und Notwendigkeit auszeichnen. Entsprechend seinen Untersuchungen gliederte er das menschliche Erkenntnisvermögen in reine Sinnlichkeit, reinen Verstand und reine Vernunft im engeren Sinne, wobei die reine Vernunft die Totalitätsbegriffe, d.s. die Ideen (Unsterblichkeit, Gott und Freiheit) denkt.
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Haase, F. (1986). Auditive Halluzinationen. In: Kleists Nachrichtentechnik. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85798-9_2
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Print ISBN: 978-3-531-11825-3
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