Zusammenfassung
Bei Versicherungsunternehmen ist das Immobilien-Management besonderen Vorschriften für Vermögensanlagen, die in §§ 54f. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) festgelegt sind, unterworfen. Davon ist nicht so sehr der Erwerb, das heißt die Eigentumsübertragung, sondern vielmehr die Zuführung in das gebundene Vermögen (Deckungsstock- und übriges gebundenes Vermögen) betroffen. Aus der nachstehenden Tabelle ergeben sich die Einzeltatbestände für Anzeige- und Genehmigungspflichten, die wesentlich danach unterteilt sind, ob es sich um eine überwiegende Fremdnutzung der Immobilie oder um Eigennutzung für den Geschäftsbetrieb des Versicherungsunternehmens handelt.
Wer gut verdient, strengt sich nicht an. Wer sich anstrengt, verdient nicht gut.
Chinesisches Sprichwort
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1989 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Platz, J. (1989). Aufsichtsbestimmungen für Grundstücksanlagen bei Versicherungsunternehmen. In: Immobilien-Management. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85730-9_6
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85730-9_6
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-19123-4
Online ISBN: 978-3-322-85730-9
eBook Packages: Springer Book Archive