Zusammenfassung
Innerbetriebliche Leistungen sind Leistungen, die nicht für den Absatz bestimmt sind, sondern für den eigenen Betrieb. Sie werden daher als Eigenleistungen bezeichnet. Sie umfassen Anlagen, also aktivierfähige Leistungen, sowie Gemeinkostenleistungen, Leistungen einer oder mehrerer Kostenstellen für andere. Grundsätzlich kann jede Kostenstelle für eine zweite oder dritte arbeiten. Es ist dabei gleichgültig, ob das Konstruktionsbüro von der Fertigung, der Werkzeugbau von der Reparaturabteilung oder das Lager von der Verwaltung beauftragt wird. Fest steht, daß die Kosten der leistenden Kostenstelle den empfangenden Kostenstellen zugerechnet werden müssen, wenn man den Grundsatz der Kostenrechnung nicht durchbrechen will, daß die Kosten nach der Verursachung verrechnet werden sollen. Aktivierfähige Leistungen werden nach Fertigstellung zu Herstellungskosten (§153 Abs. 1 und 2 AktG) bewertet und dem entsprechenden Anlagekonto zugeführt. Gemeinkostenleistungen werden in derselben Periode abgerechnet, in der sie angefallen sind.
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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
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Tiedtke, J. (1979). Besonderheiten der Kostenrechnung in Industriebetrieben. In: Schöning, H., Lembcke, R. (eds) Handbuch der Bilanzierung, Buchführung und Kostenrechnung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85701-9_22
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-99554-2
Online ISBN: 978-3-322-85701-9
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