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Das Entscheidungsproblem und dessen Darstellung in Form einer Ergebnismatrix

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Zusammenfassung

Entsprechend der Axiomatik des Erwartungsnutzens1) ist ein Zivilprozeßverfahren nur dann vorteilhaft, wenn für mindestens eine Partei der zu erzielende Nutzen2) einer Zivilprozeßentscheidung höher liegt als der eines außergerichtlichen Vergleichs. Die Parteientscheidung für ein Zivilprozeßverfahren oder ein vorprozessuales Einigungsverfahren steht folglich in Abhängigkeit von der Höhe der subjektiv bestimmten Einnahmen und Ausgaben im Fall eines Prozesses bzw. im Fall eines außergerichtlichen Vergleichs. Jede der Parteien wird sich für diejenige Alternative mit den höchsten Einnahmen bzw. mit den geringsten Ausgaben entscheiden.

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Literatur

  1. Vgl. statt aller BAMBERG-COENENBERG (1989), S. 88; zur Bewertung der dem µ-Prinzip zugrunde liegenden Annahme D.H.4 dieser Arbeit.

    Google Scholar 

  2. Vgl. LAUX (1982), S. 251 f.; bei der flexiblen Planung wird nur die zu Beginn des Planungszeitraums zu ergreifende Aktion endgültig festgelegt und für jeden zukünftigen Aktionszeitpunkt ein System von Eventualplänen erstellt. Welcher Plan im zukünftigen Zeitpunkt realisiert wird, hängt von der zu diesem Zeitpunkt jeweiligen ümweltbedingung ab.

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  3. Vgl. zum Entscheidungsbaum KOBELT (1987), S. 135; der Entscheidungsbaum kennzeichnet nicht nur die Erwartungsstruktur des Entscheiders über die möglichen Umweltentwicklungen, sondern auch die in den einzelnen Zuständen möglichen Aktionen sowie die Endergebnisse der möglichen Aktionsfolgen.

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© 1992 Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden

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Stix, C. (1992). Das Entscheidungsproblem und dessen Darstellung in Form einer Ergebnismatrix. In: Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung ziviler Rechtsansprüche. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85644-9_15

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  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag

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