Zusammenfassung
Der Entwurf zu einem Bundesberggesetz (im folgenden RE = Referentenentwurf, auch wenn er sich selbst als Entwurf bezeichnet) ist ein Schritt zur Vereinheitlichung und Modernisierung des Bergrechts, das bisher ein Dominium des Landesrechts war und in ganz besonderer Weise mit der Historie der einzelnen Länder und z. T. der Landesteile verflochten gewesen ist. Versuche, ein Bundesbergrecht zu schaffen, sind schon mehrfach gemacht worden, ohne daß bisher ein geschlossener Referentenentwurf gelungen wäre1. Daß jetzt dieser Entwurf geschaffen ist, beweist eine bemerkenswerte Kraft und Mut zur Vereinheitlichung und zur Rechtsreform.
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© 1973 Westdeutscher Verlag GmbH Opladen
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Westermann, H. (1973). Einleitung. In: Freiheit des Unternehmers und des Grundeigentümers und ihre Pflichtenbindungen im öffentlichen Interesse nach dem Referentenentwurf eines Bundesberggesetzes. Rheinisch- Westfälische Akademie der Wissenschaften, vol 182. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85629-6_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85629-6_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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