Zusammenfassung
Für die Auslegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ist in erster Linie der abgeschlossene Vertrag maßgebend, sei es, daß man einen solchen schriftlich formuliert hat, oder sei es, daß die Gültigkeit bestimmter Vertragsnormen vereinbart ist, z. B. die Verkaufsbedingungen irgendwelcher Verbände. Bestand kein besonderer Vertrag, dann kommen im wesentlichen zwei Gesetze in Betracht, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB). Von diesen ist das HGB ein Spezialrecht, das u. a. Vorschriften über Errichtung und Führung von Handelsfirmen, über die Rechtsstellung kaufmännischer Personen, Abwicklung von Handelsgeschäften und über die besonderen Rechtsverhältnisse enthält, die im Verkehr mit Frachtführern (Fuhrunternehmer, Ferntransportunternehmer, Binnenschiffer), mit Spediteuren, mit Eisenbahnen und mit Verfrachtern von Seeschiffen gelten. Wann zieht man nun das eine und wann das andere Gesetz zu Rate?
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© 1973 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Ohling, H. (1973). Das Speditionsrecht. In: Export — Import — Spedition. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85595-4_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85595-4_7
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-36632-8
Online ISBN: 978-3-322-85595-4
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