Zusammenfassung
Das Arbeitsrecht hat die Aufgabe, den Arbeitnehmer vor Gefahren und sonstigen Nachteilen der unselbständigen Arbeit zu schützen. Dem Arbeitnehmer können infolge seiner Eingliederung in den Betrieb oder Haushalt des Arbeitgebers und durch seine Unterwerfung unter dessen Weisungsrecht Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum erwachsen. Die einzel- und kollektiv-vertraglichen Regelungen des Arbeitrechts sind zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes nur bedingt in der Lage, da sie nur Verpflichtungen unter den jeweils Beteiligten schaffen und in ihrer Durchsetzung von deren Willen abhängig sind.
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von Dücker, HG. (1976). Das Arbeitsschutzrecht. In: Arbeitsrecht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85384-4_4
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Print ISBN: 978-3-409-71031-2
Online ISBN: 978-3-322-85384-4
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