Zusammenfassung
Die Bilanz hat die Aufgabe, den Unternehmer und die mit dem Unternehmen verbundenen Personen und Institutionen über die Vermögenslage und über die Erfolgsentwicklung zu unterrichten. Grundsätzlich ist es nicht notwendig, für jeden Personen- oder Interessentenkreis eine andere Bilanz zu machen. Es ist ein arger Mangel, daß in den meisten westlichen Ländern die verschiedenen handeis- und steuerbilanzrechtlichen Vorschriften voneinander abweichen. Die Untergliederung der Bilanz sollte nach Zielgruppen unterschiedlich sein; der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft muß sicherlich mehr Einzelheiten erfahren als der Kleinaktionär. Aber die Zahlen sollten für jedermann die gleichen sein; und sie sollten auch weder für den Fiskus noch für die Gesellschafter manipuliert werden dürfen. Ebenso ist es notwendig, daß wir ein einheitliches Bilanzrecht für alle Rechtsformen bekommen. Das schließt selbstverständlich nicht aus, daß Abweichungen für einzelne Wirtschaftszweige verordnet werden; ebenso müssen sicherlich auch in Zukunft bestimmte Wirtschaftsbereiche, wie Banken und Versicherungsunternehmen, mit eigenen Formblättern arbeiten. Aber wir brauchen im Prinzip eine einheitliche Bilanzierung.
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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
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Zimmerer, C. (1979). Bilanzierungszwecke. In: Die Bilanzwahrheit und die Bilanzlüge. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85304-2_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85304-2_1
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Print ISBN: 978-3-409-96541-5
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