Zusammenfassung
Die Gipfeltreffen in Bremen (6./7. Juli 1978) und Brüssel (4./5. Dezember 1978), die die Zeitspanne von der Absichtserklärung bis zur vertraglichen Konstituierung des Europäischen Währungssystems (EWS) begrenzen, sind heute Geschichte. Das EWS ist seit neun Monaten tätig, zwölf hätten es sein können, wäre es nicht zu einer agrarpolitisch motivierten Verzögerung gekommen. Ein Rückblick wird die inzwischen gemachten Erfahrungen zu bedenken haben, nicht im Sinne einer Deskription, sondern im Sinne einer Prüfung der Hoffnungen und Befürchtungen, die die währungspolitische Initiative von Anfang an begleiteten.
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Anmerkungen
European University Institute Conference November 16–17, 1979: The Political Economy of the European Monetary System — Its Impact on European Integration and US-European Relations. The John Hopkins University Bologna Center, School of Advanced International Studies.
Vgl. hierzu: Ansprache Bundeskanzler Helmut Schmidt auf der Jahresversammlung des Verbandes öffentlicher Banken am 27. Oktober 1978 in Berlin, in: Deutsche Bundesbank, Auszüge aus Presseartikeln, Nr. 87, 1978, S. 8 u. 9; H. Willgerodt, Europäische Währungsunion — Schein und Wirklichkeit, in: Wirtschaftspolitische Chronik, Jg. 27, H. 2, Mai 1978, S. 81–92.
Über diese Phase urteilt Henry C. Wallich aus amerikanischer Sicht im nachhinein wie folgt: “Interventions in exchange markets will not succeed if it runs counter to fundamental economic developments. That has been proved abundantly by the failure, in 1977 and the first part of 1978, of the efforts of central banks to stem the decline of the dollar”. (The International Monetary and Cyclical Situation, Remarks at a meeting sponsored by the Landeszentralbank in Berlin, Monday, June 18, 1978).
Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wachstum und Währung, Jahresgutachten 1978/79, Stuttgart und Mainz 1978, S. 151ff.
Vgl. hierzu: Die D-Mark als internationale Anlagewährung, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, 31. Jg., Heft 11, Frankfurt Nov. 1979, S. 26–34.
Im Deutschen Bundestag am 8. 4. 1976.
„Die europäischen Sozialdemokraten halten am Ziel einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion fest. Jedoch ist die Forderung der Konservativen, den Währungssektor zum Integrationsmotor zu machen, angesichts der stark unterschiedlichen Entwicklung von Produktivität, Preissteigerungsraten und Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten unrealistisch. Fortschritte in Richtung auf eine Währungsunion setzen Erfolge bei der Annäherung der wirtschaftlichen Entwicklung voraus.“ Zitiert nach: M. Kreile, Das Europäische Währungssystem — Inflationsgemeinschaft oder DM-Imperialismus, in: G. Kiesch und R. Seidelmann (Hrsg.), Eurosozialismus, Frankfurt und Köln 1979, S. 51.
R. Vaubel, Die Rückkehr zum neuen Europäischen Währungssystem, Wirtschaftsdienst, Jg. 39, H. 1, Jan. 1979, S. 27.
H. Willgerodt, Europäische Währungsunion…, a. a. O., S. 87.
Vgl. R. Vaubel, a. a. O.
De Strycker, Towards a greater Convergence of Foreign Exchange Policies within the Community, Diskussionspapier (hektographiert) vom 3. April 1978;
van Ypersele, Rapprocher les Monnaies Europèennes, in: Trends, Februar und März 1978.
Der Europäische Rat hat auf seiner Bremer Tagung vereinbart, daß im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Europäischen Währungssystems auch geprüft werden soll, „… welche Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftskraft der finanziell schwächeren Mitgliedsländer im Rahmen eines solchen Systems zu ergreifen sind“. (Schlußfolgerungen der Präsidentschaft des Europäischen Rates, Tagung am 6. und 7. Juli 1978 in Bremen, Anlage, in: Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Auszüge aus Presseartikeln, Nr. 53, 11. Juli 1978, S. 2). Mit der Prüfung dieser Frage wurde der Ausschuß für Wirtschaftspolitik beauftragt, der am 13. Nov. 1978 als Ergebnis seiner Beratungen einen Bericht über den Ressourcentransfer vorlegte.
Schlußfolgerungen der Präsidentschaft…, a. a. O., S. 3.
Vgl. hierzu: Der Europäische Wechselkursverbund, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Jg. 28, Heft 1, Juni 1976, S. 23–30.
Vgl. N. Kloten, Germany’s Monetary and Financial Policy and the EC, in: G. Basevi u. W. Kohl (Hrsg.), The Economic-Political Role of the Federal Republic of Germany in the European Community, Ergebnisse einer Konferenz an der John Hopkins University, Bologna Center vom 5.–7. Okt. 1978, Veröffentlichung in Vorbereitung.
Vgl. C.-D. Ehlermann, Die Errichtung des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit, in: Europarecht, Jg. 8, H. 3, Juli-September 1978, S. 193–208.
Vgl. Schlußfolgerungen der Präsidentschaft…, a. a. O., S. 1/2.
Vgl. H.-D. Smeets, Das Europäische Währungssystem, in: Wirtschaftspolitische Chronik, Heft 2, 1979, S. 1891.
Allerdings wurde hierbei im Bremer Kommuniqué nur auf die kurzfristigen Fazilitäten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr Bezug genommen (vgl. Schlußfolgerungen der Präsidentschaft…, a. a. O., S. 3).
Vgl. BMF Finanznachrichten Nr. 38/78, S. 1.
So auch Bundeskanzler Schmidt: „Die Spitze der Bundesbank ist von mir selbstverständlich im Laufe der letzten Wochen und Monate laufend in das Gespräch eingeschaltet gewesen. Ihre Ratschläge sind eingeflossen“; Interview in: „Die Zeit“vom 21. Juli 1978, wiederabgedruckt in: Deutsche Bundesbank, Auszüge aus Presseartikeln Nr. 57 v. 25. 7. 1978.
P. Ludlow: The Political and Diplomatic Origins of the European Monetary System, Juli 1977 — March 1979, Joint Bologna Center — European University Institute Conference, November 16–17, 1979, vervielfältigtes Manuskript, S. 37.
Dem allerdings die Notenbankgouverneure ihre Ansicht vorgetragen haben.
Inzwischen auch die „Schlußfolgerungen“aus der Tagung des Europäischen Rates vom 29./30. November 1979 in Dublin.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 1979/80, Ziffer 30.
Vgl. H. Stadelmann, Im Mittelpunkt die Energiepolitik, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. 3.1979.
Vgl. N. Kloten, Germany’s Monetary and Financial Policy and the EC, in: G. Basevi und W. Kohl (Hrsg.), The Economic-Political Role of the Federal Republic of Germany in the European Community, Ergebnisse einer Konferenz an der John Hopkins University Bologna Center vom 5.–7. Oktober 1978, Veröffentlichung in Vorbereitung; Das Europäische Währungssystem aus der Sicht der Bundesrepublik, in: Außenwirtschaft, Jg. 34, H. 1, März 1979, S. 84–90; Monetäre Politik unter neuen Bedingungen. Die konjunkturelle Lage an der Jahreswende 1978/79 und die Einführung des EWS, in: Schitag, Schwäbische Treuhand-Aktiengesellschaft (Hrsg.), Der Wirtschaft verpflichtet, Festschrift, Stuttgart 1979, S. 33–49; Das Europäische Währungssystem — Geldpolitik unter neuen Bedingungen, in: Hans Besters (Hrsg.), Zwischenbilanz Europa, Gespräche der List Gesellschaft e. V., N.F. Bd. 4, Baden-Baden 1979, S. 104–120; Geldpolitik unter den Bedingungen des EWS — Implikationen für einen Beitritt Griechenlands, Vortrag auf dem Deutsch-Griechischen Symposium, Tübingen 11. 5. 1979, in: Ott/Wenturis (Hrsg.), Griechenland vor dem Beitritt in die Europäische Gemeinschaft, Frankfurt 1980, S. 197–213; Der Kompromiß: eine Chance für das Europäische Währungssystem, in: K. Borchardt u. F. Holzheu (Hrsg.), Theorie und Politik der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, Festschrift für Hans Möller, Veröffentlichung in Vorbereitung.
Vgl. u. a.: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wachstum und Währung, Jahresgutachten 1978/79, Stuttgart u. Mainz 1978, S. 151ff.; R. Caesar u. D. Dickertmann, Einige kritische Anmerkungen zum Europäischen Währungssystem in: Kredit und Kapital, Jg. 12, H. 3 (1979), sowie die in diesem Aufsatz angegebene Literatur.
Vgl. hierzu N. Kloten, Der Kompromiß…, a. a. O.
Vgl. U. Everling, Perspektiven für die Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft, in: H. Besters (Hrsg.), Zwischenbilanz Europa, Gespräche der List Gesellschaft e.V., N.F. Bd. 4, Baden-Baden 1979.
So hat der EG-Wirtschafts- und Finanzministerrat nach Abschluß der als Zwischenbilanz vereinbarten Prüfung am 17. Sept. 1979 festgestellt, daß das EWS im ersten Halbjahr seiner Existenz zufriedenstellend funktioniert habe, und daß keine Veranlassung bestehe, Änderungen am System vorzunehmen.
Der Marktwert des ECU in einer Mitgliedwährung ausgedrückt kann vom zugehörigen Leitkurs nach oben oder nach unten abweichen. Die sogenannte Abweichungsschwelle ist erreicht, wenn die Divergenz 75% der maximal möglichen Abweichung beträgt. Je nach dem Gewicht der einzelnen Mitgliedswährungen im europäischen Währungskorb entsprechen einer Abweichungsschwelle unterschiedliche prozentuale Abweichungen des ECU-Marktkurses vom zugehörigen ECU-Leitkurs. Überschreitet eine Währung ihre Abweichungsschwelle, so besteht nach den Regeln des EWS die Vermutung, daß die wirtschaftspolitischen Instanzen des betreffenden Landes Maßnahmen zur Bereinigung der Situation ergreifen.
Einen Hinweis auf die Reservebewegungen im Jahre 1979 geben die folgenden Zahlen: Im 1. Halbjahr konnte die Bundesbank netto Devisen im Gegenwert von 19,5 Mrd. DM abgeben. Seit Mitte des Jahres bis Ende September sind dann wieder Devisen im Umfang von 14 Mrd. DM zugeflossen.
Schließung des Lombardfensters, Wertpapier- und Devisenpensionsgeschäfte.
Das dänische Parlament hat dem Preis- und Lohnstopp sowie weiteren Maßnahmen (u. a. auch Kreditrestriktionen) zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten am 14. November 1979 zugestimmt.
Während solche Stützungsoperationen zugunsten des französischen Franken bereits einsetzten, als der Abstand zur Bandgrenze noch recht groß war, sollten die intramarginalen Interventionen zugunsten des von Anfang an schwachen belgischen Franken dazu beitragen, ein erneutes Abdriften dieser Währung bis zu den bilateralen Grenzkursen bzw. über die Abweichungsschwelle hinaus zu verhindern.
Dem ‘parity grid’ im EWS wurde zwecks Überbrückung von Interessengegensätzen ein Abweichungsindikator zur Seite gestellt, dem u. a. in der belgischen Kompromißformel die Qualität eines Frühindikators zugesprochen worden war. Seine Aufgabe, „abweichende“Währungen, damit drohende Spannungen im System frühzeitig anzuzeigen (um noch durch Gegenmaßnahmen ein Erreichen der bilateralen Grenzkurse verhindern zu können), beruhte auf der Erwartung, mittels der arithmetischen Eigenschaft der Abweichungsschwelle (bei dem festgelegten Satz von 75% der maximalen Abweichung kann nicht gleichzeitig eine Währung die obere Abweichungsschwelle und eine andere die untere erreichen) den „Schurken im Stück“eindeutig ausmachen zu können. Der Abweichungsindikator kann aber — das hat die Erfahrung erwiesen — weder seine Rolle als Warnsignal noch die Selektionsfunktion (Bestimmung des Landes, das handeln soll) in der Regel befriedigend erfüllen. Beides wäre nur gewährleistet, wenn sich — wie zumeist unterstellt worden war — eine Währung (etwa die D-Mark) von allen übrigen entfernt, nicht aber, wenn sich die Währungen uneinheitlich entwickeln. In den ersten neun Monaten des EWS wurden die bilateralen Interventionspunkte, etwa zwischen dem belgischen Franc und der Dänenkrone, erreicht, ehe das Warnsignal kam; z. T. waren die Währungen, die an ihre bilateralen Interventionspunkte stießen, sogar um einiges von der Abweichungsschwelle entfernt. Die Erfahrung hat auch gelehrt, daß nicht eindeutig beim „Verursacher“der Spannungen das Warnsignal ertönen muß, sondern daß die Frage, welche Währung die Abweichungsschwelle überschreitet, davon abhängt, ob der überwiegende Teil der Währungen eher schwach oder eher stark ist. Belgien hat beispielsweise beim Überschreiten der Abweichungsschwelle darauf hingewiesen, daß es dabei mehr Opfer der deutschen Devisenverkäufe als Verursacher der Spannung sei. Belastet wird die Indikatorqualität auch dadurch, daß das britische Pfund in die Berechnung eingeht. Bei größeren Abweichungen wird beim Pfund fingiert, es hänge am oberen oder unteren Interventionspunkt. Durch diese Art der Bereinigung bestimmt eine nicht am Verbund beteiligte Währung mit, wo gegebenenfalls die Alarmglocke läutet. Ist das Pfund stark, ist es wahrscheinlicher, daß schwache Währungen ihre Abweichungsschwellen überschreiten; umgekehrt ist es bei einem schwachen Pfund. Im Verlauf des Jahres 1979 war die Position des Pfundes zunächst extrem stark, danach sehr schwach gewesen. Bei einem Korbgewicht von 13,6% für das Pfund, 19,7% für den starken FF und 33,4% für die D-Mark mußte in der Phase des starken Pfundes bei Spannungen am Devisenmarkt ein kleineres Land Gefahr laufen, seine untere Abweichungsschwelle zu überschreiten. Auch der Abweichungsindikator der D-Mark spiegelte 1979 die Entwicklung des Pfund Sterling nicht weniger als die innerhalb des Verbundes wider.
„Wir sind fest entschlossen, den dauerhaften Erfolg durch eine auf größere innere und äußere Stabilität gerichtete Politik sowohl für Defizit- als auch für Überschußländer zu gewährleisten“(Entschließung des Europäischen Rates vom 5. Dez. 1978 über die Errichtung eines Europäischen Währungssystems und damit zusammenhängende Fragen, in: Bulletin Nr. 146, 8. Dez. 1978, S. 1361).
Die US-Maßnahmen wurden erst zwei Wochen später am 6. Oktober 1979 ergriffen.
So anläßlich der Anhebung der Bundesbankleitzinsen am 13. Juli 1979.
Vgl. Anm. 34.
Vorhaltungen wegen Nichtbeachtung der Konsultationspflichten wurden auch im Zusammenhang mit der Abwertung der dänischen Krone erhoben. Dem wurde von dänischer Seite entgegengehalten, daß im Rahmen des neuen stabilitätspolitischen Programms schnell und diskret hätte gehandelt werden müssen. Dies sei auch möglich gewesen, weil wegen des geringen Gewichts der dänischen Krone im Währungskorb nicht mit speziellen agrarmonetären Problemen für die Partner hätte gerechnet werden müssen. Dies ist offensichtlich eine Rechtfertigung, die keinem der größeren EWS-Mitglieder — vor allem nicht der Bundesrepublik Deutschland — zu Gebote steht.
Großbritannien wurde in diesen Vergleich nicht mit einbezogen, da es als Ölförderland Sonderbedingungen unterliegt.
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Kloten, N. (1980). Das Europäische Währungssystem — Eine europapolitische Grundentscheidung im Rückblick. In: Das Europäische Währungssystem — Eine europapolitische Grundentscheidung im Rückblick. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85256-4_1
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