Zusammenfassung
In Kapitel 2 wurde verdeutlicht, daß unter den idealen Bedingungen Anreizkompatibilität stets bei einer linearen Beteiligung an Cash Flows wie auch an Residualgewinnen erzielt werden kann. Bei einer Residualgewinnbeteiligung müssen jedoch die Clean Surplus-Bedingung und die Verrechnung kalkulatorischer Zinsen auf die Vermögens- bzw. Buchwerte der Vorperiode beachtet werden. Unter den zugrundegelegten Bedingungen, Risikoneutralität und identische Zeitpräferenzen, zeigte sich eine Periodenerfolgsbeteiligung gegenüber einer Cash Flow-Beteiligung nicht als überlegen, so daß in diesem Annahmenrahmen eher von einer Irrelevanz der Periodenerfolgsrechnung — und damit auch von etwaigen Modifikationen im Rahmen des EVA-Konzepts — zu sprechen ist. Im folgenden soll nun gezeigt werden, welche Vorteile die Periodisierung von Cash Flows im Rahmen einer Periodenerfolgsrechnung auf der Basis des Residualgewinnkonzepts gegenüber einer unbelassenen Cash Flow-Rechnung bei der Steuerung von Investitionsentscheidungen über finanzielle Anreizsysteme in einer Situation bieten kann, in der Agent und Prinzipal an sie fließende Einkommen unterschiedlich bewerten.
Das vorliegende Kapitel baut in weiten Teilen auf Gillenkirch/Schabel (1999) und Gillenkirch/Schabel (2001) auf.
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Literatur
Pfeiffer (2000) setzt ebenfalls an den Beiträgen von Rogerson und Reichelstein an. Wagenhof er (2003) und Wagenhofer/Riegler (1999) befassen sich in Modellen mit kurz- und langfristigen Aktionsmöglichkeiten des Agenten ebenfalls mit der Bedeutung der Periodenerfolgsrechnung bei der Steuerung von Investitionsentscheidungen. Wagenhofer (1996) weist in einem ähnlichen Modell nach, daß die Anwendung des Vorsichtsprinzips auch in der internen Erfolgsrechnung zielführend sein kann.
Vgl. auch Schneider (1988) und darauf aufbauend Körner (1994).
Vgl. zu dieser ModeUierung Reichelstein (1997), S. 159–161; Reichelstein (2000), S. 5–8; Rogerson (1997), S. 775–778 und Lawx (1999a), S. 286–288.
Bei Risikoaversion eines der Beteiligten würde dessen Kalkulationszinsfuß von der Wahrscheinlichkeitsverteilung über sein Einkommen abhängen. Man müßte dann annehmen, der Unsicherheitsgrad seines Einkommen wäre gegeben, was die Analyse sehr stark einschränken würde, da bereits unterschiedliche lineare Erfolgsmaße zu unterschiedlichen Unsicherheitsgraden führen. Bei variablen Unsicherheitsgraden ist das Steuerungsproblem des Prinzipals nur analysierbar, wenn die Wahrscheinlichkeitsverteilungen über die Einkommen explizit berücksichtigt werden. Vgl. dazu insbesondere Laux (1999a), S. 337–348.
Für eine explizite Modellierung der Motivationsproblematik vgl. Laux (1997); Reichelstein (2000).
Vgl. baux (1999a), S. 241–242.
Vgl. ausführlich Laux (1999a), S. 288–292. Handelt es sich bei den möglichen Investitionsprojekten nicht um Normalinvestitionen, so haben die Kapitalwertfunktionen der Projekte keinen eindeutigen Verlauf, und es kann sowohl zu Unter- als auch zu Überinvestitionsanreizen des Agenten kommen.
Vgl. Laux (1999a), S. 308.
Formal lautet die Bedingung der Anreizkompatibilität für die vorliegende Entscheidungssituation: (Math). Die Notwendigkeit von (Ak) für die Erfüllung dieser Bedingung unter der Voraussetzung, daß der Agent an Cash Flows beteiligt wird, folgt aus einem Theorem in Velthuis (1999). Daß (Ak) auch hinreichend ist, folgt aus (4.10) und (4.11).
Vgl. dazu Wilson (1969), S. 294. Aufgrund dieser Eigenschaft einer anreizkompatiblen Erfolgsbeteiligung spricht Ross von (preference) „similarity”. Vgl. -Ross (1973), S. 135–136.
Vgl. Reichelstein (1997), S. 157.
Der Beweis der Notwendigkeit von (GC) läßt sich durch eine einfache Modifikation der Vorgehensweise in Velthuis (1999) führen. Daß (GC) hinreichend für Goal Congruence ist, läßt sich einfach durch Aggregation über alle Perioden und Bildung der Erwartungswerte nachprüfen.
Vgl. Itami (1975), S. 81–82.
Reichelstein (1997 und 2000) betrachtet ausschließlich Problemstellungen, in denen beide Kriterien äquivalent sind. Wie die folgende Analyse zeigt, ist der Vergleich der Kriterien in Entscheidungssituationen, in denen beide zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, jedoch sehr auf-schlußreich.
Das Residualgewinnkonzept wird wiederum so allgemein verstanden, daß auch eine Beteiligung an ökonomischen Gewinnen (nach Zinsen) und an Endwerten der Cash Flows als Spezialfälle der Residualgewinnbeteiligung betrachtet werden können. Wird der Ertragswert der Investition aktiviert und werden daraufhin Ertragswertabschreibungen vorgenommen (vgl. Schneider (1992), S. 220), so liefert (4.16) den ökonomischen Gewinn nach Zinsen des Projektes. Wird so ab- und gegebenenfalls auch zugeschrieben, daß in jeder Periode bis auf die letzte der Projektdauer ein Gewinn von null ausgewiesen wird, so ist eine Beteiligung an (4.16) einer Beteiligung an Endwerten äquivalent.
Ewert weist in einem Modell mit kombinierten Agency-Problemen nach, daß unter der Berücksichtigung von „Wachstumsoptionen”, d.h. der Möglichkeit, in späteren Perioden profitable Investitionsprojekte durchzuführen, das Risikoanreizproblem gemildert wird. Vgl. Ewert (1995), insbesondere S. 163.
Zu diesem Konflikt zwischen dem Ziel der frühen Gewährung von Entlohnungen und der Vermeidung von Manipulationsmöglichkeiten des Agenten vgl. allgemein Hax (1989), S. 165–168 sowie Laux (1999a), S. 388–394.
Diese Gewinndefinition entspricht der Definition des ökonomischen Gewinns nach Zinsen. Vgl. Laux (1999a), S. 159. O’Hanlon/Peasnell (1998), S. 429, sprechen von „Economic Value Accounting“.
Vgl. z.B. Bodenhorn (1961), S. 587; Schneider (1992), S. 220.
Vgl. Hax (1989), S. 165.
In einer sehr ähnlichen Modellierung zeigt Reichelstein, daß einzig Residualgewinne als Bemessungsgrundlage Goal Congruence gewährleisten können. Vgl. Reichelstein (1997), S. 165 und 168.
Vgl. auch Laux (1999a), S. 311.
Vgl. Laux (1999a), S. 311–313.
Vgl. Reichelstein (1997), S. 158.
Vgl. auch Feltham/Ohlson (1996), S. 215.
Vgl. Rogerson (1997), S. 789.
Vgl. Rogerson (1997), S. 790.
Vgl. Rogerson (1997), S. 791.
Rogerson geht ebenfalls von der Normalinvestitionsannahme aus. Vgl. Rogerson (1997), S. 789. Ist die Annahme nicht erfüllt, gewährleisten Abschreibungen gemäß (4.26) allgemein keine optimale Investitionssteuerung mehr. Die von Reichelstein (2000), S. 24, angegebene Bedingung, unter der auch bei Nicht-Normalinvestitionen eine optimale Steuerung gelinge, ist nicht hinreichend.
Der Residualgewinn jeder einzelnen Periode schafft die richtigen Investitionsanreize: „The basic idea […] is to annuitize the problem from the agent’s point of view […] Therefore, the manner in which the agent compares cashflows across periods becomes irrelevant to predicting the agent’s behaviour.“Roger-son (1997), S. 791. Im Modell von Rogerson entscheidet der Agent über das Volumen einer einzelnen Investition. Das Kostenallokationsschema steuert auch diese Entscheidung optimal. Vgl. Rogerson (1997), S. 783–784.
Vgl. Rogerson (1997), S. 794; Reichelstein (1997), S. 167.
Vgl. hierzu auch Pfaff (1998), S. 509–512.
Fur Verpflichtungen, die am Ende eines Projekts anfallen, können im externen Rechnungswesen, umsatzproportionale Ansammlungsrückstellungen gebildet werden. Hierdurch soll dem Vorsichtsbzw. Realisationsprinzip Rechnung getragen werden. Vgl. Moxter (1996), S. 211.
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Schabel, M.M. (2004). Investitionssteuerung und Periodenerfolgsbeteiligung bei unterschiedlichen Zeitpräferenzen. In: Investitionssteuerung, Periodenerfolgsrechnung und Economic Value Added. Schriften zur quantitativen Betriebswirtschaftslehre. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85232-8_4
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