Zusammenfassung
Herrschaft wurde von Max Weber (1972, 28) als „die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“ definiert. Das soziale Verhältnis der Herrschaft ist im Kern durch ein Nebeneinander von Rollen, die das Befehlen und solchen, die das Gehorchen implizieren, charakterisiert. Dabei ist nicht gesagt, dass der Träger einer Herrschaftsrolle in einem Handlungszusammenhang auch in einem anderen Zusammenhang ebenfalls Träger von Herrschaftsbefugnissen ist. Vielmehr ist es gerade ein Kennzeichen moderner Gesellschaften, dass ein und dieselbe Rechtsperson Träger von Rollen der Herrschaftsausübung und der Herrschaftsunterwerfung zugleich sein kann.
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© 2003 Leske + Budrich, Opladen
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Rittberger, V., Zangl, B. (2003). Der Sachbereich ‚Herrschaft’. In: Internationale Organisationen. Grundwissen Politik, vol 10. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85156-7_10
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