Skip to main content

Probleme der Regierungsorganisation in Bonn

Bemerkungen zu wissenschaftlichen Fragestellungen und bisherigen Veröffentlichungen

  • Chapter
  • 353 Accesses

Part of the book series: Politische Vierteljahresschrift im Westdeutschen Verlag ((PVS50))

Zusammenfassung

Die Politische Wissenschaft hat in der Bundesrepublik den Problemen der Regierungsorganisation im engeren Sinne bislang vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Während es über die übrigen >obersten< Organe schon mehr oder weniger gewichtige Monographien gibt1, liegt nur eine ältere Schrift über die Bundesregierung vor2 und die Detailuntersuchungen, innerhalb derer die Regierungsorganisation eine Rolle spielt, haben es in der Regel schwerpunktmäßig nicht mit dieser zu tun, sondern mit Fragen des Verhältnisses zu den Parteien, des Einflusses der Verbände, des Zustandekommens einzelner Gesetze oder auch der Personalpolitik3. An historischen Untersuchungen fehlt es ganz. Es gibt sie zwar in größerer Zahl für die Zeit vor 19144 und für die Zeit zwischen 1945 und 19495, nicht aber für die Organisation der Bundesregierung selbst. Natürlich finden sich in den Verfassungskommentaren und in den einschlägigen staatsrechtlichen Lehrbüchern zahlreiche Hinweise auf die Rechtsgrundlagen dieser Organisation und es sind auch die Richtlinienkompetenz des Kanzlers6 und die Organisationsgewalt7 der Regierung Thema mehrerer wissenschaftlicher Abhandlungen gewesen: eine politikwissenschaftliche Betrachtungsweise hat sich bisher noch kaum ausgebildet. Den zusammenfassenden Darstellungen des Regierungssystems der Bundesrepublik8 ist diese Lücke in der wissenschaftlichen Bearbeitung deutlich anzumerken.

Die ersten Literaturabhandlungen dieser Serie erschienen in Heft 2/1967, S. 323–352 und in Heft 1/1968, S. 82–98.

This is a preview of subscription content, log in via an institution.

Buying options

Chapter
USD   29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD   54.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD   69.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Learn about institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literature

  1. Vgl. z. B. Gerhard Loewenberg: Parliament in the German Political System, Ithaca (N. Y.) 1967;

    Google Scholar 

  2. Friedrich Schäfer: Der Bundestag, Eine Darstellung seiner Aufgaben und Arbeitsweise, verbunden mit Vorschlägen zur Parlamentsreform, Köln 1967;

    Google Scholar 

  3. Hans Schäfer: Der Bundesrat, Köln 1955;

    Google Scholar 

  4. Karlheinz Neunreither: Der Bundesrat zwischen Politik und Verwaltung, Heidelberg 1959;

    Google Scholar 

  5. Helmut Vonderbeck: Der Bundesrat. Ein Teil des Parlaments der BRD, Meisenheim 1964;

    Google Scholar 

  6. Bundesverfassungsgericht (Hrg.): Das Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe 1963, sowie die angekündigte Arbeit von H. Laufer über das BVerfG.

    Google Scholar 

  7. Fritz Münch: Die Bundesregierung, Frankfurt 1954.

    Google Scholar 

  8. Ich erinnere hier z. B. an Jürgen Domes: Bundesregierung und Mehrheitsfraktion, Köln 1964;

    Google Scholar 

  9. Wilhelm Hennis: »Verfassungsordnung und Verbandseinfluß«, in: PVS 1961, S. 23 ff.; Viola Gräfin von Bethusy-Huc: Demokratie und Interessenpolitik, Wiesbaden 1962, oder an Otto Stammer (Hrg.): Verbände und Gesetzgebung, Köln 1965.

    Google Scholar 

  10. Ober sie wird demnächst in einer Sammelrezension in dieser Zeitschrift berichtet.

    Google Scholar 

  11. Vgl. dazu die Sammelbesprechung von Reinhard Kühnl: »Konstituierung und Regierungssystem der Bundesrepublik«, in: PVS 1967, S. 323 ff., und außerdem Walter Vogel: Westdeutschland 1945–1950, Der Aufbau von Verfassungs- und Verwaltungseinrichtungen über den Ländern der westlichen Besatzungszonen, Teil 1 Koblenz 1956 und Teil 2 Boppard 1964, sowie Tilman Pünder: Das bizonale Interregnum, Geschichte der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. O. Ort (Düsseldorf) 1966.

    Google Scholar 

  12. Statt vieler: Wilhelm Hennis: Richtlinienkompetenz und Regierungstechnik, Tübingen 1965,

    Google Scholar 

  13. Ernst U. Junker: Die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, Tübingen 1965.

    Google Scholar 

  14. Ernst-Wolfgang Böckenförde: Die Organisationsgewalt im Bereich der Regierung, Eine Untersuchung zum Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1964.

    Google Scholar 

  15. Auch dazu R. Kühnl, a.a.O. Ausführlicher gehen von den dort behandelten Veröffentlichungen auf Regierungsorganisation und Verwaltungsprobleme ein: Thomas Ellwein: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Köln 1965; Theodor Eschenburg: Staat und Gesellsdiaft in Deutschland, 6. Aufl., München 1964, und vor allem Rudolf Wildenmann: Macht und Konsens als Problem der Innen- und Außenpolitik, Frankfurt 1963.

    Google Scholar 

  16. Für diesen Bereich ist als unentbehrliches Hilfsmittel zu nennen: H. Lechner und K. Hülshoff: Parlament und Regierung, Textsammlung des Verfassungs-, Verfahrens- und Geschäftsordnungsrechts der obersten Bundesorgane mit Anmerkungen, Erläuterungen, Hinweisen und Sachregister. 2. Aufl. München (C. H. Beck Verlag, 1958, 542 S.). Der Band enthält das Grundgesetz, das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung und die übrigen unmittelbar den Bundestag betreffenden Gesetze sowie seine Geschäftsordnung und die des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses. In ähnlicher Weise finden hier sich alle relevanten Bestimmungen für das BVerfG und die Bundesregierung, während unter dem Rubrum Bundespräsident nur das Gesetz über dessen Ruhebezüge aufgenommen und dieses neben die Flaggen-und Feiertagserlasse sowie die gesamten Regelungen für Orden und Ehrenzeichen gestellt ist. Die Verfasser haben sich durch sorgfältige Annotationen, Verweise und Hervorhebungen wichtiger Streitfragen verdient gemacht.

    Google Scholar 

  17. Das gilt z. B. für alle Organisationsvergleiche, für die Entwicklung der Ministerialorganisation seit 1871 im einzelnen oder für die Unzahl der Definitionen des Begriffes Regierung samt ihren Implikationen. Ich verweise dazu auf Band 3 der von mir herausgegebenen Reihe »Politik — Regierung — Verwaltung«, dessen Teil 1: Regierung als politische Führung, im Herbst 1968 und dessen Teil 2: Regierung als Verwaltungsführung, im Frühjahr 1969 erscheinen werden.

    Google Scholar 

  18. Vgl. z. B. Otto Mayer: Deutsches Verwaltungsrecht, I. Band, 2. Aufl., München 1914, der (S. 2) feststellt, daß sich das Ganze der staatlichen Tätigkeit in der üblichen Dreiteilung von Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung darstelle, um dann (S. 3) zu dem Ergebnis zu kommen: Wenn alle Besorgung von Staatsgeschäften an diese selbständigen Begriffe verteilt ist, ist für die Regierung nichts übrig geblieben, »als das Allgemeine, das darüber steht. Man begreift darunter die Oberleitung des Ganzen, das einheitliche Richtunggeben für die politischen Geschicke des Staates und die Kulturentwicklung im Innern. Ausgehend von der Zentralstelle, vom Fürsten und seinen Gehilfen, beeinflußt sie alle Arten der wirksamen Staatstätigkeit, ist aber für sich selbst keine davon und kommt hier nicht weiter in Betracht«.

    Google Scholar 

  19. Fritz Morstein Marx hat in seiner Besprechung meiner »Einführung in die Regierungs- und Verwaltungslehre« (Stuttgart 1966, Band I der in Anm. 10 erwähnten Reihe) in: PVS 1967, S. 353, die »Berechtigung zu einer gegenseitigen Absonderung« von Regierung und Verwaltung mit folgender Frage angegriffen: »Sollte die Trennung von ›Regierung‹ und ›Verwaltung‹ nicht etwas mit dem geschichtlichen Tatbestand zu tun haben, daß im absoluten Staat ›Regierung‹ der Sache nach eben ›Obrigkeit‹ bedeutete, also die politische Ebene im Gegensatz zur Ebene der Verwaltung darstellte?« Otto Heinrich von der Gablentz hat in einer Rezension auf die herrliche Einfachheit des angelsächsischen “government” hingewiesen. Im Hintergrund stehen zwei Fragenkomplexe und mit ihnen verbundene Traditionen, die der angelsächsischen Bemühungen, zwischen Politik und Verwaltung zu unterscheiden, und die der deutschen Gewaltenteilungsdogmatik, die im Kern immer auch darin bestand, daß sie die Tatsache der politischen Führung mehr oder weniger außer acht ließ. Ohne die Auffassung vertreten zu können, zwischen Politik und Verwaltung ließe sich zureichend differenzieren, bin ich aber fest davon überzeugt, daß wir unabhängig vom konstitutionellen Gewaltenteilungsschema den Bereich der politischen Führung für sich erfassen und von dem des überwiegenden oder bloßen (an Normen und Sanktionen zu bindenden, gerichtlicher Kontrolle unterliegenden) Vollzugs trennen müssen, damit einerseits faktisch geklärt wird, wer an dieser politischen Führung teilhat (das ist dann auch ein Teil der sogenannten Verwaltung) und damit normativ bestimmt werden kann, wer an ihr teilhaben soll — hier geht es dann vor allem; um die Position des Parlaments.

    Google Scholar 

  20. Wilhelm Hennis: »Aufgaben einer modernen Regierungslehre«, in: PVS 1965, S. 422 ff., hier S. 426.

    Google Scholar 

  21. Vgl. dazu die in Anm. 12 genannte Einführung sowie den ihr folgenden Band: Parlament und Verwaltung, Teil I: Gesetzgebung und politische Kontrolle, Stuttgart 1967, bes. S. 24 ff.

    Google Scholar 

  22. So Jürgen Habermas: »Erkenntnis und Interesse«, in: Merkur, Dezember 1965, S. 1139 ff., hier S. 1148.

    Google Scholar 

  23. Eine Zusammenfassung dazu in meinem Beitrag: »Regierungslehre als praktische Wissenschaft«, in: Wissenschaft und Praxis, Köln 1967, S. 21 ff.

    Google Scholar 

  24. J. Habermas, a.a.O., S. 1147 f.

    Google Scholar 

  25. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal auf die oben angezeigte Reihe über die Ämter und Organisationen der BRD und das dort Gesagte.

    Google Scholar 

  26. Vgl. dazu J. Habermas: »Analytische Wissenschaftstheorie und Dialektik«, in: Logik der Sozialwissenschaften, 3. Aufl., Köln 1966, und den in mancher Hinsicht signifikanten Satz von W. Hennis (Anmerkung 13, dort S. 427): »Wenn es erlaubt ist, in der Regierungslehre so etwas wie eine Betriebswirtschaftslehre des modernen Staates zu sehen, so erweckt unser Fach den Eindruck einer Betriebswirtschaftlehre, deren einziges Thema die Mitbestimmung ist.«

    Google Scholar 

  27. Beide Begriffe habe ich meiner Reihe »Politik — Regierung — Verwaltung« (Anmerkung 10 und 12) zugrunde gelegt und dies im Band I näher entwickelt.

    Google Scholar 

  28. Auch dieser Begriff wird in Band I und in den Bänden II/1 und III/1 meiner Reihe näher expliziert. Ich verwende ihn, um neben den konstitutionellen Gegebenheiten die funktionalen in den Griff zu bekommen und um dabei gegenüber der sich in vieler Hinsicht anbietenden Identifikation von Regierung und politischer Führung die Möglichkeiten und Notwendigkeiten eines pluralen, insoweit also ›demokratischen‹ Führungsbildes auch theoretisch offen zu halten. Wesentlich ist dabei der Gesichtspunkt, daß auch Teile der Verwaltung unmittelbar an der politischen Führung teilhaben und dies konstitutionell bisher kaum berücksichtigt ist.

    Google Scholar 

  29. Die erste dieser beiden Möglichkeiten verweist auf die Problematik der Expertokratie, die vor allem in Zusammenhang mit den Planungsüberlegungen gesehen werden muß, die zweite Möglichkeit ist insofern demokratie-immanent, als der verschlungene Prozeß der politischen Willensbildung und die Pluralität der Führungsgruppen und -instanzen die gegebene Effektivität der Apparatur vermindern oder doch neutralisieren kann. Im Text ist die dritte Möglichkeit nicht erwähnt, die des Bündnisses zwischen der Regierung im engeren Sinne und der Apparatur ›gegen‹ andere. Durch dieses Bündnis würde die heute meist schon nur noch mühsame Konkurrenz von Parlament und Regierung als politische Integrationsfaktoren zugunsten der Regierung beendet und es würde im Sinne Rüdiger Altmanns (Das Erbe Adenauers, Stuttgart 3. Aufl. 1960, S. 152), das Modell des liberalen Verfassungsstaates mit dem parlamentarischen System abgebaut zugunsten des neuen Modells mit der starken Regierung, mit weitgehender Ausschaltung innerer Konflikte, mit stärkerer Integration und mit einer »Vereinheitlichung seiner verschiedenen Elemente, so daß der Staat von ihrer Zusammenfassung her (und nicht mehr aus ihrer Gegensätzlichkeit) zu begreifen ist«. Auch dazu R. Kühnl (oben Anm. 5).

    Google Scholar 

  30. Dazu neuerdings H. Krauch u. a. (Hg.): Forschungsplanung, München 1966, bes. im Abschnitt »Forschung und Politik«; Klaus Lompe: Wissenschaftliche Beratung der Politik, Göttingen 1966; Arnd Morkel: Politik und Wissenschaft, Hamburg 1967;

    Google Scholar 

  31. Otto Stammer: »Der Politikwissenschaftler als Berater der politischen Praxis«, in: Wissenschaft und Praxis, Köln 1967, S. 35 ff.

    Google Scholar 

  32. Daß sich in beiden außerdem nicht nur eine Bejahung gesellschaftlicher Realitäten, sondern auch ein gesellschaftspolitisches Programm ausdrücken kann, habe ich ausgeführt in meinem Beitrag: »Lethargie oder Restauration? Kritische Überlegungen zur Bonner Regierungsorganisation«, in: Festschrift für Otto Brenner, Frankfurt 1967, S. 323 ff.

    Google Scholar 

  33. Normalerweise wird Erhard dabei vorgeworfen, er sei ein schlechter Verwaltungsfachmann. R. Wildenmann, a.a.O., S. 169, verweist dagegen auf die besonderen Aufgaben des Amtes und meint, daß die unkonventionelle Art der Urteilsfindung auch als »ein sachgerechtes Merkmal des Bundesministeriums für Wirtschaft angesehen werden« kann.

    Google Scholar 

  34. Zu diesem fatalen Begriff Wolf-Dieter Narr: »Systemzwang als neue Kategorie in Wissenschaft und Politik«, in: Atomzeitalter Heft 7/8, 1967, S. 400 ff.

    Google Scholar 

  35. Dazu die in Anm. 5 erwähnte Rezension von R. Kühnl, in der z. B. Peter H. Merkt: Die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland, dt. Ausg., Stuttgart 1965, behandelt ist. Bei R. Wildenmann, a.a.O., verweise ich auf Abschnitt B.

    Google Scholar 

  36. Max Beloff: Neue Dimensionen der Außenpolitik, dt. Ausg., Köln o. J. (1961). Auch dazu wieder vor allem R. Wildenmann, a.a.O.

    Google Scholar 

  37. Hans-Peter Schwarz: Vom Reich zur Bundesrepublik, Deutschland im Widerstreit der außenpolitischen Konzeptionen in den Jahren der Besatzungsherrschaft 1945–1949, Neuwied 1966.

    Google Scholar 

  38. Neuerdings zugänglich in Otto Hintze: Staat und Verfassung, Gesammelte Abhandlungen zur allgemeinen Verfassungsgeschichte, 2. Aufl. Göttingen 1962, S. 34 ff.

    Google Scholar 

  39. Otto Brunner: Land und Herrschaft, Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Österreichs im Mittelalter, 5. Aufl., Darmstadt 1965.

    Google Scholar 

  40. Carl J. Friedrich: »Die Problematik der Willensbildung in der äußeren Politik«, in: Zeitschrift für Politik 1933, S. 645 ff.

    Google Scholar 

  41. John H. Herz: International Politics in the Atomic Age (1959), dt. Ausgabe: Weltpolitik im Atomzeitalter, Stuttgart 1961.

    Google Scholar 

  42. S. o. Anm. 7.

    Google Scholar 

  43. Vgl. von Arnold Köttgen vor allem: »Der Einfluß des Bundes auf die deutsche Verwaltung und die Organisation der bundeseigenen Verwaltung«, in: JöR NF 3, S. 67 ff., und JöR NF 11, S. 173 ff.

    Google Scholar 

  44. Näheres dazu in Band II/1 der von mir herausgegebenen Reihe (s. oben Anm. 14).

    Google Scholar 

  45. Auch zu diesem Thema ist bisher in erster Linie R. Wildenmann, a.a.O., zu erwähnen.

    Google Scholar 

  46. Vgl. dazu F. Schäfer, a.a.O., S. 104 f.

    Google Scholar 

  47. Öffentlich am meisten erörtert wurden bisher die Überschneidungen im Bereich der Entwicklungshilfepolitik. Hierzu legte der Bundsrechnungshof im April 1964 eine Denkschrift vor, die ergab, daß außer dem Bundespräsidialamt, dem Bundestag und dem Bundeskanzleramt an der Entwicklungshilfe 15 Bundesministerien und 17 nachgeordnete Behörden sowie 8 andere Einrichtungen beteiligt seien. In den Ministerien seien 231 Ministerialreferate mit zuständig, deren Zuständigkeit sich in mehr als 700 Punkten überschneide. Schon vorher äußerte sich kritisch E. W. Böckenförde, a.a.O., S. 195. — Eine vorzügliche Einführung in diesen Gesamtkomplex gibt Gerhard Fritz: Organisation der Entwicklungspolitik, Bonn 1963, Eichholz Verlag. 142 Seiten. Die Veröffentlichung unterrichtet sowohl über die internationalen als auch über die nationalen Einrichtungen, beide beanspruchen je etwa die Hälfte des Buches. In beiden Fällen ist von den amtlichen, offiziösen und privaten Stellen, die beteiligt sind, sowie von ihrer Zusammenarbeit die Rede. Beabsichtigt ist dabei Information, nicht Analyse. Dennoch finden sich kritische Bemerkungen — angesichts der nahezu sprichwörtlichen Kompliziertheit der Verhältnisse in Bonn lassen sie sich kaum unterdrücken.

    Google Scholar 

  48. Siehe oben Anm. 21.

    Google Scholar 

  49. Vgl. dazu E. W. Böckenförde, a.a.O., S. 173 ff. In der Folge wird dann allzu leicht das Kabinett mit Politik identifiziert, während das Ministerium als oberste Verwaltungsbehörde fungiert und die Vermittlung des einen mit dem anderen dem Minister überlassen bleibt.

    Google Scholar 

  50. Dazu gehört auch, daß es zwar deutscher Tradition entspricht, jeden Minister ins Kabinett aufzunehmen, diese Tradition aber in mancher Hinsicht fragwürdig geworden ist. Es spricht vieles für eine Vermehrung der Ressorts und für eine Verkleinerung des Kabinetts. So auch R. Wildenmann, a.a.O., S. 172. E. Böckenförde gewinnt (a.a.O., S. 176) der englischen Unterscheidung zwischen Kabinett und Regierung Sympathien ab; er verweist darauf, daß die Dinge in den Bundesländern völlig anders liegen — dort ist z. B. die Zahl der Ministerien mit Redit meist fixiert — und schreibt S. 178: »Die im Grundgesetz vorgesehene Regierungsstruktur ist in ihrem Kern… eine modifiziert bürokratische, die Einheit der Regierung, die sich daraus ergibt, eine schematische, nidit eine gegliederte und gestufte.«

    Google Scholar 

  51. Ein weiteres Problem ist das der Koordination. Für sie werden zunehmend institutionelle Vorkehrungen (Teilkabinette, interministerielle Ausschüsse usw.) erforderlich, dennoch kann letztlich das Kabinett nicht wirksam entlastet werden, weil derartige Koordinationsmechanismen die grundsätzliche Gleichberechtigung der Minister nicht neutralisieren. Dies gilt weithin auch für die geschäftsordnungsmäßig vorgesehene Sonderstellung einzelner Minister: die GO kann die Verfassung nicht durchbrechen.

    Google Scholar 

  52. Die Literatur zur Planungsproblematik ist heute schon äußerst verzweigt; einzelne Nennungen müßten hier begründet werden. Ich verweise deshalb nur auf Joseph H. Kaiser (Hg.): Planung I, Recht und Politik der Planung in Wirtschaft und Gesellschaft, Baden-Baden 1965, und den 1967 folgenden Band II, die die bisher konkreteste Übersicht über tatsächliche Planungen auch in der BRD enthalten.

    Google Scholar 

  53. Damit ist nichts zu dem entscheidungstheoretischen Problem gesagt, ob Planung zu Entscheidungsalternativen führen kann oder ob nicht in vielen Fällen nahezu zwangsläufig nur eine einzige Entscheidungsmöglichkeit so ausgearbeitet ist, daß dann die politischen Instanzen zustimmen müssen. Auch Planung ist ja Investition.

    Google Scholar 

  54. Friedrich H. Tenbruck: »Zu einer Theorie der Planung«, in: Wissenschaft und Praxis, Köln 1967, schreibt S. 128, formal betrachtet seien Planungen nicht Neues. »Planendes Handeln, überlegte Regelungen, Zweckverwirklichung für andere hat es gegeben, seit die gesellschaftliche Organisationen die Befugnisse oder die Macht für entsprechende Maßnahmen einzelnen zugeteilt oder belassen hat, also mindestens seit es staatliche Organisation gibt. Das Besondere der heutigen Situation liegt denn auch in den materialen Dimensionen der gegenwärtigen Planungen. Es sind das steigende Ausmaß und Tempo der Planungen und die wachsende Zahl der Planungsträger, welche eigentlich zur Debatte stehen. Es sind diese neuen Dimensionen der an sich nicht neuen Planungen, welche erst das Ob und Wie unsicher machen und auf verschiedensten Einzelgebieten zum Streit der Experten führen.« Vgl. dazu auch Jürgen Bertram: »Die Planung und der Prozeß der wechselseitigen Abstimmung von Staats- und Kommunalpolitik«, in: PVS 1966, S. 377 ff.

    Google Scholar 

  55. Statt vieler verweise ich hier nur auf die vorzügliche Arbeit von Niklas Luhmann: Funktionen und Folgen formaler Organisation, Berlin 1964.

    Google Scholar 

  56. Hierzu verweise ich auf eine Untersuchung, die Joachim Blank im Band III/2 der von mir herausgegebenen Reihe (s. oben Anm. 10) veröffentlichen wird.

    Google Scholar 

  57. Die Wirksamkeit dieses Prinzips ist dringend unter sozialpsychologischen Gesichtspunkten zu erörtern. Vgl. dazu Robert Presthus: Individuum und Organisation, dt. Ausg. Frankfurt. Zu überlegen ist aber auch, daß die Durchgängigkeit der hierarchischen Struktur, verbunden mit der dauerhaften Kompetenzordnung, eine erhebliche Behinderung beweglichen Verwaltens dort bedeutet, wo vorübergehende Arbeitsgruppen, projektgebundene Teams usw. an sich zweckmäßig wären. Die Stäbe in den Bonner Ministerien, die überwiegend erst 1967 eingerichtet worden sind, haben meist nur derartige Funktionen, d. h. sie bearbeiten abteilungsübergreifende Angelegenheiten. In diesem Zusammenhang ist auf die auch hierfür wichtigen Untersuchungen zur Verwaltungslehre hinzuweisen, z. B. Paul Meyer: Die Verwaltungsorganisation, dt. Ausg., Göttingen 1962, oder auf Fritz Morstein Marx (Hg.): Verwaltung, Eine einführende Darstellung, Berlin 1965.

    Google Scholar 

  58. Wesentliche Vorarbeiten liegen dafür in den neueren Darstellungen zur Beamtengeschichte vor; in erster Linie Reinhart Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution; Allgemeines Landrecht, Verwaltung und soziale Bewegung von 1791 bis 1848, Stuttgart 1967; Wolfgang Runge: Politik und Beamtentum im Parteienstaat, Die Demokratisierung der politischen Beamten in Preußen zwischen 1918 und 1933, Stuttgart 1965; Hans Mommsen: Beamtentum im Dritten Reich, Mit ausgewählten Quellen zur nationalsozialistischen Beamtenpolitik, Stuttgart 1966.

    Google Scholar 

  59. Auch die Ambivalenz des Verantwortlichkeitsbegriffes ist bisher nicht ausreichend gewürdigt. Traditionell ist der personale Verantwortungsbegriff verbreitet, der Verantwortung entweder auf Norm und Sanktion oder — soweit sie nicht vorhanden und damit keine Beurteilungsmaßstäbe gegeben sind — auf das individuelle Gewissen bezieht. Praktisch werden damit viele ›Verantwortliche‹ mehr oder weniger unverantwortlich, solange nicht die ›neue Lage‹ erkannt und ihr entsprochen wird. Dazu N. Luhmann, a.a.O., S. 172 ff.

    Google Scholar 

  60. Dies ist im wesentlichen das ›Programm‹, das der von mir herausgegebenen Reihe »Politik — Regierung — Verwaltung« zugrunde liegt. Band II untersucht dabei die Führungsmittel unter dem Aspekt der Mitwirkung des Parlaments (Teilband 1: Gesetzgebung und politische Kontrolle; Teilband 2: Joachim Hirsch: Haushaltsgesetzgebung und Rechnungskontrolle, Stuttgart 1968). Der Artikel dient zugleich der Besprechung folgender Veröffentlichungen:

    Google Scholar 

  61. Hans W. Baade: Das Verhältnis von Parlament und Regierung im Bereich der Auswärtigen Gewalt der Bundesrepublik Deutschland, Hamburg 1962;

    Google Scholar 

  62. Ernst-Wolf gang Böckenförde: Die Organisationsgewalt im Bereich der Regierung, Berlin 1964;

    Google Scholar 

  63. Gerhard Fritz: Organisation der Entwicklungspolitik, Bonn 1963; Institut ›Finanzen und Steuern‹: Der Finanzminister, Bonn 1954; sowie die ersten acht Bände der Reihe: Ämter und Organisationen der Bundesrepublik Deutschland.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Editor information

Wolfgang Seibel Monika Medick-Krakau Herfried Münkler Michael Th. Greven

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1997 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen/Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Ellwein, T. (1997). Probleme der Regierungsorganisation in Bonn. In: Seibel, W., Medick-Krakau, M., Münkler, H., Greven, M.T. (eds) Demokratische Politik — Analyse und Theorie. Politische Vierteljahresschrift im Westdeutschen Verlag. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85112-3_9

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85112-3_9

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-322-85113-0

  • Online ISBN: 978-3-322-85112-3

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics