Zusammenfassung
Die klare Trennung und Unterscheidbarkeit terraner und maritimer Raumordnungen hatte es — wie wir gesehen haben — Seemächten bis ins 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts ermöglicht, die völkerrechtlichen Beschränkungen von bewaffneten Konflikten zu Lande zu umgehen und über klassische maritime Mittel — wie z.B. Blockaden sowie Beute- und Prisenrechte — Macht- und Einflußprojektion auszuüben: “Das Meer bleibt außerhalb jeder spezifisch staatlichen Raumordnung. Es ist weder Staatsgebiet, noch kolonialer Raum, noch okkupierbar. Es ist frei von jeder Art staatlicher Raumhoheit. Das feste Land ist durch klare lineare Grenzen in Staatsgebiete und Herrschaftsräume aufgeteilt. Das Meer kennt keine anderen Grenzen als die Küste. Es steht als einziger Flächenraum allen Staaten frei und offen für den Handel, für die Fischerei und für eine freie, ohne Rücksicht auf Nachbarschaft oder geographische Grenzen zulässige Ausübung des Seekrieges und des Beuterechts im Seekrieg.” 298 Das Meer hat, wie das Land, einen ihm eigentümlichen “Nomos”. 299 Im Nachlaß von Carl Schmitt findet sich das Buch von “Joseph Conrad, The Mirror of the Sea” sowie folgende Gedanken von Carl Schmitt als Notizen zum Themenkreis “Land und Meer”: “Die Blockade, das typische Kampfmittel der Seemacht, erfüllt die Moral der humanitären Kriegsführung, des wundenlosen Kampfes, der unblutigen Entscheidung, der gleicherweise die bewaffnete Macht wie die heimische Bevölkerung, Greise wie Kinder, Männer wie Frauen, trifft und dem unblutigen Tode, dem Verhungern und der Tuberkulose ausliefert. Sie liefert aber auch die Rechtfertigung für ebenso schreckliche Kampfmittel, für den Gaskrieg, den Atomkrieg, für den Kampf mit Bakterien und Strahlen.” 300
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© 1996 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen
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Vad, E. (1996). Der erweiterte Strategiebegriff. In: Strategie und Sicherheitspolitik. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85096-6_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85096-6_7
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Print ISBN: 978-3-531-12912-9
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