Zusammenfassung
Die für die Sicherung des Weltfriedens zuständige Institution sind die Vereinten Nationen (VN). Ihre rechtliche Grundlage ist die Charta vom 29.06.1945. 459 Sie macht generell einen Einsatz militärischer Gewalt zur Wiederherstellung friedlicher Verhältnisse abhängig von den Voraussetzungen des Rechts auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs (Artikel 51) bzw. des Beschlusses des Sicherheitsrates über militärische Sanktionen im Falle einer Bedrohung oder eines Bruchs des Friedens und einer Aggression (Artikel 39 – 50). Regionale Vereinbarungen und Institutionen zur Sicherheitsvorsorge sind de jure an die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen gebunden und können zivile wie militärische Sanktionsbeschlüsse des Sicherheitsrates der Weltorganisation ausführen. Zur Durchsetzung von Beschlüssen und Maßnahmen waren 1994 über 90.000 VN-Truppen an 13 verschiedenen Konflikten der Welt in Friedensmissionen involviert.
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© 1996 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen
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Vad, E. (1996). Die Ambivalenz universaler Friedenssicherung. In: Strategie und Sicherheitspolitik. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85096-6_14
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85096-6_14
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-12912-9
Online ISBN: 978-3-322-85096-6
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