Zusammenfassung
Zweck der Aufnahme einer Geländefläche (Grundstück, Flurstück, Gebäude, Verkehrsweg, Waldstück usw.), ist, ihre Größe zu bestimmen, ihre Umringsgrenze in einem Plan sichtbar zu machen und Zahlenmaterial für die Wiederherstellung einzelner Punkte zu gewinnen. Von einer Fläche können nur Einzelpunkte der sie umhüllenden Figur aufgemessen werden; diese Aufmessung nennt man Stückvermessung, deren Aufnahmemethoden das Rechtwinkelverfahren, Einbindeverfahren und Polarverfahren sind. Rechtwinkel- und Einbindeverfahren, die mit den behandelten Längenmessgeräten und Rechtwinkelinstrumenten ausgeführt werden, kann man auch gemeinsam anwenden.
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© B. G. Teubner Verlag / GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2003